Einfache Frage:
stimmt es, daß Beschränkungen von bestimmten Reifentypen in Teilegutachten für Sonderräder keine Bedeutung mehr haben, insofern man die richtige Reifengröße verwendet?
Beispiel: habe mir Smoor Roadster geleistet "Sonderrad 7 J x 13 H2" Typ: SM Y01.
Soweit so gut: Dann gibts im Teilegutachten den Anhang 6, für Austin Rover und darin einen Punkt
"Auflagen zu Reifen" und darunter dann die Einschränkung auf folgende Reifenfabrikate:
Bridgestone SF 350, Pirelli P7F, Yokohama A008, Dunlop SP Sport 2000 (mit Erlaubnis auf Ersatz durch 195/45 SP Sport 9000).
Hab mir nun jedoch Yokohamas A539 gekauft, die glücklicherweise am gleichen Tag eingetroffen sind. (Natürlich 175/50/13)
Das Teilegutachten datiert vom 05.06.1997... und soweit ich weiß gibt es die dort genannten Typen zum Teil schon länger nicht mehr.
Kann ich also problemlos beim Mr. TÜV mit den A539ern vorstellig werden, oder gibt der sich dann zickig
Vielen Dank für Eure Tips im voraus.
Alex.