GfK und CfK Bauteile an Fahrzeugen mit H-Zulassung

  • Vielleicht interessiert es einige der hier anwesenden was ich heute beim Telefonat mit dem lokalen TÜV Prüfer erfahren habe:

    Es spricht generell nichts dagegen, GfK bzw CfK Bauteile an historischen Fahrzeugen zu verbauen, falls dies der Erhaltung historischer Substanz dient und optisch sowie technisch keine signifikante Unterscheidung möglich ist. Das gilt übrigens auch für GfK-Flipfronten, falls man nachweisen kann, dass solche Bauteile zur damaligen Zeit schon verbaut wurden. Allerdings ist dazu ein hochwertiges Material mit ordentlichem Materialgutachten von einer TP nötig.
    Die Argumantation von seiten des TÜV Prüfers (hat viel mit der Käfer Szene zu tun) war recht einfach - es gab auch schon vor vielen Jahren GfK Kotflügel für Käfer und sehr extravagante Kitcars. Wieso also wenn man damit einen Mini mehr auf der Strasse behalten kann ihm diese Möglichkeit verwehren - insbesondere auch im Hinblick auf eine H-Zulassung.

    Falls noch Fragen zu dieser Aussage bestehen, bitte melden, ich gebe auch gerne den Kontakt zu diesem TÜV Prüfer weiter.

    dietmar

    PS: Dieses Telefonat habe ich natürlich wie die vielen anderen davor nicht ganz uneigennützig geführt - die Offenheit gegenüber meinen Anliegen hat ich allerdings doch schon sehr überrascht.

    Adding power makes you faster on the straights. Subtracting weight makes you faster everywhere. (Colin Chapman)

  • Sehr schön. :)
    Hast mich übrigens grad dran erinnert, daß ich dir was schreiben wollte.

    Zum PS:
    Ja. Generell bin ich mit meinem Vorhaben (Anhänger) auf nahezu keine kritik oder gar Unverständnis seitens des TÜV-Prüfers gestoßen.
    Im Gegenteil, wenn man ihn freundlich um seinen Rat bittet, ist die spätere Abnahme nur noch relaxte Formsache. :)

    Aber generell gilt, wie man in den Wald hineinschreit, hallt es wieder heraus.

    Festigkeitsgutachten sind im Übrigen immer dann notwendig, wenn das Bauteil fest mit dem Fahrzeug verbaut ist. Also nicht einfach zu entfernender Bestandteil des Fahrzeugs ist.

    So ist zB. eine fest verbaute Heckablage für Lautsprecher eintragungs- und Abnahmepflichtig (alternativ auch andere komponenten). Ist diese aber leicht entfernbar, gilt es als Transportgut und ist somit nicht einzutragen.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • ...das gilt auch für die angebotenen Armaturenbretter und sonstiges Einbauzubehör. Daher bei mir ja auch immer der Hinweis, dass diese Teile nicht im Bereich der StVZO verwendet werden dürfen. Andererseits ist es natürlich auch so, im Innenraum interessiert die Prüfer vor allem die Entflammbarkeit und die ist unmöglich schlechter als bei Sperrholz (zB. normale Wurzelholzarmaturenbretter).
    Kommentar des Prüfers zu diesem Thema: innen verletzten Sie sich oder das Auto brennt besser/schneller, außen verletzten sie fremde Personen.

    dietmar

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  • Erleichternd wirkt sich auf solche Sachen aus, wenn man Kataloge aus den 60ern hat, in denen schon Kunststoff Flipfronts für den Mini angeboten wurden...

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Besser hilft dir ein Brief oder Briefkopie aus der damaligen Zeit, da das sonst auch als Rennsportzubehör abgetan werden kann.

    dietmar

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