Unfall - unschuldig - und doch angeschissen...

  • Komme grad von meiner Gerichtsverhandlung...

    Aber von Anfang an.
    Ich hatte am 28.07.2004 einen Unfall mit dem Mini. Dieser hatte eine (mir damals unbekannte) Vorgeschichte:
    Radfahrer A pöbelte an einer Kreuzung den Beifahrer B (einer M-Klasse) an ("Fang mich doch, du Arxxxloch!" - es gibt Zeugen), nachdem Beifahrer B einen Schlag an der M-Klasse vernahm.
    Radfahrer A flüchtet auf dem Fahrrad, Beifahrer B zu Fuß hinterher, ca. 400 Meter quer durch die Stadt.
    B bekommt nach ca. 400 Metern A zu fassen, packt ihn, will die Personalien von A haben. Dabei entsteht eine Rangelei zwischen den beiden. B schlägt in deren Zuge A auf das Jochbein, A taumelt auf die Straße, in dem Moment komme ich mit dem Mini dort entlang, mache natürlich eine Vollbremsung und rutsche (Kopfsteinpflaster) in ein geparktes Auto.
    A und B wollen daraufhin verduften, werden aber von Passanten, die die Szene beobachtet haben, aufgehalten.
    Ich rufe die Polizei, die den Unfall aufnimmt.
    Schaden an meinem Mini ca. 1200 €, Schaden an dem geparkten Auto (alter A-Corsa) wahrscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden.

    Meine KFZ-Haftpflicht trägt den Schaden am Corsa und ich wurde daraufhin von SF 11 (35%) in SF 4 (65%) gestuft.
    Mein Schaden trägt wer?

    Meine Anwältin und ich haben daraufhin (nach mehrmaligen außergerichtlichen Versuchen) gegen A und B Klage auf anteiligen Schadensersatz erhoben.

    A hat es versäumt, dagegen in Einspruch zu gehen und muß zahlen (ich habe ein Säumnis-Urteil), ist aber scheinbar kaum liquide.
    B ist gegen die Klage in Einspruch gegangen, heute war die Verhandlung vorm Amtsgericht.
    Der Richter war (gelinde gesagt) ein Arxxx, hat meine Anwältin mehrmals persönlich anmaßend "angemacht", hat den Hergang des Unfalls nicht in seiner Kausalität (Zusammenhang) gesehen, sondern einzig und allein die Prügelei als Ausgang des Unfalls angesehen und somit uns als Kläger gegen A "abblitzen lassen". :mad:
    Die Pöbelei von A gegen B wäre nicht relevant gewesen, es sei außerdem dahingestellt, ob es die wirklich gab.
    Somit wäre der einzig allein Schuldige halt Beifahrer B.

    Übrigens war B auch heute anwesend, da geladen, angeblich hätte er Einspruch gegen die Klage erhoben, ist aber beim Gericht nie angekommen. Er hätte das Schriftstück beim Gericht in den Briefkasten geschmissen. Somit hatte er keinen Beleg dafür, daß er in Einspruch gegangen wäre.
    Er sah ganz schön bedeppert aus, als der Richter ihm heute klarmachte, er müsse zahlen.
    Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig, der Gerichtsvollzieher unterwegs...

    Meine KFZ-Haftpflicht hat übrigens angeblich Zahlungen von A und B (wegen dem Schaden am Corsa) bekommen, mich aber bis heute nicht wieder zurückgestuft und mir den zu viel bezahlten Beitrag erstattet... :mad:

    Leute, seid froh, wenn ihr nicht in solche Unfälle verwickelt werdet. Das Urteil gegen B werd ich mir wohl an die Wand nageln können, und ob ich gegen A in Berufung gehe, entscheidet meine Rechtsschutzversicherung... :soupson:

  • Zitat von Minifahrer


    Leute, seid froh, wenn ihr nicht in solche Unfälle verwickelt werdet. Das Urteil gegen B werd ich mir wohl an die Wand nageln können, und ob ich gegen A in Berufung gehe, entscheidet meine Rechtsschutzversicherung... :soupson:

    Verlass dich auf deine Versicherung, dann biste verlassen! Ist mir auch schon zweimal so gegangen. Zweimal nicht Schuld, zweimal Klage erhoben um überhaupt Schadenersatz zu kriegen, zweimal deshalb vom Versicherungsagenten angeschnauzt worden. Beim ersten Mal hab ich dann die Klage fallen gelassen, weil der Betrag nicht sehr hoch war, aber beim zweiten Mal ging es um mein über Jahre sauer angesparte Vermögen, um mein Traumauto zu verwirklichen. Immerhin 4500 Euro mehr rausgeschlagen dank Anwalt... Aber wenn's nach der Versicherung gegangen wäre, hätten wir das bleiben lassen. Ich musste damals den Anwalt aus eigener Tasche bezahlen, der hat dann zum Glück bei meiner Rechtsschutzversicherung seinen Anspruch geltend gemacht und mir mein Geld zurückgezahlt, nachdem die Versicherung ihn (mit 6-monatiger Verspätung :madgo: ) ausgezahlt hatte.

    An deiner Stelle würde ich darauf bestehen, in Berufung zu gehen! Immerhin bist du nicht Schuld, und deine Versicherung hat dich zu unterstützen. Du bezahlst sie für eine Dienstleistung, die du (hoffentlich) nicht oft in Anspruch nimmst. Wenn es dann mal soweit ist, hat sie voll und ganz hinter dir zu stehen! Ich habe jedenfalls ein bisschen dazugelernt und die Versicherung gewechselt und dem Agenten ins Gesicht gesagt wieso. Das hat so richtig gutgetan... :cool:

    mfg,

    Fritz (der eine Mordswut auf Versicherungen hat)

    Säufste, stirbste. Säufste nicht, stirbste auch. Also sauf ich!

    Algebra ist, wenn man morgens die Wurzel aus einer Unbekannten zieht!

  • das klingt wirklich hart!
    ich kann deinen nervenzehrenden unfall bzw. dessen folgen für dich ganz gut nachempfinden. auch ich hatte vor nicht allzu langer zeit einen (genötigten+unverschuldeten) derben unfall, bei dem ich riesen schwein hatte dass ich noch hier sein darf und zusätzlich ähnlich dir eine menge gerichtlichen stress erdulden musste. letztlich bekam ich recht nachdem mein nervenkostüm fast völlig zerrissen war.
    es ist nun leicht gesagt von mir, aber vielleicht kannst du meine meinung, die ich anschließend hatte und habe, teilen: nimm es als erfahrung und hake es ab.
    ach ja, auf meine versicherung konnte ich mich damals auch in keinster weise verlassen (bei vollkasko wohlgemerkt).

    grüße in deine richtung und nie dein lächeln verlieren ;)

  • Zitat von Vulture

    Immerhin bist du nicht Schuld


    Gewagte These! Und mit Versicherungen hat das Ganze eigentlich nur sehr wenig zu tun!

    Erstmal haftet "Minifahrer" aus der verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr, die von jedem Kraftfahrzeug ausgeht, für den Schaden am Corsa. Als Verkehrsteilnehmer muß ich Straßenverkehr jederzeit zum Anhalten bereit sein, so hat der Gesetzgeber das geregelt. Daher hat die Eigentümerin des Corsas einen eindeutigen Anspruch gegen "Minifahrer". Diesen hat seine Versicherung ja auch befriedigt. Dafür ist sie ja da und kassiert auch eine entsprechende Vergütung dafür. Das ist Marktwirtschaft; aber damit haben hier ja Einige so ihre Schwierigkeiten ;)

    Jetzt wird es spannend, ob "Minifahrer" einen Teil des Schadens (die Kosten der Hochstufung, Schaden am Mini etc.) bei den Prügelnden geltend machen kann. Es muß also geklärt werden, ob er die Prügelnden in Regreß nehmen kann.

    Anspruch auf vollen Schadensersatz hat "Minifahrer" leider vermutlich nur, wenn selbst ein noch so guter Fahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können oder wenn sein eigener Verursachungsbeitrag nicht nennenswert ins Gewicht gefallen wäre. Wenn man beim Bremsen sein Auto verliert, dann kann das durchaus auch ein Zeichen unangepaßter Geschwindigkeit sein. Einen entsprechenden Gegenbeweis muß "Minifahrer" führen. Er muß nachweisen, daß der Zusammenstoß selbst bei äußerst vorsichtiger Fahrweise unausweichlich war. Das wird m.E. schwierig. Ein Gericht wird somit abwägen: Auf der Seite von "Minifahrer" die verschuldensunabhängige Betriebsgefahr seines PKWs, auf der Gegenseite das schuldhafte, weil fahrlässige Verhalten des Schlägers. Auf dieser Grundlage wird dann Recht gesprochen. Mal sehen, was da dann rauskommt. Ich denke, dass der Haftungsanteil des Schlägers zwar deutlich höher als der Haftungsanteil des "Minifahrers" ausfallen wird. Aber doch nicht so hoch, daß der Verursachungsbeitrag des "Minifahrers" ganz unter den Tisch fallen könnte.

    Zitat von Vulture

    Fritz (der eine Mordswut auf Versicherungen hat)


    Tja, und was merken wir? Mit "Versicherung" hat das leider gar nichts zu tun. Es geht im geschilderten Fall um Haftung und Schadenersatz. Also cool down! In meisten Fällen ist diese Wut nämlich ein Problem der eigenen Erwartungshaltung. Erst darf es nichts kosten; und wenn dann kein Service dabei ist, dann heißt es: "Das hat mir aber keiner gesagt!". Also in Zukunft ordentlich beraten lassen! Dann verstehst Du vielleicht auch was Du abgeschlossen hast. Man bekommt immer, was man bereit ist zu bezahlen.

    Ciao
    Tom


    http://1300ccm.de - Online-Magazin über Oldtimer, Youngtimer und historischen Motorsport

  • Tom_Kyle:

    Ich habe nur insoweit Ärger mit meiner KFZ-Haftpflichtversicherung, als daß sie ihre Schadensregulierung an dem geparkten Corsa von den anderen Beteiligten (A = private Haftpflicht, B = persönlich) reguliert bekommen hat. Mich davon aber weder in Kenntnis setzt, noch mich wieder zurückstuft, stattdessen mir in diesem Januar weiterhin eine Rechnung schickt, die sich auf (mittlerweile) SF 5 bezieht.
    Als ich den Unfall damals bei meiner Versicherung ordnungsgemäß meldete, wurde mir bescheinigt, daß ich von dieser Seite nix zu tun brauche, die Gesellschaft kümmere sich selbst um den Regreß und ich würde bei einer Zahlung der Gegenpartei natürlich eine Erstattung bekommen.
    Nun ja, da kümmert sich meine Anwältin darum.

    Desweiteren war der Unfall so ziemlich unvermeidbar, ich bin als Rechtsabbieger auf diese Hauptstraße eingebogen, war gerade in der Beschleunigungsphase und hatte so ca. 40-45 km/h Geschwindigkeit. Ich nahm zwar links 2 erwachsene Personen auf dem begrünten Mittelstreifen (Straßenbahn) im Augenwinkel wahr, aber konnte nichts ungewöhnliches daran erkennen, da unmittelbar dort auch ein Übergang ist.
    Der Radfahrer A stürzte ca. 15-20 Meter von meinem Auto entfernt plötzlich auf die Straße und ich trat reflexartig auf die Bremse. Ein mir nachfolgender PKW hatte Mühe, mir nicht dabei hinten rein zu fahren.
    Das Kopfsteinpflaster ist übrigens Kupferschlackepflaster, weiß nicht, ob ihr das kennt. Ist ziemlich glatt und man hinterläßt keine Bremsspuren...
    Diese Handlung wurde von einer zufällig anwesenden Polizeikommissarin in Zivil bezeugt.

    Geärgert hat mich vor allem die Art und Weise des Richters, weil er so arrogant und von oben herab unserer Partei gegenüber war. Er hat wahrscheinlich ein Problem mit hübschen Junganwältinnen...

  • Zitat von Tom_Kyle

    Erstmal haftet "Minifahrer" aus der verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr, die von jedem Kraftfahrzeug ausgeht, für den Schaden am Corsa.

    Das ist klar.

    Zitat von Tom_Kyle

    Als Verkehrsteilnehmer muß ich Straßenverkehr jederzeit zum Anhalten bereit sein, so hat der Gesetzgeber das geregelt. Daher hat die Eigentümerin des Corsas einen eindeutigen Anspruch gegen "Minifahrer". Diesen hat seine Versicherung ja auch befriedigt.

    Natürlich, und das ist so ein Gummigesetz, das in jedem Fall die Schuld auf irgend jemanden abwälzt wenn man es sich einfach machen will. Ich würde eher so argumentieren, daß der Corsa am Straßenrand stand und somit nicht am Verkehr teilgenommen hat. Der Fahrer, dessen Auto in Bewegung war, hat immer Schuld, auch wenn das andere Auto z.B. mitten in einer Kurve im Parkverbot stand!

    Zitat von Tom_Kyle

    Dafür ist sie ja da und kassiert auch eine entsprechende Vergütung dafür. Das ist Marktwirtschaft; aber damit haben hier ja Einige so ihre Schwierigkeiten ;)

    Ich HOFFE das war jetzt keine Anspielung auf meinen Beitrag, denn wenn du mich so verstanden hast, lies nochmal was ich geschrieben habe!


    Zitat von Tom_Kyle

    Tja, und was merken wir? Mit "Versicherung" hat das leider gar nichts zu tun. Es geht im geschilderten Fall um Haftung und Schadenersatz. Also cool down! In meisten Fällen ist diese Wut nämlich ein Problem der eigenen Erwartungshaltung. Erst darf es nichts kosten; und wenn dann kein Service dabei ist, dann heißt es: "Das hat mir aber keiner gesagt!". Also in Zukunft ordentlich beraten lassen! Dann verstehst Du vielleicht auch was Du abgeschlossen hast. Man bekommt immer, was man bereit ist zu bezahlen.

    Ciao
    Tom

    Sorry Tom, aber genau diese Aussage ist es, die mich in deinem Beitrag aufregt. Du gibst mir ein bisschen den Eindruck, als wolltest du mich persönlich angreifen und du würdest implizieren, es sei meine eigene Schuld daß die gegnerische Versicherung mich nicht auszahlen wollte (ohne dir das jetzt unterstellen zu wollen!). Ich habe bei meiner Versicherung noch nie gespart, ich habe mich informiert wo es den besten Service gibt und damit eine der teuersten Versicherungen in Luxemburg erwischt. Der Agent hat mir zugesichert, daß mein lange vor dem Unfall erstelltes Gutachten von Gültigkeit ist und die Versicherung im Falle eines Unfalles sich dafür einsetzt (weil ich ja rechtsschutzversichert war), daß ich auch ausgezahlt werde. Es war aber die gegnerische Versicherung, die zudem noch die deutsche "Partnerversicherung" meiner eigenen war, die mich nicht auszahlen wollte, und meine eigene Versicherung, die mir jede Menge Steine in den Weg gelegt hat, als ich versucht habe, über den Rechtsweg meinen Anspruch geltend zu machen.

    Ich hoffe du verzeihst mir daß ich mich eingemischt habe. In Zukunft halte ich meine schlechten Erfahrungswerte mit Versicherungen wohl besser für mich.

    Minifahrer: Weder "Tom_Kyle" noch ich waren bei dem Unfall dabei, deshalb steht es wohl keinem von uns zu, über deine Schuld oder Unschuld zu urteilen oder dir gar Zuspruch zu leisten (wie es scheint). Trotzdem wünsche ich dir noch viel Glück im Rechtsdschungel!

    mfg,
    Fritz (der Dienstleistungen, für die er teuer Geld zahlt, auch gerne in Anspruch nimmt!)

    Säufste, stirbste. Säufste nicht, stirbste auch. Also sauf ich!

    Algebra ist, wenn man morgens die Wurzel aus einer Unbekannten zieht!

  • Zitat

    Fritz (der eine Mordswut auf Versicherungen hat)

    .........das kann ich dir nachfühlen............

    Hatte auch mal soon Pech wie der Kollege, auch weil son Heini gepennt hat in ein Auto reingerutscht........der war natürlich weg........Kommentar des Polizisten: wären se halt draufgefahren......... :confused: :headshk:

    Anzeige gegen unbekannt..........Einstellung des Verfahrens.........Kosten selber bezahlen!

    Anderer Fall:

    Versicherung gewechselt bei Fahrzeugwechsel im November..........Vertrag erloschen01.11.05.........zum 01.01.06 Jahresbeitrag nochmal eingezogen, ich an den Vorstand der Bude geschrieben, mit Begründung weshalb ich alle Versicherungen gekündigt bzw. zu anderer Versicherung gegangen bin........heute 3 Briefe im Kasten, von dem Laden - Inhalt:

    Einmal Bestätigung der Kündigung - OK, hatte ich verlangt

    aber jetz kommts:

    Zweimal (!) - Bestätigungsschreiben, ich zitiere" ....wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, den Vertrag XXXYYZZ567890 nun doch zu verlängern!"

    darunter der Slogan: XXX - wir helfen immer!


    AAARRRGGGHHHH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :madgo:

    MINImale Grüße Andy

    Sir Alec sagte: Mathematik ist der Feind eines jeden kreativen Mannes!!! .............STIMMT!!! :mad:
    ....wenn man schon Schrauben muss, soll man sich wenigstens nicht auch noch über das Werkzeug ärgern!

    Cogito, ergo sum........hier falsch!

  • also irgendwie bist du mit a und b durcheinandergekommen?

    und die kausalität ist klar - wer die schlägerei begonnen hat ist egal/unerheblich...

    schuld ist die person, die unerwartet auf die strasse stieg - was wohl der radfahrer war oder?

    i komm mit deinen personen a und b ned ganz mit - wegen versäumnisurteil und co ... :confused:

  • Zitat von ibinsnur

    also irgendwie bist du mit a und b durcheinandergekommen?

    und die kausalität ist klar - wer die schlägerei begonnen hat ist egal/unerheblich...

    schuld ist die person, die unerwartet auf die strasse stieg - was wohl der radfahrer war oder?

    i komm mit deinen personen a und b ned ganz mit - wegen versäumnisurteil und co ... :confused:

    Sorry, du hast Recht. A ist ordnungsgemäß in Einspruch gegangen, B nicht. B habe ich am Haken wegen Versäumnisurteil... ;)

    Ich habs nicht so mit Buchstaben, ich hätte Zahlen nehmen sollen... :D

  • so hart es klingt, aber wenn das gericht den einen als schuldigen erkennt und du (wenn auch nur ein säumnisurteil) bekommen hast, dann wurde dir in vollem umfang recht gegeben. dafür, dass er nichts hat, kann das gericht nichts. du könntest ja, falls du nach der sachlage es glaubst, den anderen (dem mit dem säumnisurteil) dazu bringen, den mit dem einspruch zu verklagen auf schadenersatz, da ja der "den streit angefangen habe"....!

    was mich allerdings wundert - du hast bei einem zivilprozess sofort ein mündliches urteil bekommen :confused: ?

  • Ich habe noch kein Urteil bekommen (wird erst im März schriftlich mitgeteilt), aber nach der Argumentation des Richters "...sie meinen doch nicht im Ernst, daß ich jemanden schuldig sprechen soll, der auf der Straße geschlagen wurde?!" (als er mich nach der Motivation befragte, warum ich meine Klage nicht zurückziehen möchte) erwarte ich nichts anderes...

  • So, ich wärm das Ding nochmal auf (ich bin ja auch der Fred-Starter, ich darf das ;) ) Es ist nämlich einiges passiert...

    Rund ein Jahr ist mittlerweile vergangen, seit dem eigentlichen Unfall schon zweieinhalb... :rolleyes:

    Aber der Reihe nach.

    Im März letzten Jahres bekam ich das Urteil aus der Verhandlung des Amtsgerichts Leipzig, wonach meine Klage auf Schadenersatz gegen den Radfahrer A wie bereits erwartet abgewiesen wurde.
    Daraufhin riet mir meine Anwältin, in Berufung zu gehen, ich hätte ja eh nix zu verlieren. Etwaige Kosten trage meine Rechtsschutzversicherung.

    Im September wurde dann die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Leipzig anberaumt, und dank einer cleveren Taktik meiner Anwältin (sie ist eine wahrliche "Winkel-Advokatin" ;) ) konnten wir die Gegenseite zu einem Vergleich bewegen (der Radfahrer A ersetzt mir anteilig 50 % meines Schadens am Mini, sozusagen als Dank dafür, daß ich ihn nicht überfahren habe. Juristisch nennt man das, was ich getan habe "Selbstopferung im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag" - BGHZ 38, S. 270 ff...)
    Diesen widerrief allerdings wiederum der gegnerische Anwalt innerhalb einer Woche schriftlich, und ich sah schon wieder meine Felle davonschwimmen. :(

    Aber die Richterin des Landgerichts war so beeindruckt von der Taktik meiner Anwältin (sie wollte den Fall sogar für Studienzwecke verwenden ;) ), so daß sie daraufhin ein Urteil entsprechend des bereits mündlich getroffenen Vergleiches fällte.

    Leider dauerte es nun noch einmal ein halbes Jahr (und etliche Mahnbescheide an die Gegenseite), bis nun endlich diese Woche der Anwalt des Radfahrers A mir 50 % meines Unfallschadens (nebst Zinsen) erstattete. :)

    Von dem anderen Unfallbeteiligten B werde ich wohl nie etwas bekommen, der Gerichtsvollzieher ist ihm nun schon seit einem Jahr auf den Fersen, hat bei ihm zwar auch bereits eine größere Geldsumme (rund 60.000 €) gefunden, dagegen stand aber bereits eine vorgenommene frühere Pfändung durch eine Bank, die natürlich per Gerichtsbeschluß alles eingezogen hat... :(
    Ansonsten scheint der Typ arbeitslos zu sein und diversen "Geschäften" nachzugehen...

    Übrigens, meine KFZ-Haftpflichtversicherung hat mich nach mehrmaliger Aufforderung durch meine Anwältin dann endlich letztes Frühjahr wieder in meine alte Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft und mir die zuviel bezahlten Beiträge zurückerstattet.

    Ich bremse nie wieder für solche Idioten! :headshk:


    Unfallfreie Fahrt euch allen! ;)

  • Zitat von Minifahrer


    Von dem anderen Unfallbeteiligten B werde ich wohl nie etwas bekommen, der Gerichtsvollzieher ist ihm nun schon seit einem Jahr auf den Fersen, hat bei ihm zwar auch bereits eine größere Geldsumme (rund 60.000 €) gefunden,...

    Nette Geschäfte betreibt der Kerl :D ...

  • Oh Mann, was schlussfolgert man daraus?

    Als Autofahrer machste immer den *****:rolleyes:

    Wenn man überlegt was der ganze Rechtsstreit so kostet......:headshk:

    Alles Gute weiterhin.

    Frank ,beast of the east!

  • Frank: Danke! :) Mal sehen, so ein Urteil ist ja 30 Jahre gültig...

    Katja: Wissen wir ja bereits, mit ehrlicher Hände Arbeit kommt man zu nichts...
    Regelmäßige Gehaltseingänge hat er jedenfalls nicht auf seinem Girokonto. ;)

  • und nicht vergessen die zinsen alle 3 jahre einzufordern, denn die exekution ist zwar 30 jahre lang aufrecht, die jeweils fälligen zinsen hingegen immer nur 3 jahre ...

    wenn schon, denn schon :D

  • Zitat von ibinsnur

    und nicht vergessen die zinsen alle 3 jahre einzufordern, denn die exekution ist zwar 30 jahre lang aufrecht, die jeweils fälligen zinsen hingegen immer nur 3 jahre ...

    wenn schon, denn schon :D

    Danke, daran hätte ich gar nicht gedacht, ich hoffe, meine Anwältin schon, aber ich werde noch mal nachhaken. :)

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