Gutmann Kat finden, kaufen hoffen, dass die Nachrüstkats dann auch wirklich akzeptiert werden.
dietmar (hat demnächst einen über)
Gutmann Kat finden, kaufen hoffen, dass die Nachrüstkats dann auch wirklich akzeptiert werden.
dietmar (hat demnächst einen über)
Hat schon mal jemand was von der Bagatellregelung gehört?
Zitat von heise.de"Zweifelhafter Trost: Für gewerblich genutzte Fahrzeuge, die höchstens 2000 km pro Jahr innerhalb der Umweltzone fahren, oder Privatautos mit maximal 500 km gilt eine Bagatellregelung, die allerdings die Führung eines Fahrtenbuches voraussetzt."
ich würde mich damit abfinden können jedesmal aufzuschreiben wenn ich die zonengrenze passiere;)
weiter gehts damit:
Zitat von heise.de"Auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit darf eine Rolle spielen, und zwar dann, wenn die Nachrüstung eines Fahrzeugs technisch nicht möglich ist oder der Besitzer sich eine Neuanschaffung nicht leisten kann – das gilt zum Beispiel für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Welche Beispiele es noch geben wird, ist jedoch bisher unklar."
steht hier auf heise.de (ist jetz nich unbedingt das fachblatt für sowas;) )
bald ist die totale verwirrung erreicht
oder sollte ich etwa doch meine altersversorgung in gutmannkats anlegen:D
grüßle, kristof
http://www.kba.de/Start/russpartikel3.htm
Jetzt ist's auch offiziell, was Arne schon schrieb.
Haben wohl einige Pech gehabt...
Hallo zusammen
War lange nicht mehr hier
Das habe ich in einem Mercedes Forum gefunden
„Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung
der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“
zugestimmt.
Somit wird die Änderung der Kennzeichnungsverordnung nach der Veröffentlichung in den zuständigen Organen – noch in diesem Jahr – in Kraft treten. Im Wesentlichen enthält diese Änderung der Verordnung zwei Punkte, die für uns Oldtimerbesitzer, bzw. Besitzer älterer Autos von Wichtigkeit sind:
1. Fahrzeuge mit älterem G-Kat
Grüne Plaketten (Schadstoffklasse 4) erhalten alle älteren G-Kat Fahrzeuge nach Anlage XXIII der StVZO, die vor Euro 1 zugelassen worden sind und in den Fahrzeugpapieren mit der (Emissions-) Schlüsselnummer „01, 02, 03“ gekennzeichnet sind sowie Fahrzeuge, die nach den Bestimmungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 13.8.1996 mit einem G-Kat nachgerüstet sind, der berechtigt die Schlüsselnummer 77 zu erhalten
Im Klartext:
Selbst wenn die o.g. Schlüsselnummern nicht in den Fahrzeugpapieren stehen, reicht der Nachweis durch Belege (Kat-Hersteller) zur Einstufung in die Schadstoffklasse 4 und damit zum Erhalt der grünen Plakette, wenn der Kat die Anforderungen zur Schlüsselnummer 77 erfüllt. Eine Änderung der Kfz. Papiere ist deshalb nicht erforderlich.
2. Ausnahmen für Oldtimer:
In die Liste Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht (Anhang 3 der Kennzeichnungs-Verordnung) werden zusätzlich als Pos. 10 die Oldtimer mit dem folgendem Wortlaut neu aufgenommen:
„10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.“
Im Klartext:
Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder roter 07er Nummer fallen nicht unter die Bestimmungen der Kennzeichnungsverordnung, benötigen keine Plaketten und dürfen sich frei in den zukünftigen Umweltzonen bewegen.
Damit dürfen wir ein Kapitel schließen, welches viele von uns nun seit fast zwei Jahren beschäftigt hat.
Auch für die Oldtimerbesitzer/-fahrer aus den anderen EU Ländern kann hiermit Entwarnung gegeben werden, denn auch diese sind von den Fahrverboten in den Umweltzonen befreit, wenn ihr Fahrzeug den Anforderungen zu unserem H-Kennzeichen entspricht. Das heißt für „Ausländer Oldtimer“, auch die „Schweizer“, im Klartext: alles was 30 Jahre und älter ist, ist ein Oldtimer und muss so behandelt werden, wie deutsche Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.
Glücklicherweise habe ich weder einen Kamin, noch eine Holzheizung. Diese armen Kerle sind jetzt ´dran ....
Bis demnächst
LittleTom
Zitat von LittleTom
1. Fahrzeuge mit älterem G-Kat
Grüne Plaketten (Schadstoffklasse 4) erhalten alle älteren G-Kat Fahrzeuge nach Anlage XXIII der StVZO, die vor Euro 1 zugelassen worden sind und in den Fahrzeugpapieren mit der (Emissions-) Schlüsselnummer „01, 02, 03“ gekennzeichnet sind...
Das ist ja interessant. Nach meiner Information betraf das nur die Schlüsselnummern 01 und 02. Kann man den oben genannten Beschluß irgendwo (offiziell) nachlesen? *schonmalfreu*
Guten Morgen
Den genaue Text der Verordnung kann man unter
http://www.bmu.de nachlesen.
Bis dann LittleTom
Habs bei bmu.de leider nicht gefunden drum für die die Juristisch können hier unter 3.
Bzw. im:
dritten Absatz der Änderung zu §6 in der ersten Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zitat von Dr. Angela MerkelMit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel
Entweder bin ich blind oder da steht wirklich nix über die Schlüsselnummer '03' (nur 01 und 02). Oder kannst Du vielleicht die Stelle genauer benennen?
Mein Kleiner hat nämlich seit 1996 die '03' und ich tät schon gern wissen, ob's nun Grün- oder Rotlicht gibt...
Hallo
hab da noch was gefunden:
Bundeskabinett beschließt Änderung der Kennzeichnungsverordnung
"Grüne Plakette" auch für US-Kat
Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Kennzeichnungsverordnung) beschlossen. Auch Pkw mit älteren Katalysatoren ("US Norm") sollen eine grüne Plakette erhalten, die zur Einfahrt in Umweltzonen berechtigt. Außerdem wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt.
Bereits seit dem 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits diese geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker oder Anlieger von Fahrverboten auszunehmen.
Mit der heute beschlossenen Änderung der Kennzeichnungsverordnung sollen auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation, die vor dem "In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, eine grüne Plakette bekommen". Dies war bislang nicht vorgesehen. Auch für nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 sowie die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Nutzfahrzeuge wird es künftig Plaketten geben.
Das Bundeskabinett ist heute dem Beschluss des Bundesrates vom 21. September gefolgt. Die Länderkammer hatte einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom Juli dieses Jahres mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Oldtimer, die ein "H"- oder "07"-Kennzeichen führen, vorgesehen würde. Um diese zusätzliche Forderung des Bundesrates mit dem europäischen Recht vereinbar zu gestalten, wurde zusätzlich eine Gleichwertigkeitsklausel für Oldtimer aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgenommen. Deswegen muss der Bundesrat dieser erweiterten Fassung der geänderten Verordnung erneut seine Zustimmung erteilen, bevor sie in Kraft treten kann.
Bis demnächst
LittleTom
Hallo zusammen.
Schaut mal auf http://www.dekra.de/feinstaub/feinstaub.html
oder auf http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php?such_art=1
Mein MK II BJ96 hat die Schlüssel-Nr. 0102 14 , also grüne Plakette (4).
Grüßle
ZitatAbgesehen davon, dass du keinen MK II hast ist das doch nichts neues
Wat hab ich denn dann? MK II steht zumindest in den Papieren.
Zitat von roadrunner2803Wat hab ich denn dann? MK II steht zumindest in den Papieren.
... guggsch Du hier ...
Was ich bei der ganzen Diskussion hier nicht verstehe, da wird lieber mit Scheinselbständigkeit und sonstigem Gelaber versucht, das Fahrverbot zu umgehen, anstatt noch ein Kat-Kit besorgt und auf die 77er Regelung gehofft ... man verbringt dann lieber Tage auf Ämtern anstatt ein paar Stunden in der Garage um den Kat einzubauen ...
Jo... Danke
Ma lernt halt immer noch dazu ... Übrigens: Ist Baujahr 1996 "Blue Star"; Wie gesagt: steht MK II in den Papieren. Aber wie in deinem Link auch vermerkt is:
ZitatDa es immer wieder zu Unklarheiten der einzelnen Modellbezeichnungen des Minis kommt....(weil im Fahrzeugschein steht ja eh immer nur MK II - bis zum MPi), hier eine kleine Auflistung, die zeigt, welches Modell ihr wirtklich fahrt. (gilt für Limousinen von der Insel):
Zitat von Mr. Grease
Was ich bei der ganzen Diskussion hier nicht verstehe, da wird lieber mit Scheinselbständigkeit und sonstigem Gelaber versucht, das Fahrverbot zu umgehen, anstatt noch ein Kat-Kit besorgt und auf die 77er Regelung gehofft ... man verbringt dann lieber Tage auf Ämtern anstatt ein paar Stunden in der Garage um den Kat einzubauen ...
Liegt vielleicht daran das man in zwischen für solch einen Kat
1. mächtig gewaltig suchen muß ( man will ja keinen gebrauchten wegen Funktionalität) und
2. die inzwischen um die 500-600 Euro gehandelt werden, dann noch 200,- Euro drauf für Einbau, Einstellung und Eintragung.
Das ist denn so manch Einen so kurz vor Weihnachten doch etwas zuviel.
Gruß
MaTT
Zitat von Matt_JacksonLiegt vielleicht daran das man in zwischen für solch einen Kat
1. mächtig gewaltig suchen muß ( man will ja keinen gebrauchten wegen Funktionalität) und
2. die inzwischen um die 500-600 Euro gehandelt werden, dann noch 200,- Euro drauf für Einbau, Einstellung und Eintragung.
Das ist denn so manch Einen so kurz vor Weihnachten doch etwas zuviel.Gruß
MaTT
... ja, die Preise steigen, aber das die Teile notwendig werden, ist nun seit locker mal 1 1/2 Jahren hier in Stuggiboggitown klar ... und wenn ich noch ´nen Versager hätte, hätte ich längst hier oder in der Bucht kostengünstig zugeschlagen ... wer zu spät kommt ....
Einer für alle, alle wegen einem:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,523554,00.html
Der Dortmunder Fahrer eines Land Rovers hat jetzt Selbstanzeige erstattet - und auch gleich seinen Steuervorteil von jährlich 330 Euro an die Behörden zurück überwiesen. Er wird damit laut Deutscher Umwelthilfe möglicherweise eine Prozesswelle auslösen.
Ist der noch ganz dicht??
Nils
Zitat von nils clasenDer Dortmunder Fahrer eines Land Rovers hat jetzt Selbstanzeige erstattet - und auch gleich seinen Steuervorteil von jährlich 330 Euro an die Behörden zurück überwiesen. Er wird damit laut Deutscher Umwelthilfe möglicherweise eine Prozesswelle auslösen.
Ist der noch ganz dicht??
Nils
... fahren mit wissentlich defektem Feinstaubfilter = Steuervergehen?
Dann schützt eine Selbstanzeige vor Bestrafung ... ... und jetzt kommen auch die Hersteller und Werkstätten in die Gänge ...
... tief im Westen, wo die Sonne verstaubt, ist die Luft bald besser, viel besser als man glaubt ...
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