Wenn ich richtig gelesen habe hast Du Rechtsschutz. Ich gehe ebenfalls davon aus daß er Händler das Auto nicht "im Auftrag" verkauft hat. Wäre dies der Fall stünde das Wort Garantie bzw. Gewährleistung ja gar nicht im Raum.
Wenn der Händler das Getriebe nicht im Rahmen der Gewährleistung reparieren möchte wäre der Gang zu einem Anwalt (nach vorheriger Kontaktaufnahme und Bewilligung der Versicherung) der nächste Weg.
Hier dem Käufer ein Verschulden anzulasten ist wohl lächerlich. Wenn das Mini-Getriebe bei "falscher" Behandlung in kürzester Zeit ruinierbar wäre hätten Werkstätten immer genug zu tun. Der Mini wird auch heute noch überwiegend von "normalen Autofahrern" gefahren. Diese fahren den Mini wie ein "normales" Auto und müßten ja auf diese Art unzählige Getriebeschäden provozieren.
Zu behaupten, daß Motor und/oder Getriebe zu Verschleißteilen zählen ist ebenfalls an den Haaren herbeigeholt. Verschleißteile sind Bremsen, Zündkerzen, Verteilerkappen und -finger, Luftfilter u.ä. Dinge, die turnusmäßig beim Kundendienst erneuert werden.
Du hast Deinen Mini ja beim Händler gekauft um auf der "sicheren Seite" zu sein. Davon gehe ich jetzt mal aus. Im ersten halben Jahr der ein Jahr laufenden Gewährleistungspflicht bist Du absolut auf der sicheren Seite...
Gruß Stefan