Schwarze Rückleuchten....

  • Wieso nicht zulässig?


    Ist sicher möglich die Leuchten eingetragen zu bekommen. Da die Katzenaugen / Rückstrahler nicht "geschwärzt", sind müsste es normalerweise klappen.


    Naja, kommt aufs Bundesland an und den "netten Herrn beim TüV".



    Gruß, Coopermaniac :D

    RHD-MPI - you don´t need more to get happy! :)



  • OK, aber hat sich jetzt erledigt, ich will MK2 Rückleuchten............. :D :D

  • Mk II er Rückleuchten sind die Besten! :D


    Nicht nur weil sie echt gut aussehen, sondern weil sie ohne Rückfahrlampen sind! :)


    werde beim nächsten Mini welche verbauen. :D

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  • Ja, aber im´ch muss ja dann den Rückbrunsgedöhnslichtwerfer unter die Stossstange schräubeln.............. :rolleyes: :rolleyes:

  • Ist aber das kleinere Übel, oder?


    Keine Lösung ist halt perfekt. :D

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  • Wie das denn?


    Bei sowas sagt sogar der "TüVprüfer meines Vertrauens" njet!
    Der hat mir gesagt das MUSS nachgerüstet bzw. montiert sein. :(



    Es geht halt nit without some shit!

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  • Ja, dem Jan sein Mini ist 84, der Braucht noch keinen Rückfahrlichtwerfer, heist auch das Gebammbel nicht......... :D :D

  • Wo issen der Mini zugelassen? In welchem Kanton, äh ich meine halt bundeslandtechnisch?

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  • Zitat von Coopermaniac

    Wo issen der Mini zugelassen? In welchem Kanton, äh ich meine halt bundeslandtechnisch?



    Baden Würtemberg, und ohne Probleme............ ;)


    Ich weiss aber nicht, ob er so beim Tüv war........... :D :D

  • Mein Kleiner hat MKI Rückleuchten und auch weder Rückfahrscheinwerfer noch Nebelschlußleuchte.


    Soweit ich weiß ist ein Rückfahrscheinwerfer Pflicht ab Erstzulassung 1.1.1987 und Nebelschlußleuchte ab Erstzulassung 1.1. 1990.


    Hatte zumindest mit meinem 84er keine Probleme beim TÜV.

    Gruß Sascha


    44:75:20:62:69:73:74:20:64:65:66:69:6e:69:74:69:76:20:65:69:6e:20:4e:65:72:64:21

  • Ja, so wie Bandit es sagt, sind meine Bisherigen Recherchen auch.....


    Danke euch allen..........

  • Zitat

    Soweit ich weiß ist ein Rückfahrscheinwerfer Pflicht ab Erstzulassung 1.1.1987 und Nebelschlußleuchte ab Erstzulassung 1.1. 1990.


    Hatte zumindest mit meinem 84er keine Probleme beim TÜV.


    Is richtig!! :D:D
    (Zum Glück :cool::p )


    Find ich aber auch klasse:

    (Gesehen und Fotographiert in Wöllstadt ´05)


    Gruß,
    Jan (Liebt seine MKII Funtzeln)

  • lässt sich auch gut auf der linken Seite in das Rücklicht 'einbauen'.


    Baujahrabhängig benötigt der Wagen ab einer Erstzulassung nach dem 01.01.1991 eine Nebelschlussleuchte. So stehst in meinen TÜV Prüfungsunterlagen, habe ich mal beim TÜV Südwest angefordert.


    Da ich die Leuchte unter der Stosstange abscheulich finde, unpraktisch :headshk: und bislang noch nie im meinem bisherigen Minileben ausser zur TÜV Prüfung angeschaltet habe - ersetze ich den linken Rückfahrscheinwerfer durch die entsprechende Verbindung der Zuleitung der Nebelschlussleuchte. Birne kann verbleiben, haben beide die selbe Wattzahl (21 W).
    Das weisse Rückfahrscheinwerferglas färbe ich mit geeigneten Lacken genauso Rot wie das Rück/Bremslicht ein. Lack wurde über Hella zugeliefert. Die Rückleuchtenglässer sind bereits in der Fabrik nur eingefärbt worden jedoch nicht aus zweierlei Granulat hergestellt worden.


    Ordentlich gemacht genügt das den strengen Herren vom TÜV. Und mit einem Rückfahrscheinwerfer ist's hinten immernoch ausreichend hell.


    Photo folgt, muss die Rückleuchte erst im Lager raussuchen.

  • Servus Harry,


    dann bring die Rückleuchte oder nur das eingefärbte Glas bitte am Mittwoch mit, wenn du die Sachen holst...möchte ich mir mal am Mini anschauen...


    Holger

    Maximale MINIgrüße aus Ulm

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