19. April 2005 um 10:14 #21 Zeit ist heute morgen sehr begrenzt.Spätnachmittag kommt eine Antwort. Versprochen.Andreas Hohls
20. April 2005 um 12:18 #22 Grundsätzlich vorher überlegen:- Erlöschen der BE (kein TÜV)- keine AUII mehr möglichSprich wie soll der Wagen wieder eine Betriebserlaubnis erhalten ?Technisch:- Mpi Block muß mit programmierbarer Motorsteuerung oder zumindest mit programmierbarer Zündung betrieben werden.- dann sind alle Wege frei für Begasung (Weber, HSx , Einspritzung mit Drosselklappenteilen etc...) Köpfe usw.
20. April 2005 um 20:10 #23 Versprechen nicht gehalten, aber gestern ging zeitlich nichts mehr.--Beim MPI gehen ausser der angeregten Endübersetzung (wichtig !) :a: Auspuffendtopf nach Kat. CSTR811 1-Topf seitlich empfohlen.b: K&N Kit 570189c) Hochhubkipphebelwelle CAHT446 mit 1:1.5 und Rollerduckspitze bei Buchsenlagerung.d) Zylinderkopf mit 33/29 Ventilen komplett modifiziertDas Paket erbingt eine Mehrleistung von ca. 20BHP.Der K&N ist erlaubt, der Auspuff per Einzelabnahme legalisierbar.Den Rest sieht zwar keine, ist aber trotzdem verboten.Die AU besteht solch ein MINI problemlos.Andreas HohlsP.S.: Und 70% des Fahrspaßes kommen aus dem Fahrwerk.