Leuchtweitenregulierung und TÜV

  • Hallo!

    Bin gerade dabei, meinen neuen (alten) Mini fertig zusammenzubauen. Bevor ich die Lampentöpfe wieder in die Kotflügel niete, hier die Frage an die Experten:
    gibt es beim TÜV ein Problem (erhebliche Mängel usw.) wenn die Leuchtweitenregulierung nicht funktioniert? (Wozu braucht ein Mini das überhaupt?) Oder gibt es eine Möglichkeit, vor dem Wiedereinbau die Funktion der Motoren zu testen?
    Vielen Dank schon mal vorab für die Antworten.

    Grüße, Johanna

  • wenn die leuchtweiteregelung nicht geht wird das allgemein als geringer mangel eingestuft, sprich muß repariert werden die plakette wird im regelfall aber zugeteilt (außer genug geringe summieren sich zu erheblichen mängeln)

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • [QUOTE=Jeanne D' Arc]Hallo!
    gibt es beim TÜV ein Problem (erhebliche Mängel usw.) wenn die Leuchtweitenregulierung nicht funktioniert? [QUOTE]

    als ich vor kurzem beim TÜV war, wusste der TÜV-Mensch garnicht, dass es sowas im mini gibt.

  • Wenn Glück hast merkt es der Prüfer garnicht, aber eigentlich sollte sie schon gehen.

    Die Funktion kannst ja einfach testen in dem du die Kabel einsteckst und dann siehst ja ob der Motor was tut wenn man am Schalter drehst.

    Brauchen tut das der Mini sicherlich nicht, ist halt Pflicht ab einem bestimmten BJ.

    Eine möglichkeit wär noch drausen zu lassen und sagen hatte der Mini nicht. :rolleyes:

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Hallo! Danke erstmal für die Antworten, und frohe Ostern. Werde nach den Feiertagen gleich mal den Funktionstest machen und dann mal sehen, ob die Leuchtweitenregulierung noch geht.

    Grüße, Johanna

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