Garantiefall oder nicht????

  • nAbend!!


    Hoffe hier kennt sich jemand mit Garantie (Sachmängelhaftung) aus. Habe vor ein paar Wochen einen 96er MPi für 3.500 vom Händler gekauft.....mit Vertrag und 1jähriger Sachmängelhaftung ohne Ausnahmen.....so weit so gut, dachte ich.


    Falsch gedacht. Mittlerweile ist es nicht mehr möglich bei Drezahl über 2000rpm vom ersten in den zweiten zu schalten (hört sich ziemlich übel an). Runterschalten geht noch.
    Es steht laut diesem Händler/Mechaniker zu 110% fest, daß der Synchronring 1/2 Gang hinüber ist. Jetzt der Hammer: Ich soll die komplette Reparatur bezahlen (mindestens 500,-)......angeblich sei ein Getriebe mit allem was da drin steckt ein Verschleißteil und somit kein "Garantiefall".


    Frage mich jetzt aber allen Ernstes wofür dann so eine Garantie gut ist???? Für "klassische" Verschleißteile wie Bremse, Beleuchtung usw. ist es klar, daß es keine Garantie gibt. Wenn das aber auch für Motor und Getriebe gilt, was fällt denn dann überhaupt unter Garantie???? :confused:


    Bin echt begeistert.....zumal ich meinen Mini erst 5 Wochen habe........ :headshk:

  • Berufsbedingt kenne ich mich mit dem Thema Gewährleistung aus.


    In dem von Dir geschilderten Fall bist Du zum Glück auf der sicheren Seite, auch wenn der Händler die Sachmängelhaftung auf ein Jahr reduziert hat! Ich hab den passenden § im Moment nicht zur Hand, aber in deinem Fall greift die Beweislastumkehr noch nicht, es sei denn es ist was anderes Vereinbart, wovon ich aber nicht ausgehe.


    Demnach müsse der Händler dir im vorliegenden Fall beweisen, das der Mangel nicht vorhanden ist, bzw. von dir aufgrund Fehlbedienung ursächlich herbeigeführt worden ist.


    Hier ist es aber nun so, dass ein Getriebe nunmal tatsächlich ein Verschleissteil in gewissem Umfang ist. Ich würde anraten, mal den Vorbesitzer zu kontaktieren und mal auf die "dumme" Tour anzufragen ob er das Problem kenne! Wenn dem so ist, hat der Händler wohl schlechte Karten.


    Versuche es noch mal, mit dem Händler im guten diese Sache zu bereinigen, ansonsten würde ich Rechtsberatung empfehlen!


    Du darfst aber bitte nicht den Fehler machen, die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers, bzw. gekaufte Leistung eines Garantiegebers mit gewissen Einschränkungen) mit der Gewährleistung, welche eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten ab Kaufdatum beinhaltet, zu verwechseln.


    gruss


    jürgen

    Es ist gar nicht auszudenken, was unsere Gedanken aus uns zu machen imstande wären,
    wenn wir imstande wären, etwas aus ihnen zu machen. - Ernst Ferstl - :cool:


    nachtausgabe.de

  • Danke für die schnelle Antwort!!!


    Nee, im ADAC bin ich nicht. Hab Pannenschutz usw. in meiner Haftpflichtversicherung.....


    Müsste dann mal meine Rechtschutz anrufen. Finde es echt Schade, daß man heute wohl wegen jedem Mist gleich nen Anwalt braucht!!!!

  • Wenn Du das Fahrzeug bei einem Gewerbetreibenden erworben hast, kann dieser Dir gar nicht die Sachmängerlhaftung vor enthalten!
    Als Gewerbetreibender muss er diese gewähren punkt!
    Ein Getriebe ist kein Verschleißteil!!


    Wie kommt der überhaupt auf 500€ für den Syncronring, ist das nicht zu billig eigentlich??!! :)

  • Er meinte zunächst, daß kostet ca. 800,- !!!! Da ich den Wagen aber erst kurze Zeit habe, würde er es für 500,- machen....... Er braucht lt. eigener Aussage zwei Tage für die Aktion. Der Ring selber kostet bei ihm um 15,-....

  • Wieso soll ein Getriebe kein Verschleissteil sein? In gewissem Umfang unterliegt auch ein Getriebe dem Verschleiss.


    Aber das ist hier gar nicht der Punkt, viel mehr ist es hier so, dass der Händler sich vor seiner Haftung drücken möchte!


    Bulli73: Der Händler will die Haftung nicht vorenthalten, er hat sie lediglich, ganz legitim auf 1 Jahr begrenzt. Da Barry das Auto aber erst seit 5 Wochen hat, ist der Händler am zug, ganz einfach! 500 Ocken will er ja nur anteilig von Barry "erpressen"!


    Barry, noch mal meine Empfehlung unter Hinweis auf die Gewährleistungspflicht, sprich mit dem Händler, ansonsten Rechtsanwalt!


    Das hier, sagt übrigens der ADAC dazu:

    Zitat

    Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.


    Das ganze Thema findest Du hier:


    ADAC


    Viel Glück!

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  • @ Jünami
    Sag ich doch!


    Von deinem Standpunkt aus gesehen wäre selbst der Motor ein Verschleißteil und das ist Unsinn!
    Ein Getrieb ist definitiv kein Verschleißteil in diesem Sinne!!


    Begrnezen darf der Händler die Sachmängelhaftung nicht weil es geltendes Recht ist, daß darf man bekanntlich nicht biegen wie es gerade passt

  • Ich will jetzt hier keine Diskussion um Verschleissteil und nicht Verschleissteil lostreten, das hilft barry nicht weiter.


    Ein Autoverkäufer (oder jeder andere gewerbetreibende) darf die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ausschliessen.


    Zitat

    Handelt es sich um einen sog. Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden.


    Obiges Zitat stammt vom ADAC und ist rechtlich auch so niedergelegt.


    Gruss


    jürgen

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  • Mmmh....das muntert mich wieder etwas auf!!!


    JüNaMi Danke für den ADAC-Link


    Was ich mich aber noch frage: Wenn jetzt ,da der Schaden dem Händler von mir bekannt gemacht wurde und er sich weigert das zu reparieren, Folgeschäden auftreten.........was dann. Ich habe leider nicht so viel Plan von der Technik um zu wissen was da noch kaputt gehen könnte falls der Synchronring völlig aufgibt?!?!

  • Zitat von Metroholics

    Wenn aber doch das Auto zum Beispiel mängelfrei bei Übergabe war , warum soll ein Händler dann zahlen ?


    Ganz einfach, der Händler muss zahlen, da hier die Sachmängelhaftung greift, und Du im ersten halben Jahr nach Verkauf dem Kunden beweisen musst, dass der Defekt nicht schon beim Kauf vorhanden war! (Was in der Regel schwer fallen dürfte.)


    Zitat

    Der Tipp mit dem Vorbesitzer wäre eigentlich fair , hatte der schon Ärger damit gabs da ein Problem.


    Warum wäre?


    Zitat

    War das Auto dann bei Übergabe OK , wurde es repariert , aber hat es dann der Fahrer geschrottet oder wurde es schlecht repariert ?
    Nochmals ohne jemanden zu nahe zu treten , ich oder man kann so ein Getriebe durch entsprechende Fahrweise innerhalb kürzester Zeit zerstören .


    Wie willst Du das OK bei Übergabe feststellen, wenn Du das auto nicht fährst? Das man ein Getriebe binnen kürzester Zeit bei entsprechender Behandlung zerstören kann, ist klar, aber der defekt wie er hier vorliegt sollte eigentlich wohl nicht binnen 5 Wochen auftreten, oder?


    Zitat

    Gruß Metroholics


    Mini Gebrauchtwagenhändler .....hat den aber nicht verkauft


    wovon hier auch keiner ausgegangen ist, denke ich mal so


    gruss


    jürgen

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  • Zitat von Barry

    Mmmh....das muntert mich wieder etwas auf!!!


    JüNaMi Danke für den ADAC-Link


    Was ich mich aber noch frage: Wenn jetzt ,da der Schaden dem Händler von mir bekannt gemacht wurde und er sich weigert das zu reparieren, Folgeschäden auftreten.........was dann. Ich habe leider nicht so viel Plan von der Technik um zu wissen was da noch kaputt gehen könnte falls der Synchronring völlig aufgibt?!?!


    Also erstmal würde ich nicht mehr soviel fahren, zweitens kommt es darauf an, wie lange der Schaden da ist und wieviele Späne mittlerweile angefallen sind. Ist Öl regelmäßig gewechselt worden, oder hängt eine Riesentraube Späne an der Ablaßschraube...eigentlich würde ich direkten Ölwechsel empfehlen, aber...da du ja ggfs. mit der Sache einen Gutachter einschalten mußt, würde ich da mal wegen der Beweissicherung von abraten.
    Ich würde ihn schlicht und ergreifend stehen lassen, auch wenns schmerzt.

  • @metroholics, wollte mit meinem Posting dir nicht zu nahe treten, bitte nicht falsch verstehen!


    Ansonsten würde ich mich metroholics und highlindner anschliessen, nicht mehr fahren, sondern klärung auf normalem Wege versuchen und auf abholung des wagens bestehen, nicht das auf dem Weg dahin noch mehr defekt geht!


    gruss


    jürgen der das vergass zu schreiben

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  • @ Metroholics: Gebe dir völlig Recht. Kein Problem, ein Teil schnellstens zu schrotten.


    Wäre auch kein Problem mit der Reparatur wenn ich den Schaden selbst verursacht hätte. Kann euch aber versichern, daß dies nicht der Fall ist. Schon als ich den Mini vom Hof gefahren habe, fiel mir das (noch leichte) Kratzen beim schalten auf. Habe ihn dann darauf angesprochen.....Als Antwort bekam ich zu hören: "Das ist normal bei Minis, musst halt vorm einkuppeln des zweiten Gangs die Drehzahl erst etwas abfallen lassen. Liegt an der Konstruktion, die Minis mögen schnelle Gangwechsel nicht."


    Das hab ich dann erstmal so hingenommen.


    Wie gesagt, habe nich so DEN Plan von dieser Technik und das erstmal geglaubt. Als ich mich dann hier im Forum angemeldet habe, sehe ich mehrere Beiträge zu diesem Thema und es war dann Grund genug für mich das nochmal bei dem Typ anzusprechen. Zumal sich das Problem, wie schon geschildert, ziemlich verschlimmert hat.

  • Zitat

    =Barry Habe ihn dann darauf angesprochen.....Als Antwort bekam ich zu hören: "Das ist normal bei Minis, musst halt vorm einkuppeln des zweiten Gangs die Drehzahl erst etwas abfallen lassen.



    Na dann ist doch alles klar :D
    Bringe deinen kleinen in die Werkstatt, bestelle dem Verkäufer einen schönen Gruß von deinem Anwalt und lächle :D :D

  • Das leichte kratzten beim schalten in den zweiten hatte er von Anfang an. Da war es jedoch so, daß beim schalten bei geringer Drehzahl (bis ca 2000) absolut nichts ungewöhnliches zu hören war.

  • Mmmmh.....macht der sich nicht erheblich mehr Probleme wenn nach der Reparatur andere Dinge kaputt gehen/sind? Glaube auch nicht, daß das seinem Ruf hilft....

  • Zitat von Metroholics

    Nun kommt es aber noch schlimmer
    .....falls der Kollege richtig "Ahnung" von Minis hat versaut der bei der Reperatur mehr als Du dir vorstellen kannst .
    Würde Dir raten den Kaufpreis runterzuhandeln und das Auto woanders hin zubringen , kannste auch direkt andere EÜ einbauen lassen .


    Sehr guter Tip, den würde ich beherzigen !!!

  • Nur mal aus Interesse: Wieviel Kilometer hat denn der Mini beim Kauf & leichtem Kratzen gehabt? Und wieviel hat er jetzt?

  • Zitat von Barry

    Mmmmh.....macht der sich nicht erheblich mehr Probleme wenn nach der Reparatur andere Dinge kaputt gehen/sind? Glaube auch nicht, daß das seinem Ruf hilft....


    aber dich wird es nerven kosten... :D
    und das vertrauensverhältnis ... :rolleyes:


    der pat
    (darf sich für alle defekte an seinem mini selber steinigen)

    obergrillkäptn :D chef-buffet-freibeuter :D voodoo aller art

    ...kein und dann...

  • Zitat von CrappyThumb

    Nur mal aus Interesse: Wieviel Kilometer hat denn der Mini beim Kauf & leichtem Kratzen gehabt? Und wieviel hat er jetzt?



    Beim Kauf: 39.300 mittlerweile sinds 41.000

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