Zitat von JüNaMiHalt mal stop, jetzt hört hier mal auf mit den Anleitungen zur Selbstjustiz. Geht ja wohl mal gar nicht. Den Typen wird man mit allen Mitteln des Rechtsstaates zur Verantwortung ziehen müssen. Dauert zwar, aber ist das einzig probate Mittel um nicht selbst straffällig zu werden.
100% ACK.
Von wegen bringt nichts oder so, nen Titel(1) gegen ihn erwirken und dann den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, die Kosten muss eh er zahlen und wenn er das nicht kann, sichert Dir der Titel 30 Jahre lang Dein Recht an dem Geld, will heissen, wenn er irgendwann innerhalb dieser Jahre zu Geld kommt, kannst Du ihm das wegpfänden.
Wie alt war der Typ eigentlich?
Grüssle
Martin
(1) Titel ist soetwas wie ein gerichtlich bestätigter Schuldschein, sowas kann jedermann beim Amtsgericht beantragen, diese schicken Post an den Schuldner, sollte er Widerspruch einlegen kommt es zur Verhandlung in dem Du Dein Anrecht auf das Geld beweisen musst (sollte in dem Fall ja ziemlich einfach gehen) und der Titel ist fertig. Sollte er keinen Einspruch einlegen gehts sogar noch einfacher, nämlich ohne Verhandlung.
Der Titel ist dann wie gesagt 30 Jahre gültig und sichert Dir Dein Pfandrecht an dem Geld + den Kosten für das Verfahren (und evtl. sogar noch Zinsen...).