Vielleicht interessiert es einige der hier anwesenden was ich heute beim Telefonat mit dem lokalen TÜV Prüfer erfahren habe:
Es spricht generell nichts dagegen, GfK bzw CfK Bauteile an historischen Fahrzeugen zu verbauen, falls dies der Erhaltung historischer Substanz dient und optisch sowie technisch keine signifikante Unterscheidung möglich ist. Das gilt übrigens auch für GfK-Flipfronten, falls man nachweisen kann, dass solche Bauteile zur damaligen Zeit schon verbaut wurden. Allerdings ist dazu ein hochwertiges Material mit ordentlichem Materialgutachten von einer TP nötig.
Die Argumantation von seiten des TÜV Prüfers (hat viel mit der Käfer Szene zu tun) war recht einfach - es gab auch schon vor vielen Jahren GfK Kotflügel für Käfer und sehr extravagante Kitcars. Wieso also wenn man damit einen Mini mehr auf der Strasse behalten kann ihm diese Möglichkeit verwehren - insbesondere auch im Hinblick auf eine H-Zulassung.
Falls noch Fragen zu dieser Aussage bestehen, bitte melden, ich gebe auch gerne den Kontakt zu diesem TÜV Prüfer weiter.
dietmar
PS: Dieses Telefonat habe ich natürlich wie die vielen anderen davor nicht ganz uneigennützig geführt - die Offenheit gegenüber meinen Anliegen hat ich allerdings doch schon sehr überrascht.