Achtung Änderung der Tüv Formalitäten beim überziehen (ab 1.4.)

  • in der Oldtimer Markt 2/2006 ist ein Bericht über die neuen Gesetzesänderungen.

    Wer mehr als 6 Monate bei einem angemeldeten Fahrzeug überzieht, muß 50% Aufpreis zahlen.

    Ich hab 2* nachgesehen, es ist die Februar Ausgabe - leider nicht die April Ausgabe und somit ist dieser "dicke Hund" offenbar kein Witz der Redaktion.

  • Du solltest aber genau lesen....
    Da steht "eventuell" und "Wenn der Gesetzentwurf in Kürze vom Bundesrat angenommen wird"

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Zitat von Veit

    (imho - ich hab noch nie den Tüv überzogen).

    Na, einen Orden bekommste dafür aber auch nicht! ;)

    Aber ich finde es schon toll, mit welchen fadenscheinigen Argumenten den Bürgern immer mehr Geld aus den Taschen gezogen wird! :scream:

    Wenn ein Fahrzeug ein Jahr oder länger, angemeldet aber TÜV-fällig, in der Garage gestanden hat, wofür soll man den da bestraft werden? :confused:

    ... was nutzt es, wenn Du weißt wie es geschrieben wird, aber Du nicht weißt wie es funktioniert!?:tongue:

  • Tja unser alter Wolseley steht nun seit 1,5 Jahren ohne Tüv aber auseinandergebaut in der garage und wartet auf sein neues Lackkleid und den Zusammenbau bin ja mal gespannt wie das dann abläuft....

  • Zitat von Miniflüsterer

    Na, einen Orden bekommste dafür aber auch nicht! ;)

    Aber ich finde es schon toll, mit welchen fadenscheinigen Argumenten den Bürgern immer mehr Geld aus den Taschen gezogen wird! :scream:

    Wenn ein Fahrzeug ein Jahr oder länger, angemeldet aber TÜV-fällig, in der Garage gestanden hat, wofür soll man den da bestraft werden? :confused:

    mal davon abgesehen das ich das auch Abzocke finde, aber woher soll den der TÜV Mensch wissen, dass das Auto die überzogene Zeit wirklich in der garage stand und du in der Zeit net draußen rum gefahren bist?

    gruß alex

  • moin ihrs,

    Zitat


    Wenn ein Fahrzeug ein Jahr oder länger, angemeldet aber TÜV-fällig, in der Garage gestanden hat, wofür soll man den da bestraft werden?

    Die im Artikel genannte Begründung für den höheren Satz ist der 'erhöhte Prüfaufwand' bei der in diesem Fall notwendigen 'erweiterten Hauptuntersuchung', denn Leute, die den Tüv überziehen, würden wohl auch weniger auf die Wartung ihrer Fahrzeuge achten. Ah ja.

    Lieben Gruß,
    -.jan.-

    'Not many cars can stand relentless hot pursuit from a BMC A series engine'

    Peter Egan, Road & Track

  • Zitat von miniforfun

    Du solltest aber genau lesen....
    Da steht "eventuell" und "Wenn der Gesetzentwurf in Kürze vom Bundesrat angenommen wird"

    Jawohl - hast recht ;) - der besagte Absatz ist zu meiner Schande sogar im Intro in in Grosslettern geschrieben - mea culpa...

    [OT]
    hab vorher die Monteverdi Hai Geschichte gelesen und war auf alles gefasst
    [/OT]

  • Kann man das ned ganz einfach dadurch umgehen, dass man das Dingen vorübergehend abmeldet? :D Dürfte allemal billiger werden als 50 % Zuschlag...

    91er Vergasercooper. Einer wie keiner...:cool:

  • Zitat von bomb007

    aber woher soll den der TÜV Mensch wissen, dass das Auto die überzogene Zeit wirklich in der garage stand ?

    Nee, das die Kollegen beim TÜV was wissen, hab ich auch nicht behauptet. :D ;)

    Wer schon mal mit einem 3 Jahre alten MINI, mit 6.500km auf dem Tacho und auch sonst alles Original (wie grade aus dem Laden), beim TÜV war, der weiß was ich meine. :crying:

    ... was nutzt es, wenn Du weißt wie es geschrieben wird, aber Du nicht weißt wie es funktioniert!?:tongue:

  • Zitat von bomb007

    mal davon abgesehen das ich das auch Abzocke finde, aber woher soll den der TÜV Mensch wissen, dass das Auto die überzogene Zeit wirklich in der garage stand und du in der Zeit net draußen rum gefahren bist?

    gruß alex


    Nettes Argument, allerdings dachte ich das man in Deutschland so lange unschuldig ist bis einem eine Schuld nachgewiesen wird!

    Wozu gibt es den dann auch noch die Polizie und Verkehrskontrollen?!

    Denke diesen Strafen und Punkte in Flensburg ziehen eher, und da werden dann auch die Richtigen erwischt...

  • Zitat von Minirobse

    Denke diesen Strafen und Punkte in Flensburg ziehen eher, und da werden dann auch die Richtigen erwischt...

    Fahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen stehen - werden zumindestens in Großstädten regelmäßig von der Rennleitung oder von den Hilfsscheriffs begutachtet.
    Stichwort Anwohnerparkplatz, Parkplatz ansich.

    Und wer mit einem Fahrzeug einen Unfall baut und dann ist der Tüv abgelaufen, der braucht auch keine Gummipunkte in Flensburg, der hat schon genug Ärger.

    Grundätzlich müssen wir ja eh abwarten, ob das auch in die Tat umgesetzt wird - sorry nochmal für die Fehlinformation.

    Solange Oldtimer nicht jährlich zum Tüv müssen, soll mir alles recht sein....
    Ich dachte gestern nur an die vielen angemeldeten Staubfänger, die in irgendwelchen Garagen herumstehen.

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