Zitat von austin-mini.deFür die Bremskraftverteilung ist doch das Regulierventil zuständig.
Also ich fahr seit über 18 Jahren serienmäßig (!) ohne BKV mit Scheibenbremsen. Da hat noch nix überbremst.
das ein BKV nicht notwendig ist für Scheibenbremsen, will ich nicht bezweifeln, auch die 12" Bremse ohne BKV gab es serienmäßig mit 70 PS, und es hatte wunderbar funktioniert.
Doch hier ist von einer 10"Bremse (S oder B39) die Rede, und diese hatten in ihrer Abstimmung immer einen BKV mit drinne.
Die Bremsanlage ist eine Abstimmung von vorderer und hinterer Bremse in Verbindung mit dem Fahrwerk und dem Fahrzeuggewicht.
Dieses bedeutet, das die hinteren Radbremszylinder und das Druckregelventil mit umgebaut werden sollten.
Also ist der Durchmesser der hinteren Radbremszylinder wichtig, im Verhältnis zur Scheibenbremse
Das Druckregelventil macht ab einem gewissen druck einfach zu und hält den Druck auf diesem Level, es ist aber keine Lineare der die Unterschiede auffangen könnte. Bis zum ansprechen des Druckregelventils ist das Bremsverhältnis vorne/hinter nicht in Ordnung, und selbst wenn es anspricht wird nicht die ursprünglich angedachte Bremsleistung in Ordnung sein.
Wenn das ganze jetzt noch von nem TÜVtler eingetragen werden soll, will der meist wissen was gemacht wurde und vorallem warum. Wenn man dann auf Herstellerangaben sich berufen kann, geht es erheblich einfacher.
Die Roverfreigaben, die ich kenne, verlangen einem kompletten Umbau der Bremse auf B39 und nicht nur vorne.