Komme grad von meiner Gerichtsverhandlung...
Aber von Anfang an.
Ich hatte am 28.07.2004 einen Unfall mit dem Mini. Dieser hatte eine (mir damals unbekannte) Vorgeschichte:
Radfahrer A pöbelte an einer Kreuzung den Beifahrer B (einer M-Klasse) an ("Fang mich doch, du Arxxxloch!" - es gibt Zeugen), nachdem Beifahrer B einen Schlag an der M-Klasse vernahm.
Radfahrer A flüchtet auf dem Fahrrad, Beifahrer B zu Fuß hinterher, ca. 400 Meter quer durch die Stadt.
B bekommt nach ca. 400 Metern A zu fassen, packt ihn, will die Personalien von A haben. Dabei entsteht eine Rangelei zwischen den beiden. B schlägt in deren Zuge A auf das Jochbein, A taumelt auf die Straße, in dem Moment komme ich mit dem Mini dort entlang, mache natürlich eine Vollbremsung und rutsche (Kopfsteinpflaster) in ein geparktes Auto.
A und B wollen daraufhin verduften, werden aber von Passanten, die die Szene beobachtet haben, aufgehalten.
Ich rufe die Polizei, die den Unfall aufnimmt.
Schaden an meinem Mini ca. 1200 €, Schaden an dem geparkten Auto (alter A-Corsa) wahrscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden.
Meine KFZ-Haftpflicht trägt den Schaden am Corsa und ich wurde daraufhin von SF 11 (35%) in SF 4 (65%) gestuft.
Mein Schaden trägt wer?
Meine Anwältin und ich haben daraufhin (nach mehrmaligen außergerichtlichen Versuchen) gegen A und B Klage auf anteiligen Schadensersatz erhoben.
A hat es versäumt, dagegen in Einspruch zu gehen und muß zahlen (ich habe ein Säumnis-Urteil), ist aber scheinbar kaum liquide.
B ist gegen die Klage in Einspruch gegangen, heute war die Verhandlung vorm Amtsgericht.
Der Richter war (gelinde gesagt) ein Arxxx, hat meine Anwältin mehrmals persönlich anmaßend "angemacht", hat den Hergang des Unfalls nicht in seiner Kausalität (Zusammenhang) gesehen, sondern einzig und allein die Prügelei als Ausgang des Unfalls angesehen und somit uns als Kläger gegen A "abblitzen lassen".
Die Pöbelei von A gegen B wäre nicht relevant gewesen, es sei außerdem dahingestellt, ob es die wirklich gab.
Somit wäre der einzig allein Schuldige halt Beifahrer B.
Übrigens war B auch heute anwesend, da geladen, angeblich hätte er Einspruch gegen die Klage erhoben, ist aber beim Gericht nie angekommen. Er hätte das Schriftstück beim Gericht in den Briefkasten geschmissen. Somit hatte er keinen Beleg dafür, daß er in Einspruch gegangen wäre.
Er sah ganz schön bedeppert aus, als der Richter ihm heute klarmachte, er müsse zahlen.
Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig, der Gerichtsvollzieher unterwegs...
Meine KFZ-Haftpflicht hat übrigens angeblich Zahlungen von A und B (wegen dem Schaden am Corsa) bekommen, mich aber bis heute nicht wieder zurückgestuft und mir den zu viel bezahlten Beitrag erstattet...
Leute, seid froh, wenn ihr nicht in solche Unfälle verwickelt werdet. Das Urteil gegen B werd ich mir wohl an die Wand nageln können, und ob ich gegen A in Berufung gehe, entscheidet meine Rechtsschutzversicherung...