nachgerüsteter u-Kat ausbauen ?

  • mein 1000er ist am 9.8.91 zugelassen und am 20.9.91 wurde ein ungeregelter Kat eingebaut und eingetragen. Im Schein steht "bedingt Schadstoffarm C/XXV". Steuer bezahle ich 253 Euronen - als Höchstsatz wie ohne Kat , oder ?
    Da der gesamte Puff nicht gerade einen guten Eindruck macht werde ich in nächster Zeit einen Neuen einbauen müssen. Habe mir nun schon div. Shopseiten angeschaut und tendiere nun zu einem RC40 mit seitlichem Auslass mit dem Anschlußstück direkt ab dem Krümmer.
    Stellt die Austragung des nachgerüsteten u-Kat ein Problem dar ? Bleibt die Steuer gleich ?

    Danke und Gruß, Patrick

  • also ich würde dirket nen freeflow dazu nehmen. der orginale krümmer ist doch schon recht strömungsungünstig. allerdings brauchst du dann auch nen anderen einlass, also am besten das ganze stage one kit.

    den kat müsstest du eigentlich ausgetragen bekommen, weil das fahrzeug ja den richtlinien am tag der ez enspreche muss. und da hatte es keine u-kat also geht auch ohne.

    alles unter g-kat kostet die 25,xx euro.

    und der 1000er ist auch ohne u-kat schasstoffarm c irgendwas, wegen irgendnem trick, der im 4 die drehzahl drosseln(vorsicht gefährliches halb wissen, aber die suche weiß bestimmt mehr)

  • Zitat von vespatti

    .... Habe mir nun schon div. Shopseiten angeschaut und tendiere nun zu einem RC40 mit seitlichem Auslass mit dem Anschlußstück direkt ab dem Krümmer. ....Danke und Gruß, Patrick

    Besser gleich mit Fächerkrümmer.

    http://www.minimotorsport.de/etk_detail.asp…ummer=C%2DSTN17

    Bezüglich Austragung des U-Kat am besten direkt beim TÜV vorsprechen.

  • Danke für die Antworten !

    @ minimotorsport: So umfangreiche Umbauten will ich eigentlich nicht machen.
    Kannst Du mir mal zusammenstellen welche Teile ich ab dem O-Krümmer für diesen Auspuff noch brauche ?

    Gruß Patrick

  • merci ! genau dieses Sra97000 - Teil hatte ich bisher nicht gefunden :rolleyes:

    Ist nach diesem Umbau auch eine Anpassung des Vergasers nötig ?
    Die Auspuffanlage hat ja kein TÜV-Gutachten o.ä. Muß der Puff eingetragen werden?

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