Im Zuge der EU-Harmonisierung werden seit dem 01.10.2005 neue Zulassungsdokumente ausgegeben. Jedes an- oder umgemeldetet Fahrzeug wird mit diesen Papieren ausgestattet, alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung (an-oder ummeldung) erforderlich wird.
Hinweis auf der Rückseite des neuen Fahrzeugscheins zu Ziffer 15.1 bis 15.3 (Bereifung):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zulässiges Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierzu nicht erforderlich.
Eventuell (alter Kfz-Schein) eingetragene Profilbinungen haben nur noch unverbindlichen Empfehlungscharakter (gilt nicht für Motorräder).
Bei Winterreifen mit M+S Kennung hat die bisherige Regelung (Geschwindigkeitsaufkleber) weiterhin Bestand.
Eintragungen der zulässigen Felgen (früher Ziffer 33) entfallen ganz.
- Eintragungen werden nur noch in der Alufelgen-ABE vorgenommen
- felgen ohne ABE aber mit Festigkeitsgutachten benötigen eine Einzelabnahme durch die zugelassene Prüforganisation.
Was bedeudet das in der Praxis?
Überwachungsvereine und Polizei prüfen nur noch den Load Index, den Speed Index, den Abrollumfang und die Freigängigkeit. Nicht mehr geprüft werden Zusatzkennzeichnungen wie reinforced, RFT, C.
Beispiele:
lt. Kfz-Schein: 205/60R15 91 W
montiert: 205/60R15 91 V
Load Index: 91 = 615 kg
lt Kfz-Schein : 1185 Kg Traglast : 2 = 593 Kg
Speed Index: W = 270 Km/h, V = 240 Km/h
lt. Kfz-Schein: 216 km/h + 9 km/h (Gesetz) = 225 Km/h
=> Reifen ist zulässig, darf verwendet werden.
lt. Kfz-Schein: 195/65R15 91 V Abrollumfang: 1935 mm
montiert: 225/45ZR 91 Y Abrollumfang: 1930 mm
=> Reifen ist zulässig, da Y=300 km/h, V=240 km/h, Abrollumfang annähernd gleich.
Was heisst das am Mini?
eingetragen: 145/70R12 69 S = 325kg, 1550mm Abrollumfang
montiert: 165/60R12 71 H = 345kg, 1534mm Abrollumfang
=> zulässig, da Abrollumfang annähernd gleich.
montiert: 175/50R13 72 V = 355kg, 1545mm Abrollumfang
=> zulässig
montiert: 165/70R10 72 H = 355kg, 1665mm Abrollumfang
=> nicht zulässig, da Abrollumfang nicht annähernd gleich.
Persönliche Erfahrungen
Leider gibt es in der Praxis damit noch Probleme. Tüv etc. sind noch nicht wirklich informiert. Ich selber hatte schon mehrere Fälle, in denen die Plakette verwehrt wurde, obwohl rechlich gesehen richtige Reifen montiert worden waren. Meist bestehen die Prüfer noch auf eine Herstellerfreigabe, obwohl diese laut Gesetz nicht mehr erforderlich ist. Also sicherheitshalber vorher nochmal abklären und zum Reifenhändler eures Vertrauens gehen und absichern.
Auch ist mir bisher nicht ersichtlich, was als "anähernd gleicher Abrollumfang" gilt. Reifenhersteller geben dies mit ca. 30 mm +/- an.