Starre Rücksitzlehne

  • Hallo ihr lustigen Leute,
    kann mir vielleicht jemand sagen, warum starre Rückenlehnen nicht genehmigt werden? :D
    Hab´ ich vielleicht `ne Chance die Dinger in meinem Oldtimer zu verbauen(ich wette in den 70`ern gab es noch kein derart straffes Regelwerk für den öffentlichen Strassenverkehr).
    Fröhliche Grüße, Sascha

  • Beifahrerseite waren früher mal starr - vor allem bei den deutschen Autos-
    kamen "liegesitze" erst sehr spät. Ansonsten gehören die Sitze zur "ABE des
    Autos" heisst, war der Sitz verstellbar, muss eine vergleichbarer Ersatz rein.
    Wobei mit der Verstellbarkeit ist so eine Sache. Es gibt auch heute noch NEUE
    Recaros, die sind starr + haben ABE aber nur für bestimmte AUtos. ABER RÜCKSITZLEHNE oder RÜCKENLEHNE??? RÜCKSITZLEHNE WAR IMMER STAR, ausser Estate. Allgmein gibt es zu Sitzen eine Menge Threats. Speziell die
    Engländerhaben ja viele starre Sitze, auch dazu gibt es hier teilweise (widersprüchliche) Aussagen. Gruß rené

  • ist das nicht so.....

    sitze dürfen starr und fest sein ....
    aber dann nur als 2-sitzer !?

    wenn die hinteren beiden plätze erhalten
    bleiben sollen, müssen die sitze klappbar sein.
    und starre sitze müssen dann auch eingetragen werden.

    Früher hast du Frauen getroffen die haben gekocht wie deine Mutter, heute triffst du Frauen die so saufen wie dein Vater!


    Do you know the meaning of
    ABCDEFG
    A Boy Can Do Everything For Girl.

    Reverse the meaning of,
    GFEDCBA
    Girls Forgot Everything Done & Catches new Boy Again

    Der 70A Ford Lichtmachinen thread:
    https://www.mini-forum.de/showthread.php…rd+lichtmachine

  • Fahrersitz muß eine um 15° verstellbare Rückenlehne haben, geht aber auch über eine Gesammtkippung des Sitzes (z.B. 914er)

    Gruß Peter

    a fool with a tool is still a fool

    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • Zitat von Schrott-Peter

    Fahrersitz muß eine um 15° verstellbare Rückenlehne haben, geht aber auch über eine Gesammtkippung des Sitzes (z.B. 914er)

    Stimmt nicht ganz. Die Rückenlehne muss gegenüber der Sitzfläche um mind. 15° verstellbar sein. So steht es zumindest in der StVZo. Wenn starre Sitze (z.B. Rally-Fahrzeuge) mit Seitenbefestigung eingetragen werden, geht das meist über "Vitamin B", wenn z.B. der KFZ-Sachverständige im DMSB aktiv ist oder ein Herz für Motorsportler hat. Andererseits wären alle (deutschen) Motorsportler "gekniffen" da für Rally-Fahrzeuge (müssen für Straße zugelassen sein) entweder FIA/ONS zugelassene oder Original Sitze vorgeschrieben sind. Verstellbare Sitze (Lehne) gibt´s aber wiederum nicht mit FIA/ONS Zulassung.
    Würde sich ja auch kein Motorsportler einbauen, da deutlich schwerer und zudem weniger stabil.

    Die 914er Sitze (Verstellung über Sitzneigung) wurden damals mit dem 914er zugelassen, würden aber heute (in Deutschland) bei einem Neufahrzeug oder bei Umbau in ein anderes Fahrzeug nicht mehr "Zulassungskonform" sein.
    "Hoch lebe die deutsche Regelwut" :mad:

    Bei den vielen "Exoten" wie Lotus, Ferrari .......... mit serienmäßigen starren Sitzen sieht das wiederum so aus, dass die Fahrzeuge zuerst im europäischen Ausland zugelassen bzw Typ-geprüft wurden, somit eine EG-Zulassung besitzen und dadurch auch vom deutschen Tüv "zähneknirschend" nicht abgelehnt werden dürfen.

    Gruß, Diddi, der diese Auflage auch nicht versteht :scream:

  • mag mitlerweile so sein, da aber der Fragesteller ein Fahrzeug von 74 hat, und auch somit nur die Vorschriften von 74 zu erfüllen braucht, wäre interessant die Gesetzesvorlage aus 74 zu wissen ;)

    Gruß Peter

    a fool with a tool is still a fool

    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • Zitat von Schrott-Peter

    mag mitlerweile so sein, da aber der Fragesteller ein Fahrzeug von 74 hat, und auch somit nur die Vorschriften von 74 zu erfüllen braucht, wäre interessant die Gesetzesvorlage aus 74 zu wissen ;)

    ... Frag mal den Charly, da war noch was.... glaube für Fahrzeuge vor 76 gibt es eine Sonderregelung, bei der der Fahresitz nicht verstellbar und nicht klappbar sein muß. Hatte es mal bei ihm angefragt, dann aber den Sitz doch nicht eingebaut. Die Eintragung als 4-Sitzer bleibt dabei sogar erhalten.

    Gruß Jörg

    ... ruhig Brauner ...

  • Ich meine, dieser Quatsch mit den verstellbaren Lehnen kam zusammen mit den Sicherheitsgurten. Wenn ich mich nicht irre war das so um `76(?), bin mir aber nicht sicher.
    Da es sich hier um ein `74er Auto handelt (hab mir das Profil zuerst nicht angesehen), dürfte es dann also kein Problem sein ;)
    Diese Frage kann aber ein Anruf beim TÜV/DEKRA oder einem freien Kfz-Sachverständigen klären.

    Gruß, Diddi

    War also doch `76. Der Joerghag war halt etwas schneller ;)

  • Ein Hoch auf das Mini-Forum,
    danke für euer Engagement, nun bin ich zwar verwirrter als zuvor, aber trotz allem zuversichtlicher. Zwar hatte ich einen wirklich menschlichen "Grubengott", mit einer recht hohen Toleranz (87PS,Cooper S-Fahrwerk,Weber-Vergaser etc.) der meinem 74`er Inno die H-Zulassung verpasste. Aber das schlagkräftige Argument mit dem ich im diese weniger zeitgenössischen, wenngleich auch klassisch anmutenden Cobra-Schalensitze "verkaufen" könnte fehlt mir immer noch. Ich will aber mit ruhigem Gewissen meine Söhne mit diesem kleinen Teufelsauto herumkutschieren und finde somit sind Sitze mit Kopfstütze einfach geeigneter als das sehr spartanische Original. Automatische Dreipunktgurte hab` ich ja auch schon eingebaut.
    Fröhliche Weihnacht an alle Kompaktsportwagengenießer da draußen, Sascha

  • Mahlzeit...
    Also mein Sachstand ist folgendermaßen der Fahrersitz muss verstellbar sein bzw.Klappbar!!! bedeutet für MICH mach das Gerät klappbar und es müßte klappen.. mal ne andere Frage:
    Du schreibst du hast nen Cobra Schalensitz, Ich hab mir die Sidewinder bestellt und habe folgendes Problem: in der Position wo die Sitzhalter momentan an der Quertraverse befestigt sind passen die Teile nicht rein die liegen an der Tür an und gehen nicht an der B-Säule vorbei. Ich kann aber nicht erkennen ob die Sitze Seitenbezogen sind... Kann ich einfach nur neue Löcher in die Quertraverse bohren oder muß ich da was beachten?

  • Hallo Saxonian Hammer,
    ich bin in der glücklichen Lage, Sitze ohne Konsolen zu besitzen. :D
    Mein Vorgänger hat einfach zwei Metallwinkel "angepasst".
    Ich werde nach Absprache mit dem freundlichen Herrn vom TÜV eine Konsole anfertigen, die das "Gestühl" dann hoffentlich regelkonform zu den Wettbewerbsbedingungen des deutschen Strassenverkehrs machen.( Ich glaube im Moment fest daran, daß es auch Vorteile haben kann, Oldtimer zu fahren).
    Frohes neues, Sascha

  • Zitat von Lou Birdy

    (Ich glaube im Moment fest daran, daß es auch Vorteile haben kann, Oldtimer zu fahren)

    Das hat nur Vorteile, mir fällt kein Nachteil ein auser KFZ-Steuer wenn man kein H-Kennzeichen hat.

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Zitat von Meister-Mini

    Das hat nur Vorteile, mir fällt kein Nachteil ein auser KFZ-Steuer wenn man kein H-Kennzeichen hat.


    Bingo! :D
    Aussagen wie diese finde ich doch sehr erbaulich.
    Dank an Meister Mini, Sascha

  • ASU entfällt, ein gewaltiger Vorteil, Abgaswerte sind nicht gerade das PLUS bei den MINIS. ACHTUNG im Forum wird mit den Sitzen immer etwas verwechselt!!! 1) ALs 4 Sitzer muss ein freier Zugang zu den Rücksitzen sein, durch ein ein bestimmter Quader (theoretisch) passt, das Klappen des Komplettsitzes ist also für die Sache 2 bzw. 4 Sitzer. 2) Das Verstellen der
    Lehne 15Grad ist generell gefordert. ABER ich hatte mal einen MINI Baujahr
    72. Da war die BEIFAHRERLEHNE nicht VERSTELLBAR, hier wäre Potential zu klären, ob dann der Ersatz nicht auch starr sein kann. Also generell unterscheiden zwischen Klappbar im Sinne Zugang zum Rücksitz + Verstellbar
    auf die Lehne bezogen! Vielleicht auch fragen, ob es ein Baujahr gibt, vor dem
    die Sache mit der Lehnenverstellung nur auf den Fahrersitz bezogen war.
    Viel Erfolg + Gruß aus Mianz René

  • Off Topic:

    H-Kennzeichen und ASU haben nichts miteinander zu tun.
    Ein Auto mit H-Kennzeichen braucht genauso ASU, oder auch nicht, wie ein Auto ohne H-Kennzeichen......
    Alle Autos ab 1.10.1969 brauchen eine Abgasuntersuchung!!

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Zitat von miniforfun

    Alle Autos ab 1.10.1969 brauchen eine Abgasuntersuchung!!

    So ist es deswegen wird mein Mini BJ 66 sind ja auch jedes Jahr 20 Euro, aber hat ja noch viele weitere vorteile siehe z.B hier

    Auf Erfahrung vertrauen

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