Hallo
Ich möchte einen Mini Pickup aus GB holen. Was benötige ich für Unterlagen vom Besitzer in GB und was brauche ich hier in BRD um dat Ding zuzulassen?
Habt ihr mir ein paar Tipps?
Danke Euch
MfG
T.Hirsch
Hallo
Ich möchte einen Mini Pickup aus GB holen. Was benötige ich für Unterlagen vom Besitzer in GB und was brauche ich hier in BRD um dat Ding zuzulassen?
Habt ihr mir ein paar Tipps?
Danke Euch
MfG
T.Hirsch
Hi,
also du brauchst die Fahrgestellnummer - damit gehst Du zum Kraftfahrtbundesamt Flensburg [KBA] und lässt dir bescheinigen, dass für dieses Auto noch kein deutscher Brief ausgefüllt wurde.
Bei der Einfuhr muss das Auto verzollt werden - den Wisch musst du später auch vorlegen.
Und dann halt diese "Papiere" ??MOC?? oder so ähnlich...die unserem Fahrzeugschein ensprechen.
Einen Prospekt oder Testbericht / Mini Buch dabei zu haben ist immer ein Riesenvorteil, auch wenn das keine Pflicht ist.
Good Luck und denk daran:
"Very good Condition" bedeutet weniger als eine Woche schweißarbeiten...
Das Fahrzeug muß natürlich nicht verzollt werden. zoll gibt es zwischen D und GB schon lange nimmer !
Du brauchst die Nummernschilder ?
das logbook ( V5 oder das neue V5C)
Kaufvertrag international holst du dir z.B. von ADAC.
dann fährst du am einfachsten billig von Dover nach Boulogne ( http://www.speedferries.com oder http://www.speedferries.co.uk)
Wenn du ihn hier Tüven willst dann such am besten eine Briefkopie deren Daten sich der TÜV Prüfer dann abschreiben kann.
Ansonsten ist herr Erkens von Rover auch ein beliebter Ansprechpartner zum thema Homologation !
such mal nach "hab mir am WE einen Clubman Estate aus England geholt ) da ist ein kompletter Bericht von mir drinnen !
viel glück !
Gut vielen Dank mal soweit ich melde mich dann wieder.
@Gazolino: Hallo Ich komme auch aus der Nähe von Stuttgart. Von woher kommst DU genau? Zu welchem "TÜV" und Ämtern bist Du gegangen?
Übrigends coole Story und schönes Auto *hächel*
So long.......
Zitat von HellboundaGut vielen Dank mal soweit ich melde mich dann wieder.
@Gazolino: Hallo Ich komme auch aus der Nähe von Stuttgart. Von woher kommst DU genau? Zu welchem "TÜV" und Ämtern bist Du gegangen?
Übrigends coole Story und schönes Auto *hächel*So long.......
Vor allen Dingen braucht dein Auto auch noch eine Fahrgestellnummer, und zwar eingeschlagen im Blech und nicht nur auf irgendeinem Typenschild. Sowas haben? aber auf jeden Fall hatten die Engländer früher nicht. D.h. du mußt mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA zu einer authorisierten Fachwerkstatt (Rover) und diese fachmännisch einschlagen lassen und auch quitieren lassen. (off topic) auch wichtig für Leute die alte Minis restaurieren, deren Nummer im Bodenblech eingeschlagen ist und die zu schnell zur Flex greifen!!
Kannst natürlich die Nummer auch selber einschlagen und keinem was davon erzählen...psssst....oft wissen die Prüfer nichts davon, das sowas in Engelland anders ist....das ist dir persönlich überlassen!
Good luck
als wir mit unserer Elfe zum ersten Mal beim TÜV waren (§21 "alt" + "H") hat der Prüfer mir gezeigt wo ich die Nummer einschlagen soll und hats vorab vermerkt. Also nix mit Bestätigung usw.
Gruß Stefan
Kurze Frage: muss tatsächlich die Fahrgestellnummer nachträglich eingeschlagen werden, wenn serienmäßig keine drinnen war?
Hätte das da bei meinem 1963er Woody noch zu tun...
Aussage von meinem Karosseriebauer war, dass das nicht benötigt wird!
Ist das nicht umgehbar?
Grüße, Olli
Zitat von HighlindnerVor allen Dingen braucht dein Auto auch noch eine Fahrgestellnummer, und zwar eingeschlagen im Blech und nicht nur auf irgendeinem Typenschild. Sowas haben? aber auf jeden Fall hatten die Engländer früher nicht. D.h. du mußt mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA zu einer authorisierten Fachwerkstatt (Rover) und diese fachmännisch einschlagen lassen und auch quitieren lassen. (off topic) auch wichtig für Leute die alte Minis restaurieren, deren Nummer im Bodenblech eingeschlagen ist und die zu schnell zur Flex greifen!!
Kannst natürlich die Nummer auch selber einschlagen und keinem was davon erzählen...psssst....oft wissen die Prüfer nichts davon, das sowas in Engelland anders ist....das ist dir persönlich überlassen!
Good luck
wenn der Mini alt genug ist baucht die Fahrgestellnummer nicht eingeschlagen sein!!!!!
Ansonsten reicht ein Kaufvertrag und das englische V5 (Eigentumsnachweis), dann noch nen Typenblatt, oder wenn der Prüfer nett ist nen Briefkopie
Wo liegt denn da Baujahrmäßig die Schwelle???
Kann mir einer sagen, wo genau an einem 91er Cooper die Nummer eingeschlagen ist? Hab meinen total zerlegt aber noch keine gefunden. Muß das Schild mit der Nummer auf dem Blech vorn neben dem Haubenschloß wieder geschweisst sein, oder darf das auch mit Blindnieten befestigt sein
Gruß Peter
Zitat von OlliWo liegt denn da Baujahrmäßig die Schwelle???
vor 1.10.69 auch auf eingenietetem schild zulässig
siehe auch http://www.adac.de/oldtimer/oldti…ageID=61098%230
dort den letzten punkt
Zitat von peters7110Kann mir einer sagen, wo genau an einem 91er Cooper die Nummer eingeschlagen ist? Hab meinen total zerlegt aber noch keine gefunden. Muß das Schild mit der Nummer auf dem Blech vorn neben dem Haubenschloß wieder geschweisst sein, oder darf das auch mit Blindnieten befestigt sein
Gruß Peter
in der motorhaubenrinne unterhalb des windleitbleches
Ich komme aus Feuerbach und gehe auch zum TÜV Feuerbach !
Wenn du glück hast ist dort gerade der Herr Wach oder der Herr Arnold denn die beiden haben Ahnung und Ehrfurcht
Fahrgestellnummer muß Vorne rechts eingeschlagen werden ! Dann brauchst du noch ein Typenschild, welches du in der nähe des Tüvs in Feuerbach bekommst !
Problem Du mußt wahrscheinlich auf jedenfall zur Nachprüfung, da du das Typenschild erst nach den Werten die der Tüv in deinen Fahrzeugschein bestätigt prägen lassen kannst. und das funktioniert meist nicht an einem tag ! Ausser natürlich der Prüfer findet keine Mängel und vertraut dir, daß du das Typenschild ordnungsgerecht anbringst !
Wenn es soweit ist, kannst du dich ja nochmal melden
so long
Paul
das typenschild mache ich mir selber, mit corel entwerfen und auf selbstklebender alu-frontplattenfolie von conrad bedrucken (mit nen laserdrucker) und mit klarlack fixieren
http://www1.conrad.de/scripts/wgate/…cumentselector=
Zitat von Schrott-Peter...
siehe auch http://www.adac.de/oldtimer/oldti…ageID=61098%230
...
Beim stöbern auf der Seite hab ich folgendes gefunden:
§ 47a StVZO ab 01.07.1969 Pkw mit Ottomotor AU pflichtig
Ich dachte die Grenze liegt bei 10/1971, wurde zumindest so hier im Forum behauptet. Hat sich hier der ADAC verdruckt????
MINImale Grüße
Thor
Zitat von ThorIch dachte die Grenze liegt bei 10/1971, wurde zumindest so hier im Forum behauptet. Hat sich hier der ADAC verdruckt????
Es gibt hier 2 Grenzen, die eine ist die Grenze zur AU-Pflicht, das andere die Grenze ab der man Abgasgutachten und ähnliches vorweisen muss (Stichwort Motorumbau usw.)
Zitat von ThorBeim stöbern auf der Seite hab ich folgendes gefunden:
§ 47a StVZO ab 01.07.1969 Pkw mit Ottomotor AU pflichtigIch dachte die Grenze liegt bei 10/1971, wurde zumindest so hier im Forum behauptet. Hat sich hier der ADAC verdruckt????
MINImale Grüße
Thor
asu pflicht vor 69
abgasgutachtenpflicht vor 71 (muß bei der asu nur unter 10% CO liegen)
Hallo,
Merci für die Erläuterung...
...ich versteh das so das wenn ich einen MINI vor 69 hab brauch ich gar keine AU machen
und
wenn ich einen MINI vor 71 hab sind die Anforderungen sehr gering...
heißt für einen Motorupgrade reicht weiterhin einer vor 10/71.
Dann werd ich mal weiterhin fröhlich Jagen
MINImale Grüße
Thor
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