Wieviel Zeit bis zur Vollabnahme?

  • Hallo zusammen!

    Ich habe meinen Mayfair im Mai 2005 direkt nach dem Kauf abgemeldet und mit dem Neuaufbau begonnen. Damals hieß es, daß der Wagen zur Umgehung einer Vollabnahme innerhalb von 18 Monaten wieder zugelassen werden müßte. Also habe ich gar nicht weiter darüber nachgedacht, weil es sowieso nicht zu schaffen gewesen wäre.

    Nun ist mir gestern ein Gerücht zu Ohren gekommen. Angeblich ist bei der "Neustrukturierung" der StVZO die Frist auf 72 Monate (!!!) verlängert worden. Das wäre ja echt genial! Da ich noch 1 Monat TÜV habe, könnte ich den Wagen noch einmal zulassen und wäre auf der sicheren Seite.

    Hat jemand etwas ähnliches gehört? Wo kann ich die aktuelle Regelung nachlesen? Aus den Paragrafen werde ich nicht schlau.

    Danke schon mal vorab für mögliche Hinweise.

  • Guten Abend,

    am besten beim örtlichen Amt für öffentliche (Un)ordnung anrufen, die können da mit Sicherheit genaueres sagen.
    Soviel ich weiß sind es noch immer 18 Monate! Es waren mal 12 mit der Option einer Verlängerung um 6 Monate. Diese Option gibt es nicht mehr sondern es sind einfach immer 18 Monate gemacht worden! Aber wie gesagt einfach mal beim Amt anrufen.

    Gruß Christoph

  • Die neue Regelung ist meines Wissens nach ab dem Zeitpunkt der neuen Fahrzeugpapiere in Kraft getreten.
    Autos, die vorher abgemeldet wurden fallen noch unter die alte Regelung.
    Aber wieso hast Du vor der Vollabnahme Angst ?

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Peanuts !

    • Der Text, den du eingegeben hast, besteht aus 9 Zeichen und ist damit zu kurz. Bitte erweitere den Text auf die minimale Länge von 10 Zeichen.
  • Zitat von Mats90

    Hat jemand etwas ähnliches gehört? Wo kann ich die aktuelle Regelung nachlesen? Aus den Paragrafen werde ich nicht schlau.


    Hi,

    am besten ruf direkt bei der Zulassungsbehörde an und informiere dich da direkt. Ist die für deinen Zulassungsbezirk die sicherste Methode die genaue Info zu bekommen.

    Ps: Ich hab auch schon mal die 24 Monate bei einem Motorrad verlängert bekommen, als ich zur Zulassungstelle gegangen bin und ein paar Bilder vorgelegt habe - was aber kein Muß ist.
    Aber ob es diese "Verlängerung auf Wunsch" immer noch gibt - weiß die Zulassungsstelle ;)

    Good Luck...
    Ps: Peanuts - da war doch was *scnr*...
    Grüße an den Mokefahrer ;) [Achtung insider ;-)]

  • Hallo Jan,

    das habe ich bis vor kurzem auch so gesehen. Doch dann ist ein Freund von mir aufgrund einer (Fehl-)info beim Straßenverkehrsamt direkt zur Vollabnahme verdonnert worden. Das trübt natürlich ein wenig das Vertrauen in diese Informationsquelle.
    Trotzdem habe ich heute versucht, dort jemanden telefonisch zu erreichen. Leider ohne Erfolg.

    Ich bleibe aber dran.

    Wegen einer Verlängerung um ein paar Monate würde ich den Aufwand auch nicht betreiben. Aber 72 Monate wären schon verlockend. Insbesondere wegen des eigenen Halter-Eintrages im Brief. Soweit ich gehört habe, muß seit dem 1.10.2005 im Rahmen der überarbeiteten StVZO bei Neuzulassung eines KFZ auf einen anderen als den zuletzt im Brief eingetragenen Halter ein besonderer Besitzernachweis erbracht werden.
    Angeblich reicht dazu aber auch ein einfacher Kaufvertrag aus.

    Gruß Martin

  • Hallo allerseits,
    es sind auch mit den neuen Fahrzeugpapieren 18 Monate.
    Danach muss eine Vollabnahme durchgeführt werden.
    Ausnahmen gits da wohl nicht.
    gruss dlb2

  • Zitat von dlb2

    Hallo allerseits,
    es sind auch mit den neuen Fahrzeugpapieren 18 Monate.
    Danach muss eine Vollabnahme durchgeführt werden.
    Ausnahmen gits da wohl nicht.
    gruss dlb2

    Bin heute doch noch zum Straßenverkehrsamt und zum TÜV gefahren. Überall heißt es "18 Monate bis zur Vollabnahme". Das mit den 6 Jahren (!!!) konnte ich aber auch wirklich nicht glauben.

    Die angeblich neue Regelung, daß bei Wiederzulassung auf einen anderen als den letzten Halter ein zusätzlicher Eigentumsnachweis, z.B. durch einen Kaufvertrag, erbracht werden muß, wurde ebenfalls nicht bestätigt.

    Allen zusammen schon mal ein schönes Schrauber-WoE.
    Habe mir vorgenommen mit dem Tausch der Außenschweller zu beginnen.
    Hoffentlich lauert darunter nicht noch schlimmeres.

    P.S.
    Kann mir jemand sagen, ob das Vierkantrohr der Wagenheberaufnahme mit dem Außenschweller verschweißt wird? Oder liegt es original nur von innen am Kragen des Verstärkungsbleches an?

    Gruß Martin

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