• Hallo,

    weiß vieleicht jemand von euch ab welchem Baujahr 3 Punkt Gurte vorgeschrieben sind?
    Handelt sich um ein Cabrio Baujahr 85, mit 2 Punkt Gurten, und ohne möglichkeit 3 Punktgurte nachzurüsten.

    Danke und Grüße,

    Andi

  • wenn original nur 2 punkz-Gurte verbaut waren, sollte es doch kein problem darstellen.

    Früher hast du Frauen getroffen die haben gekocht wie deine Mutter, heute triffst du Frauen die so saufen wie dein Vater!


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    Der 70A Ford Lichtmachinen thread:
    https://www.mini-forum.de/showthread.php…rd+lichtmachine

  • Original waren aber 3 punkt drin, war ein Lamm umbau.
    Nach Karosserie restauration und modifikation kam die dumme idee nur 2 punkt gurte zu verbauen, sieht ja besser aus :) :confused:
    Daher besteht nun keine möglichkeit mehr die sache wieder rückgängig zu machen und ich muß entweder mit 2 punkt gurten leben, oder so pubertäre Hösenträgergurte einbauen ?!
    Mich würde halt erstmal interessieren was der Tüv dazu sagt?

  • zitat:

    PKW und LKW unter 2,8t mit EZ ab 01.01.1974 müssen auf den vorderen Außensitzen mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten ausgerüstet sein,
    und die restlichen Sitzplätze müssen zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben. Bei Fahrzeugen mit offenem Aufbau (z.b. Cabrio) genügen
    2-Punkt-Gurte. Ab 01.01.1976 besteht Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01.04.1970 zugelassenen PKW,
    sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut sind. Der 01.01.1978 war spätester Nachrüstungstermin für Gurte vorne außen an PKW und LKW unter
    2,8t, die ab 01.04.1970 erstmals in den Verkehr gekommen und mit Verankerungen zur Aufnahme von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind. Falls keine
    Verankerungen vorhanden waren, wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Verankerungen vorne waren ab Erstzulassung 01.01.'74 vorgeschrieben,
    wurden von vielen Fahrzeugherstellern aber schon früher eingebaut. Diese sind also meistens, abhängig vom Fahrzeugtyp, vorhanden. Der 01.05.1979
    war Stichtag für die Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab diesem Datum erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeuge auf allen Sitzen -
    jetzt also auch auf den Rücksitzen. Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben, für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte.
    Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen bei älteren Fahrzeugen.
    Infos: http://www.deuvet.de, oder Tel.: +49(0)69-508 30 80.


    http://www.buickparkavenue.de/newpage1.html

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