Moin liebe Mitleidenden,
nicht dass es mir schlaflose Nächte bereiten würde, aber nachdenken tu ich schon drüber! Also ich bin derzeit dabei meinen 1300-er Motor zwecks Leistungsteigerung zu überarbeiten, z.Zt. Abteilung Kopf. Und da ich hier nur hobbymässige Erfahrung habe lese ich folglich in diesem Zusammenhang auch einiges an Literatur, wie z.B. Vizard & co.
( Jetzt bitte nicht den Hinweis : Als Laie sollte man keine Köpfe berarbeiten etc. etc etc., hab ich hinter mir, ist gut gemeint und auch richtig, aber meine Meinung zu diesem Thema ist: lieber selbstgebaute 75 als gekaufte 85 PS )
Nun ist mir bei der vielen Leserei u.a.a. folgender Satz untergekommen :
" Der Zylinderkopf kann in folgendem Umfang nachgeabreitet werden :
Zylinderkopfhöhe neu = 2,750 mm
Verschleißgrenze = 2,735 mm "
Quelle : Rover Reparaturhandbuch für Mini ab 1991.
Nun kann mir evtl. jemand sagen wie und wo das gemessen werden soll , bzw. wie das zu verstehen ist ?
Wo liegt denn eigendlich die Grenze der Nacharbeit ( Nach- /Abschleifen ) des Kopfes. Die Messmethode von Vizard über die Tiefe der Ölbohrung ist bei dem Kopf nicht machbar, da Loch nicht vorhanden bzw. anders ist.Wenn ich bis da schleifen würde, wär der Kopf noch ca. 10 mm dick
Kann man den Kopf theoretisch soweit abarbeiten, bis sich die Ventile kurz vor einer Zusammenkunft mit den Kolben in OT befinden ?
Kann man im Nachhinein feststellen , ob und wieviel ein Kopf bereits gravierend nachgearbeitet wurde ( ausser evt. über dass Brennraumvolumen im Kopf )
Naja, bei dem geballten Wissen im Forum wird sich sicher die ein oder andere Antwort finden oder Diskussion ergeben. Ich freu mich drauf.
Gruß Werner und einen schönen ( arbeitsreichen ) Tach auch !