Kaufvertrag Unternehmer/Unternehmer

  • Kennt sich jemand mit Fahrzeugverkäufen von Unternehmen an Unternehmen aus? Ich (selbständiger Unternehmer) möchte mein Fahrzeug an ein anderes Unternehmen (kein Kfz-Handel) verkaufen. Ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung wirksam? Bitte kein Halbwissen ;) sondern nur belegbare Antworten. Danke!

    Gruß
    Chris

    Rover 216 GTI

    wer später bremst ist länger schnell :D

  • im Anhang findest Du alles, was Du brauchst... :cool: :)

    [edit sagt: Anhang zu groß :scream: Wenn Du mir Deine Mai-Adresse gibst, schicke ich's Dir.]

    Fips auf der Pirsch! 109.gif ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen!

    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen


  • Zitat von Fips

    [edit sagt: Anhang zu groß :scream: Wenn Du mir Deine Mai-Adresse gibst, schicke ich's Dir.]

    vergiss aber auch die April-adresse nicht, falls du es schon früher brauchst...
    :D :D

    sorry... konnts mir nicht verkneifen... :rolleyes:

    The whole is greater than the sum of its pieces...

  • Hallo christopher,

    beim Kauf zwischen Unternehmer/Unternehmer kannst Du die gesetzliche Gewährleistung vertraglich ausschließen. Geht aber nur in diesem Fall.

    Geht ein Kfz von Unternehmer an Privat bist Du in der gesetzlichen Haftung bzw. kannst Sie nicht ausschließen. Dabei ist es völlig egal ob ein Bäcker oder Gemüseverkäufer ein Kfz verkauft.

    Da greift wieder die Sachmangelhaftung, sollte innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel auftreten mußt Du dafür geradestehen weil vermutet wird das dieser Mangel vorher auch schon da war. (abgefahrene Bremsbeläge oder Stoßdämpfer stellen kein Mangel im Sinne der Gewährleistung dar, da es sich um Verschleissteile handelt.)

    Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um d.h. der Käufer muß nachweisen das ein Mangel schon vorher da war. (was in den seltensten Fällen nachgewiesen werden kann)

    Hoffe das hilft Dir weiter

    Gruß

    Tappi :D

    Britain´s fine cars, a class of it´s own.

    BY APPOINTMENT TO HM THE QUEEN MANUFACTURERS OF ROVER MOTOR CARS
    ROVER GROUP LTD, LONGBRIDGE

  • @ tappi

    dem kann ich leider so nicht ganz folgen, denn dann würde ein bäcker oder sonst was nichts mehr als privat verkaufen können ...

    zumindest bei uns in .at ist ein handelsgeschäft auch klar als solches definiert - und in .de genauso ... ;)

  • falk
    :scream:

    Zitat von ibinsnur

    @ tappi

    dem kann ich leider so nicht ganz folgen, denn dann würde ein bäcker oder sonst was nichts mehr als privat verkaufen können ...


    es kommt immer darauf an, in welcher funktion der bäcker den handel tätigt:

    firmenwagen = gewerblich
    privatwagen = nicht gewerblich
    ;)

    @ all
    wer info + vertrag braucht, bitte mail-adresse hier posten! ich schick's dann spätestens morgen kollektiv raus.

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    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen


  • meine e-mail-adresse ist schon seit ein paar tagen freigeschalten. einfach auf den namen klicken und schicken .... ich antworte und dann könnt ihr mir auch an hänge schicken.

    fips - ok?

    danke und gruß
    chris

    PS: ich will die adresse wegen dem ganzen spam-mist hier nicht direkt posten

    Rover 216 GTI

    wer später bremst ist länger schnell :D

  • umgehungsgeschäfte können aber auch ein schuss in den ofen sein .... also finger weg!

    wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, kann auch der käufer "ein bäcker" sein und ich kann die sachmängelhftung ausschließen - richtig?

    gruß
    chris

    Rover 216 GTI

    wer später bremst ist länger schnell :D

  • wenn es für deinen geschäftspartner auch ein handelsgeschäft ist!

    eigentlich für euch beide, denn wenn du es als privater verkaufst, dann ist der ausschluss ebenso rechtens ...

    aber wissentlich verschwiegene mängel ziehen sogar eine deliktische haftung mit sich! ;)

  • Zitat von christopher

    umgehungsgeschäfte können aber auch ein schuss in den ofen sein .... also finger weg!

    wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, kann auch der käufer "ein bäcker" sein und ich kann die sachmängelhftung ausschließen - richtig?

    gruß
    chris


    es sei denn, er kauft ihn privat.
    die nutzung ist entscheidend!

    nur um sicher zu gehen ein beispiel:
    der bäcker piefke hat als firmenwagen einen mini, den er jetzt verkauft an den kunze, der schon immer mal ein schönes wochenend-auto haben wollte. auch wenn kunze selbständig oder sogar gebrauchtwagenhändler ist, so agiert er in diesem vertrag als privatperson! sein beruf spielt hier keine rolle. er kann also den bäcker in die gewährleistungspflicht nehmen.

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  • ....und wenn ein Gewährleistungsfall auftritt und Bäcker Piefke den Wagen innerhalb eines Jahres noch bei Händler Wutz eingekauft hat, hat Bäcker Piefke kein Problem, denn er kann die Sache an Wutz weitergeben.... (nur so nebenbei, vielleicht auch als Warnung an all diejenigen, die hier als Gewerbetreibende lustig an andere Gewerbetreibende Autos verkaufen...):D

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