Feinstaubverordnung - wer weiß genaues?

  • Zitat von Mr. Grease

    ... tief im Westen, wo die Sonne verstaubt, ist die Luft bald besser, viel besser als man glaubt ... :rolleyes:


    ... und der VFL macht ja nicht nur mangels Doppelpass keine Gegner nass!


    Man muss das wohl langsam mit Galgenhumor nehmen. Bis Oktober können wir uns noch eine schöne Saison mit dem Special gönnen. 2009 müssen wir dann vermutlich aussetzen und 2010 gibt es dann ein H-Kennzeichen.


    Ciao
    Tom


    http://1300ccm.de - Online-Magazin über Oldtimer, Youngtimer und historischen Motorsport

  • Hab da noch was....


    Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
    Für Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot in der Umweltzone gilt der Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahme".
    Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist also stets die Bescheinigung, dass für das Kfz derzeit kein geeignetes Nachrüstungssystem verfügbar ist. Diese wird von einer AU-Werkstätte ausgestellt, einem Prüfingenieur oder einer technischen Überwachungsorganisation. Sie gilt ein Jahr.
    Die Stadtverwaltung erwartet noch Ausführungsbestimmungen des Landes zum Erlass einer Allgemeinverfügung hinsichtlich der Befreiung von Transporten lebenswichtiger Güter und Dienstleistungen. Diese Transporte benötigen keine förmliche Ausnahmegenehmigung. Sie müssen aber die Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit mitführen. Näheres dazu wird noch veröffentlicht werden. Für darüber hinaus gehende berechtigte Einzelinteressen an einer Ausnahmegenehmigung wird das Land noch einen Verfahrenskatalog erlassen.
    Fragen kann das Amt für öffentliche Ordnung erst dann verbindlich beantworten, wenn alle dazu angekündigten landeseinheitlichen Regelungen vorliegen (voraussichtlich im Januar 2008).
    Auskunft wird dann erteilt unter den Nummern 216 - 15 95 und - 51 41.
    Formular zur Bescheinigung der Nicht-Nachrüstbarkeit (PDF - 438 KB)
    Tübingen ist etwas weiter in seinen Veröffentlichungen
    Unter http://www.tuebingen.de/ratsdokumente/2007_474.pdf veröffentlicht die Verwaltung der Stadt Tübingen die Vorlage 474/2007, Datum: 27.11.2007
    Berichtsvorlage zur Behandlung im Verkehrsplanungs- und Umweltausschuss
    Betreff: Stand der Umsetzung der Umweltzone Tübingen
    Als Anlage 2 zu dieser Berichtsvorlage ist auch der neueste Stand der Ausnahmeregelungen dargestellt. Diese gelten voraussichtlich auch für die weiteren Umweltzonen in Baden- Württemberg, Stuttgart, Mannheim, Ludwigsburg, Leonberg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld und sehen wie folgt aus:




    Ausnahmen von Fahrverboten in den Umweltzonen



    II.1 Allgemeine Voraussetzungen
    Allgemeine Voraussetzungen für eine in Baden-Württemberg geltende Ausnahme sind:
    1. Dass ein Fahrzeug technisch nicht nachgerüstet werden kann: Grundsatz "Nachrüstung vor
    Ausnahme". Dies muss durch eine Bescheinigung durch eine AU-Werkstatt, Technische Überwachungsorganisation
    oder ein Prüfingenieur bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss die
    Bestätigung mit sich führen
    .
    2. Oder: Eine Nachrüstung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Dies liegt vor, wenn die Nachrüstkosten
    den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen oder die Nachrüstungskosten bei Gewerbetreibenden
    zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen würden. Dies muss durch
    das Bürgermeister- bzw. Landratsamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises bestätigt werden.
    Der Fahrzeughalter muss die Bestätigung mit sich führen.

    Der Dumme sagt die Wahrheit immer - der Schlaue nur dann,
    wenn er gefragt wird

    :D :D
    ______________________________________________
    20W50 Power! :p

  • In Köln haben wir seit dem 1. Januar die Umweltzone. Bis 31. 3. wird noch informiert, danach bestraft.:rolleyes:


    Allerdings hatten zur Jahreswende noch nicht einmal die Hälfte aller Autos die notwendige Plakette...........:D


    Rheinisches Grundgesetz :


    Um Rheinländer und ihre Lebenseinstellung besser verstehen zu können,
    sei an dieser Stelle das Rheinische Grundgesetz angeführt:


    [INDENT]Artikel 1
    Et es, wie et es!


    Artikel 2
    Et kütt, wie et kütt!


    Artikel 3
    Et hätt noch emmer joot jejange!


    Artikel 4
    Wat fott es, es fott!


    Artikel 5
    Et bliev nix, wie et wor!


    Artikel 6
    Kenne mer nit, bruuche mer nit, fott domett!


    Artikel 7
    Wat wellste maache?


    Artikel 8
    Maach et joot, äwwer nit ze off!


    Artikel 9
    Wat soll dä Quatsch?


    Artikel 10
    Drenkste eene met?


    Artikel 11
    Do laachse dich kapott![/INDENT]


  • Artikel 12
    Jot,dat isch en jröne Plakett schon han!


  • Sodele... wie es aussieht werd ich wohl eine Ausnahmegenehmigung für meinen Mini bekommen... :D Ne telefonische Zusage von der Zulassungstelle hab ich schon. Warte nur noch auf nen wichtigen Wisch.


    Werd die Tage dann aufs Amt schlendern... Daumen drücken :eek:


    Nix da, rare und überteuerte Gutmann Kats die eh nix taugen ;) :rolleyes:

    Der Dumme sagt die Wahrheit immer - der Schlaue nur dann,
    wenn er gefragt wird

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  • Zitat von Matt_Jackson

    Auch Interesse.....


    Detailierte Info´s bitte und für welchen Ort/Stadt?


    Gruß
    MaTT


    Wenn ich den Stempel hab.. dann gibts mehr Infos.. ;)


    biz
    Auf jeden Fall Begründung 1, da Realität und einfacher Aufwand.
    Für Begründung 2 wirst sicherlich mehr Mühe u. Zeit aufbringen müssen.

    Der Dumme sagt die Wahrheit immer - der Schlaue nur dann,
    wenn er gefragt wird

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  • http://www.adac.de/Auto_Motorr…70298&SourcePageID=149642
    kommt mein Auto eine Plakette ?


    und


    Der ADAC will in Berlin klagen weil die Bewohner von Umweltzonen Quasi enteignet werden.
    http://www.adac.de/mitgliedsch…ePageID=20057&location=32


    und was kostet eine Ausnahmegenehmigung ?
    http://www.adac.de/mitgliedsch…03721&SourcePageID=204860

  • Neuigkeiten für Stuttgart:


    Quelle: http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/ns_top_11021.htm


    Das heißt in meinen Augen Freiheit auch für die Vergaser oder?:D
    Kosten sind 53 Euro jedes Jahr...
    Grüße,
    Kristof

  • Vielleicht für die, die in Stuttgart wohnen....


    Aber, ich war mich auch mal informieren bei der Dekra und bekam am Montag folgende zusammengefaßte Antwort:


    Eine Ausnahme ist momentan möglich wenn man nachweisen kann, daß es keine Nachrüstmöglichkeit gibt. Zudem muß man nachweisen in die Umweltzone einfahren zu müssen (z.B. Anwohner).
    Und weiter war es scheinbar bis Montag noch nicht klar, ob eine Ausnahmegenhmigung von Stuttgart auch in Köln seine Gültigkeit hat. :eek:


    Der nette Mann meinte zu mir nur, wenn die so weiter machen, dann gibt es in einem Jahr wohl keine Plaketten mehr, weil sowieso jeder fahren darf. Da ändert sich mittlerweile zweimal in der Woche etwas, so daß da bald keiner mehr durchblickt.
    Dann wäre das Problem ja auszusitzen :cool: ;)

  • Zitat von biz


    Dann wäre das Problem ja auszusitzen :cool: ;)


    Darauf spekuliere ich schon die ganze Zeit ... :D

    Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt :eastgrin:

  • Wofür die Ausnahmen gelten habter noch nich gelesen, oder?
    ;)

  • Zitat von austin-mini.de

    Wofür die Ausnahmen gelten habter noch nich gelesen, oder?
    ;)


    * Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, (Zigaretten holen)
    * Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen, (den Zigarettenhöker zuquatschen)
    * Fahrten von Spezialfahrzeugen mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen, (naja, das trifft doch den MINI in Schwarze)



    * notwendige, regelmäßige Arztbesuche (z. B. Dialyse-Patienten), (oder rückgratgeschädigte MINI-Fahrer)
    * Fahrten von Schichtdienstleistenden, die nicht auf den ÖV ausweichen können, (was ist denn SCHICHTDIENST?)
    * Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen, wie zum Beispiel
    *
    o die Belieferung und Entsorgung von Baustellen, (mein MINI ist eine!!!)
    o die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion, inklusive Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen, (siehe Zigaretten-Holen: Ich produziere RAUCH!)
    * Einzelfahrten aus speziellen Anlässen. (naja, mal Essen gehen?)



    Scheint doch zu klappen. :D
    Nils

  • auch schon gehört.
    könnt man eigentlich ausrasten drüber.

    Gruß Christoph

  • auch schon gehört.
    könnt man eigentlich ausrasten drüber.


    wieso? das war doch vorher schon klar.


    viel spannender ist es was feinstaub alles kann, wolkenbildung zb. oder wenn man -8°C kaltes wasser sieht das erst durch feinstaub eiskristalle bildet. oder wenn feinster sahara sand in deutschen messfiltern gefunden wird

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • ja allgemein über den shwachfug.
    es wurde doch damit erreicht was erreicht werden wollte ---> geldeinnahmen und sonst nix.

    Gruß Christoph

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