was haltet ihr davon?
ZitatAlles anzeigenAb 1. Oktober gelten neue Zulassungsbescheinigungen
Frankfurt am Main (pia) Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief haben ausgedient. Ab Samstag, 1. Oktober, stellen die Zulassungsbehörden nur noch die neuen EU-Zulassungspapiere aus. Für bereits vor dem 1.10.05 zugelassene Fahrzeuge wird sich jedoch nichts ändern: Die bisherigen Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer erforderlich wird.
Auf folgende Besonderheiten weist das Ordnungsamt außerdem hin: Wechselt ab 1. Oktober ein Fahrzeug den Halter, wird der Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren oder zieht der Halter in einen anderen Zulassungsbezirk um, müssen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I (bisher Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden. Die neuen Fahrzeugdokumente dürfen nur paarweise ausgegeben werden, das heißt, ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung „neu“ mit einem Dokument „alt“ wird es nicht geben.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II hat DIN-A4-Format und enthält nunmehr nur noch die wichtigsten Fahrzeugdaten. Außerdem werden nur noch zwei Haltereintragungen geführt, bislang waren sechs Halter im Fahrzeugbrief ersichtlich. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind, sowie die Gesamtzahl der Vorbesitzer eines Fahrzeuges. Die Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen aber nicht verloren, sondern werden im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert und können dort zu Auskunftszwecken abgerufen werden. Die verringerten Haltereintragungen bedeuten gleichzeitig, dass bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I behält das bisherige Format und enthält die wesentlichen Angaben über Beschaffenheit und Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges.
Die neuen Vordrucke haben diverse Sicherheitsmerkmale (u. a. Wasserzeichen, Melierfasern) und sind besser gegen Fälschungen gesichert als die bisherigen Fahrzeugpapiere. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Fahrzeugkriminalität geleistet.
Eine wichtige Änderung ergibt sich bei der Abmeldung von Kraftfahrzeugen: Bisher wurde bei der Abmeldung der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogen, die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt und eine Stilllegungsbescheinigung ausgestellt. Künftig wird die Abmeldung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. Somit stehen dem Fahrzeughalter immer beide Teile der Zulassungsbescheinigung zur Verfügung. Die separate Stilllegungsbescheinigung entfällt künftig.
Für die Ausstellung der neuen Papiere ist lediglich mit geringen Gebührenerhöhungen zu rechnen; so kostet beispielsweise eine Neuzulassung statt 25,60 ab 1. Oktober 26,30 Euro.
Die Einführung der neuen Zulassungsdokumente ist mit hohem Aufwand auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frankfurter Zulassungsbehörde verbunden. Das Ordnungsamt bittet deshalb um Verständnis, sofern in den ersten Wochen längere Bearbeitungszeiten anfallen sollten.
Ein Merkblatt über die neuen EU-Zulassungsdokumente sowie Informationen über die Serviceleistungen der Zulassungsbehörde (z. B. Wunschkennzeichenreservierung) stehen unter http://www.ordnungsamt.frankfurt.de (Menüpunkt Kfz-Zulassung).