Hi!
Ich hab einige Fragen zu offenen Ansaugtrichtern:
1. Sind diese Trichter für den Straßenverkehr geeigent, oder ist die Gefahr zu groß, das unerwünschte Dinge mit-verdichtet werden?
2. Sind diese überhaupt legal im öffentlichen Strassenverkehr nutzbar?
Bzw. falls nicht, "eintragbar"?
Ob die Trichter jetzt sinnvoll sind, oder nicht - sei dahinngestellt.
Das ich danach die Nadel anpassen muss, ist mir auch bewusst
Gruß,
Jan
PS: Verwendung an einem einfach HS4 oder HIF38 - oder eventuell später auf Doppel HS2