Teile hier und bei eBay gleichzeitig anbieten?

  • Tja Achim,

    da merkt man, das wir aus dem gleichen Stall kommen, ich habe die gleiche Denke ... ;) :p

    ... habe ja etwas Ebay Erfahrung, ein Produkt ohne Bild wird dort gerne für
    wenig Geld geschossen ... warum soll ich hier im Forum jetzt 30€ löhnen ... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

  • Zitat

    Du hast das Teil hier zuerst angeboten, also wäre ich als erster auf das Angebot eingegangen durch bekundung der Kaufabsicht hätten wir einen gültigen Vertrag geschlossen.

    Das wage ich, auch wenn ich mein Jura Studium nie abgeschlossen habe, zu bezweifeln.
    Das allgemeine feilbieten einer Ware ist noch nicht als Angebot zu sehen, auf das man durch einfaches Eingehen einen Kaufvertrag schließt.
    Ansonsten würde nämlich auch jedes falsch ausgezeichnete Produkt in einem Kaufhaus zum Schnäppchen, da ich ja allein durch bekunden meiner Kaufabsicht einen gültigen Kaufvertrag eingehen würde.
    Vielmehr ist das öffentliche Anbieten einer Ware die Aufforderung zu einem Angebot seitens des Käufers, dessen Annahme durch den Verkäufer dann zu einem Kaufvertrag führt.

    Gruß Sascha

    44:75:20:62:69:73:74:20:64:65:66:69:6e:69:74:69:76:20:65:69:6e:20:4e:65:72:64:21

  • ... na junger Bruder, haste was gelernt? Haben meine leichten Schläge auf den
    Hinterkopf doch was geholfen ... :D :D :D

    Aber, ist es nicht so, dass das Angebot hier an die anonyme Masse ging und nicht
    persönlich? Somit macht der potentielle Käufer ein Angebot und der Verkäufer
    muss dann zustimmen?

    ... Weiß aber nix genaues, denn Rechtsverdreherei war neben Sadistik meine
    große Leidenschaft (die Leiden schafft ;) ) im Studium ... :D ;) :D

  • Ich mit meinem Halbwissen auch mal was dazu sagen will:

    Ist es nicht so, wenn eine Ware falsch ausgezeichnet ist, daß der Verkäufer

    sie zu dem ausgezeichnteten Preis verkaufen muß, und eben nicht hinterher

    behaupten kann, er hätte sich geirrt? :confused:


    Bin mir aber nicht wirklich sicher...


    Gruß,
    Marco

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin verrückt.
    Die andere summt die Melodie von 'Tetris'.

  • Zitat von alter mann

    Die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften bedeutet, dass ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft rückwirkend als unwirksam erklärt werden kann.
    Folgende Gründe können zur Anfechtung von Rechtsgeschäften führen:
    • Irrtum in der Erklärung.
    Beispiel: Anstelle des tatsächlichen Preises von 199,00 Euro wird eine Ware mit einem Preis von 19,90 Euro ausgezeichnet.


    dann habe ich da wohl was falsch verstanden?

    Aber dann könnte ja jeder Einzelhändler seine Waren bewußt preiswerter

    auszeichnen und hinterher behaupten, er hätte sich nur geirrt? :confused:

    (was dann zwar unklug aber rechtlich einwandfrei wäre?)

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin verrückt.
    Die andere summt die Melodie von 'Tetris'.

  • ... aber Kleiner, ist denn das Angebot "... wolle habe mein Schutzblech ? ..."
    überhaupt persönlich? .... meine mich erinnern zu können, dass eine
    Werbung/Angebot nicht persönlich gerichtet ist und somit kein verbindliches
    Angebot entsteht ... :confused: :confused: :confused:

  • Zitat

    verbindliches Angebot entsteht ...


    leude, etwas mehr konzentration bidde!

    WILLENSERKLÄRUNG ist das stichwort! bwl > 1. semester - ach, was sag ich - vorschule! :p :scream:

    Fips auf der Pirsch! 109.gif ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen!

    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen


  • Zitat

    " ... WILLENSERKLÄRUNG ist das stichwort .."

    ... in Deinem Alter habe ich das auch noch gewußt, heute bin froh, wenn mir
    prompt der Name des Mannes im Spiegel einfällt ... :D :p :D

  • Warum so kompliziert, wenn hie jemand reinschreiubt ich will meinen Vergaser Cooper für schlappe 30,- Euro verkaufen ist das rechtlich gesehen eine "invitatio ad offerendum" oder auf deutsch eine "Einladung ein Angebot zu machen"
    Machen jetzt Hans und Fran z ein Angebot kann der Verkaufswillige sagen, Der Name Hans gefällt mir nicht, ich verkaufe anFranz. Oder er sagt ich verkaufe nicht an Hans und Franz ich warte auf Lieschen Müller. Und wenn dann Lieschen Müller sagt ich will dat Ding für 30 Euro und unser Anbieter sagt : "OK; lieschen ich verkaufe dir den Wagen für die 30 Euro" dann haben wir einen Kaufvertrag.
    alees weitere mit den Details über Erfüllung, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit siehe oben beim alten Mann.

    Und wem das nicht reicht kann ja noch mal über "Untergang der Ware" nachdenken :)

    Viel Spaß noch

    Tom

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