"Verstoß gegen Abfallbeseitigungsgesetz"

  • Hallo,
    folgendes ist mir heute passiert:
    Kurz nach 20:00 klingeln 2 freundliche Polizisten bei uns an der Haustür. Es ginge um die Autos bei mir in der Hofeinfahrt. Es liege ein Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz vor. Ich habe nun vier Wochen Zeit, zwei der Minis aus meiner eigenen Hofeinfahrt zu entfernen.

    zur Situation...
    Es stehen in der Hofeinfahrt:
    1 Clubman Estate (zugelassen) und 1 Eriba Puck (zugelassen), um die beidn geht es aber auch nicht......
    Es geht um folgende Autos:
    1 1000er Mini, komplett geschweißt und lackiert, ohne Motor und Innenausstattung
    1 Spi, Unfallschaden vorne rechts, Fahrertür und Innenausstattung ausgebaut.

    In vier Wochen wird kontrolliert, sind die Fahrzeuge noch da wird ein "Sachverständiger" vom Landratsamt geschickt der beurteilen soll ob da Schrott steht oder nicht. Wäre es Schrott würde die Entsorgung angeordnet, ich hätte die Kosten zu tragen.....

    Kann das so sein? Ich war bisher immer der Meinung daß ein Ersatzteilträger erlaubt sei? Außerdem stehen die Autos auf meinem Grund und Boden, verlieren nachweisbar keine Flüssigkeiten.

    Etwas verwirrt und verärgert....

    Stefan

  • Stress mit irgendeinem Nachbarn oder anderem Neider ?
    Anders kann ich es mir nicht vorstellen, zumal keine Umweltverschmutzung vorliegt.

    "So lange mein Chef tut als würde ich viel verdienen,
    tue ich so, als würde ich viel arbeiten".

    frei nach dem Motto:

    "Wer den ganzen Tag arbeitet, hat keine Zeit zum Geld verdienen"

    ...is sogar was dran :rolleyes:

  • is leider so, nennt sich "altautoverordnung"
    hast du beim abmelden der fahrzeuge, bzw später, einen "Verbleibensnachweis" der behörde vorgelegt?
    und, auch wenn man teileträger haben darf, selbige dürfen nicht "einfach so" rumstehen. denn ausschlachten darf nur ein zertifizierter verwertungsbetrieb!
    du mußt die behörde jetzt überzeugen das du keinen schrott hortest sondern die fahrzeuge zwecks instandsetzung/restaurierung da stehen hast

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • ... oder so ähnlich ...

    Hallo Stefan,

    das Thema wurde in den letzten 2 - 3 Jahren in einer der deutschen Oldtimer-
    Zeitschriften behandelt - anscheinend steigt die Macht der Behörden.

    Im Hinterkopf: Nachweis über Reparatur / Restauration in gewisser Zeit muss
    erbracht werden - Teileträger ist nix .... :rolleyes:

    Bin in den nächsten Tagen dabei meinen Keller neu zu sortieren (Vorarbeit
    zusammen mit Patrick alias Newbee während der Gazman gerade ein Rohr
    verlegt hat, der alte Heimwerker :D ) und könnte dann den den Bericht raus-
    suchen (diesmal gibt es aber keinen Fiat 850er Sitz geschenkt :D ).

    Bedank Dich schon einmal bei Deinen Nachbarn - oder warum wurde die Rennleitung aktiv? ... :soupson:

  • Die Schülerlotsen kommen doch nicht von allein,da muss wohl etwas anderes

    dahinter stecken.Klappts mit den Nachbarn? oder etwa Neider oder Feinde

    gemacht bei Geschäften?

    So einfach zerren die auch keinen Sachverständigen bei dir auf deinen eigenen

    Grund und Boden.Schriftlich was erhalten oder nur mündlich,hoffe du warst

    nicht allein(Zeuge)?Komisch,wenn die Eismützen einfach so vorbei schneien.

    Mein Eindruck:Da versucht man,an deinem Bein Flüssigkeit zu entsorgen.

    Gruß Peter

    Nüchtern betrachtet ,

    war es besoffen besser. :thumpsup:

  • Hi Stefan,

    könntest Du uns bitte auf dem laufenden halten, wie die Sache weitergegangen ist?

    BTW, wenn Du KFZ-Briefe für die Karossen hast und die Fahrzeuge nicht endgültig stillgelegt sind, dann dürfte doch nichts dagegen sprechen - oder? Oder hast Du keine Papiere zu den Karossen?

    Gruß
    Chris

    EDIT: ich irre wohl auch ... google hat das ausgespuckt:

    Bei einer Stilllegung ist zu beachten, dass sie auf zwei Arten
    erfolgen kann: entweder endgültig – dann erlischt die
    Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (nach RL 70/156/EWG, ABl. vom
    23.02.1970), und es muss sofort mit dem besagten Verwertungsnachweis
    entsorgt werden- oder vorübergehend.
    Bei der vorübergehenden Stilllegung bleibt die Betriebserlaubnis bis
    zu 18 Monaten bestehen. Wenn man ein Auto restaurieren will, muss es
    in dieser Zeit erfolgen. (Das ist wahrlich lange genug, wenn’s
    länger dauern sollte, wird es wohl auch nie fertig.)
    Auch das Vererben ist sinnlos, wenn es Jahre dauern soll, bis das Auto
    wieder gefahren wird.
    Sinnvoller ist es zu verkaufen und zur gegebenen Zeit ein
    „neues“ gebrauchtes für den Nachwuchs anzuschaffen.
    Wenn jetzt aber jemand denkt, ohne Stilllegung (also das Auto
    angemeldet lassen bis zum Sankt Nimmerleinstag) wäre er auf der
    sicheren Seite, der irrt. Ein altes Auto auf der Wiese oder auf dem
    Grundstück – egal, ob privat oder öffentlich – zählt zum
    Abfall. Das besagt das KrW-AbfG. Nach § 3 Abs. 3 ist von den Behörden
    ein Entledigungswille anzunehmen, wenn die ursprüngliche
    Zweckbestimmung (und das ist bei einem Auto das FAHREN!) wegfällt.
    Auch ist ein Gefährdungspotential durch austretende
    Betriebsflüssigkeiten gegeben. Dann tritt § 3 Abs. 4 in Aktion, es ist
    erforderlich, das Altauto zu Entsorgen. Da es sich bei den
    Betriebsflüssigkeiten um wassergefährdende Stoffe handelt kommt man
    überdies noch mit dem WHG in Konflikt.
    Die Auflagen für die Lagerung sind die gleichen, wie sie für
    Tankstellen gelten (Anforderungen an Abfüllanlagen für Tankstellen,
    Stand 2/95, Kap. 6.1 und DAfStB-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit
    wassergefährdenden Stoffen).
    Stellt sich aber dann die Frage, wer soll mehr Privilegien erhalten -
    die Umwelt, die uns alle am Leben erhält oder ein altes Auto, an dem
    der Ex-Fahrer festhalten will.

    Scheint mir recht plausiebel, da alle Behauptungen gut begründet sind. Also lass die Autos einfach verschwinden. Waren die Autos mal auf Dich zugelassen, oder hast Du mit den Vorbesitzern einen Kaufvertrag gemacht? Vielleicht kommt die Rennleitung aufgrund dieser Fährte ....

    Rover 216 GTI

    wer später bremst ist länger schnell :D

  • *grübel*

    aber was passiert dann mit den Autos der gleichen Art in Hallen und Garagen ?! Müsste ja anhand der Abmeldepapiere klar nachvollziehbar sein (selbst für den Staat) ob jemals wieder zugelassen ?!

    Warum kann ich denn dann durch eine Vollabnahme ein endgültig stillgelegtes Fahrzeug wieder zulassen ?!

    Da wiederspricht man sich doch irgendwie selbst ... Schurkenstaat :D

    Kannst Du die nicht irgendwo einlagern ? Aus dem Auge aus dem Sinn..

    Gruß
    Chris

  • ...hat keiner einen angemeldeten Anhänger in der Gegend?
    Ab mit den Autos auf den Hänger und gut ist.

    Andernfalls halb im Garten eingraben und sagen es ist Kunst! :D

    (nicht ganz enst gemeint... )

    Soll ich meine Frau fragen? Die ist Anwältin...

    VG
    Ralf

  • Ich würde gegen eine kleine Aufwandsentschädigung die Autos für Dich entsorgen.....:D :D :D

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • pohhh wie mies Dougie :D Lass Dich ma besser net bei nem Scheidungsgrund erwischen ;):D

    Ich denke da muss es einfach ne Lösung geben...Dafür kenn ich zu viele Leute die irgendwo ein altes Auto offen stehen haben...

  • habe heute mit unserem Landratsamt ein längeres Telefonat gehabt.
    Ich wurde folgendermassen aufgeklärt:
    Da die beiden Fahrzeuge auf Privatgrund stehen liegt momentan NOCH KEIN Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz vor. Vier Wochen nach dem "Anbringen" der roten Papperl würde das Landratsamt verständigt, die würden einen "Sachverständigen" schicken der beurteilen würde ob das was da steht "Schrott" ist oder nicht. Wäre es Schrott würde es kostenpflichtig entfernt (selber dürfte ich dann gar nicht mehr), im anderen Fall handele es sich um eine Lagerung. Hier wäre sicherzustellen daß Umwestbestimmungen eingehalten würden (Schutz gegen Flüssigkeitsverlust etc.).

    Nachdem ich die Fahrzeuge und deren Zustand genauer beschrieben hatte war der erste Kommentar: "Das könnte ja jeder sagen, was wollen Sie denn mit sovielen Autos?". Auch hier eine kurze Erklärung zum Hobby, danach war der Gesprächspartner sehr viel freundlicher.

    Ein paar Infos die ich bekommen habe:

    Ein Fahrzeug (auch in gutem Zustand) kann - wenn es nicht betriebsbereit ist durchaus als Schrott bewertet werden (!!!). Dies würde aber laut Aussage des Sachbearbeiters des Landratsamts bei uns "eigentlich nie" vorkommen, sei aber in anderen Landkreisen schon passiert.....

    Die Aussage "was auf meinem Grund steht...." interessiert nicht. Es wäre dann praktisch ein nicht genehmigter Schrottplatz.

    Was in Garagen steht interessiert nicht! Wenn ich z.B. eine Fertiggarage auf Schotter stelle und darin ein Auto verrotten lasse passiert nichts. Solange keine Flüssigkeiten im Boden versickern...... (und wer will das dann prüfen???)

    Gruß Stefan
    PS: Danke für die Angebote zur Entsorgung, das Problem ist bereits gelöst...;)

  • ...da kommen mir ja sofort wieder super Ideen. Kauf dir doch im baumarkt so ein Partyzelt für 19,95 und deklarier es als nicht-baugenehmigungs-pflichtigen Car-Port. Das Ding darf lediglich kein Fundament haben oder fest mit einem Fundament verbunden werden. Heringe und Abspannseile fallen da nicht drunter.

    Hat der Vater eines Bekannten so gemacht, als der Nachbar seine Einwilligung verweigert hat einen Pool nahe der Grundstücksgrenze bauen zu lassen: Er hat einfach ein Gewächshaus direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt.
    Na gut, das Gewächshaus war 30m lang und 5m breit und es passte bequem der Pool rein. Ist aber jetzt 20 Jahre her. :)

    Aber das mit dem Party-Zelt-Carport würde ich noch mal überprüfen. :D

    VG
    Ralf

  • das sind ja methoden!!! :eek: ich bin mir fast sicher, dass du von irgendjemandem aud deiner umgebung angeschwärzt wordedn bist!?

    ich hatte auch mal eine unterhaltung mit zwei beamten von der stadt! ich habe nur eine kleine garage, wo man nicht drin arbeiten kann! daher schiebe ich das auto zuhm basteln immer vor die garage auf den hof und schraube! eines schönen tages kommen eben diese zwei beamte zu mir und schauen mir bei der arbeit zu und plötzlich fragt die beamtin: "was machen sie da?" ich war leicht verwirrt und antwortete, dass ich das interieur abmontiere! Sie war schon recht unfreundlich und ermahnte mich, dass ich das dort kein auto schlachten dürfte!!! leicht genervt von meiner seite kan nur die anmerkung, dass das auto zum lackieren fertig gemacht wird und nicht geschlachtet wird!

    nun meldete sich der andere beamte kleinlaut zu wort: "ach, soo!" dann übernahm die frau wieder und fragte, wann das denn sei; aber immer noch darauf bestehend, dass ich keinen schrott in der garage lagern dürfe!?!?! :eek:

    ich sagte was von nächster woche und die beiden meinten , dass es nicht länger dauern dürfe, weil ich ja nicht im hof rumbasteln könne!!! nur so kleine arbeiten wären erlaubt, wie ein rad wechseln oder so!?!?

    ich frage mich heute noch, wer mich angeschwärtzt hat, weil in diesem hof, wo vieleicht 30 garagen stehen, vielleicht nur 10 leute ein fahrtüchtiges auto drin haben! alle anderen haben tatsächlich nur schrott oder holz fürn kamin drin!!! :D

    jeden tag steht ein depp auf, der nix besseres zu tun hat um andere in probleme zu bringen!!! tolle welt! :D

    -----------------------------------------------------------------------------
    Mein Name: Taner Taskesen
    Mein Mini: MK V, SPI-Vergaserumbau + Extras...
    Mein Kennzeichen: AW-TT-90(4/10)
    -----------------------------------------------------------------------------
    ich fühl mich wie ein einbeiniger bei einem wettbewerb für's arschtreten... :D
    -----------------------------------------------------------------------------
    "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" :D
    -----------------------------------------------------------------------------

  • zu dem Thema war mal ein Bericht im Oldtimer-Markt. Ergänzend: AUCH was IN den Garagen geht ist geregelt!!! Das richtet sich nach dem "Nutzungsplan" für das Wohngebiet. Garagen als Lager zu nutzen ist grundsätzlich nicht zulässig, die dienen dem Unterstellen von BETRIEBSBEREITEN KRAFTFAHRZEUGEN!!! Auch was geschraubt wird ist geregelt: "kleine Wartungsarbeiten, die mit üblichen Werkzeugen und ohne besondere Kenntnisse zu erledigen sind..." Also immer schön artig zu den Nachbarn. All das ist keine Ländersitte, sondern war so in diversen Artikeln der Oldtimer-Markt zu lesen (jeweils "dicker Hund"). Übriges, EGAL WEM DAS GRUNDSTÜCK ODER DIE GARAGE GEHÖRT! Immer schön artig bleiben und Gruß aus Mainz René

  • Zitat von dougie

    ...da kommen mir ja sofort wieder super Ideen. Kauf dir doch im baumarkt so ein Partyzelt für 19,95 und deklarier es als nicht-baugenehmigungs-pflichtigen Car-Port. Das Ding darf lediglich kein Fundament haben oder fest mit einem Fundament verbunden werden. Heringe und Abspannseile fallen da nicht drunter.

    Hat der Vater eines Bekannten so gemacht, als der Nachbar seine Einwilligung verweigert hat einen Pool nahe der Grundstücksgrenze bauen zu lassen: Er hat einfach ein Gewächshaus direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt.
    Na gut, das Gewächshaus war 30m lang und 5m breit und es passte bequem der Pool rein. Ist aber jetzt 20 Jahre her. :)

    Aber das mit dem Party-Zelt-Carport würde ich noch mal überprüfen. :D

    VG
    Ralf

    Ich habe schon von einem Fall gehört, daß jemand (von einem Neider?) wegen einem illegalen Carport angezeigt wurde - jedoch handelte es sich bei diesem "Carport" um ein Denkmal, genauer gesagt um die die Überdachung eines auf dem Boden fest verschraubten Lanz-Bulldog-Traktors...:rolleyes:

  • das mit der "kunst" ist mir auch schon in den sinn gekommen!?

    aber ich habe ja kleine arbeiten (der mini ist ja klein), mit normalem werkzeug, gemacht! :D aber wenn mich einer nochmal anschwärzt, dann lass ich mal ne garagen-razzia durchführen! wie gesagt hortet der eine sein feuerholz oder der andere seinen sperrmüll etc. da bin ich mit meinem mini ja fast noch in der toleranz! :D

    (aber bald is er ja lackiert und dann sieht vielleicht auch die beamtin, dass es kein schrott ist!?) :D

    ansonsten ist deklariere ich es als "aktions-kunst"! :D

    -----------------------------------------------------------------------------
    Mein Name: Taner Taskesen
    Mein Mini: MK V, SPI-Vergaserumbau + Extras...
    Mein Kennzeichen: AW-TT-90(4/10)
    -----------------------------------------------------------------------------
    ich fühl mich wie ein einbeiniger bei einem wettbewerb für's arschtreten... :D
    -----------------------------------------------------------------------------
    "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" :D
    -----------------------------------------------------------------------------

  • Servus

    Ich habe meinen Mini im Winter in einer Scheune stehen, und dort wurde er auch 2 Jahre lange "restauriert". In dieser Scheune stehen div. Wohnwägen, Motorräder, und Autos, auch stillgelegte. Der Besitzer vermietet diese Stellplätze eben zu diesem Zweck. Ist das etwa verboten?:confused: :eek: So wie es hier steht wohl schon....

    Aber wo bzw wie soll ich denn in Gottes Namen mein Auto lagern wenn ich ein "Schlachtfahrzeug" besitze? Das muß doch irgendwie möglich sein.....:soupson:


    Grüße
    Thomas

    Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage. :soupson:

    Klar kann man auch ohne Mini leben, aber ich wüsste nicht wieso. :D

  • Da muss kein Nachbar im Spiel sein, sobald die 18 Monate überschritten sind, gibt´s bei uns auch Post vom Amt.
    Da ruft man dann an und sagt entweder, daß man die Autos ordnungsgemäß in einem dafür geeigneten Quartier untergebracht hat (und auch jederzeit zu einem Besichtigungstermin einladen würde), oder (wenn man die Reste bei ebay abgesetzt hat), daß ein freundlicher Herr aus Polen das Auto erworben hat und man leider vergaß, den Kaufvertrag aufzubewahren.
    Generell sollten wir aber den Chinesen für ihre Altmetallnachfrage danken.
    Seit es nämlich wieder lohnt, ein Schrottauto zu verwerten - und damit nur noch selten ein altes Wrack am Straßenrand verbleibt- sind auch die Telefonate mit der Zulassungsstelle Geschichte.

    rules are for the interpretation of wise men and the obedience of fools

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!