hmmmm...
zum zweiten mit dem Ausländischen Wohnsitz - das wird auch Problematisch.
Max. 1 Jahr darfst du in D mit einem Fremdzugelassenen Auto rumfahren.
Gestern abend wurde mein Väterchen mit seiner Riesen Ente mit franz. Nummernschild angehalten.
Boah- was mein Vater schlecht deitsch sprekke kann - wenn dem sein muss
Lieber "legal", dann kannst du das Teil auch später in (D) wieder verkaufen.
Gruss
jan