... gibt´s hier garkeine Probleme da gemäß STVZO nur ein einzelner Spiegel auf der Fahrerseite vorgeschrieben ist, vorrausgesetzt dass ein Innen-Rückspiegel vorhanden ist. Fehlt der Innenrückspiegel, muss natürlich auch auf der Beifahrerseite ein FUNKTIONIERENDER Rückspiegel vorhanden sein.
Gruß, Diddi
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