Da ich in absehbarer Zeit in den Genuß des Luxus' einer Winterhure (sorry, Steffen!) kommen werde, stellen sich für mich einige neue Fragen, vor allem versicherungstechnischer Art.
Ich plane, meinen Mini ab diesen Herbst mit einem Saisonkennzeichen von April bis Oktober auszustatten, und das Wintergefährt mit einem von November bis März.
Wie läuft das nun bei der KFZ-Haftpflicht? Muß dann trotzdem ein Fahrzeug als "Zweitwagen" eingestuft werden? Da ja nie beide zugleich gefahren werden können?
Und wie sind zur Zeit die prozentualen Einstufungen eines Zweitwagens? Motorisiert sind beide Wagen in etwa gleich, aber das ist ja mittlerweile nebensächlich...
Steuerlich dürfte es ja kaum Probleme geben, beide haben G-Kat und fast denselben Hubraum (1.3 bzw. 1.4 Liter).
Was muß ich eventuell noch beachten/bedenken bei einer Saisonzulassung? Was kostet mich ungefähr eine Zulassungsänderung bei der Zulassungsstelle (Nummernschilder, Umtragung etc.)?
Bekomme ich auch dann schon meine alten Zulassungsdokumente (KFZ-Schein, Brief) entwertet und die neuen ausgestellt?
Fragen über Fragen....