Na das sieht ja dann nicht so gut aus für mich
Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad
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Um nochmal auf meine Frage vom Anfang zurück zu kommen: bedeuten 3 Punkte auch bei einem Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad automatisch Fahrverbot (mit dem Auto) für 1 Monat oder hat das nichts miteinander zu tun? Auch mit 3 Punkten könnte ich noch ganz gut leben. Wird zwar immer ärgerlicher, aber Bahn fahren ist halt so überhaupt nicht mein Ding :(.
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Hallo Jan,
ähnlicher Fall:
Wenn man betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird (irgendwo ab 1.6 Prolimme)
ist der Lappen auch weg. Meines Wissens gibt es selbst als Fuß(el)gänger
ab einem bestimmten Promillewert Probleme, da man dann als routinierter und
damit abhängiger Trinker gilt. -
Zitat von Mr. Grease
Hallo Jan,
ähnlicher Fall:
Wenn man betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird (irgendwo ab 1.6 Prolimme)
ist der Lappen auch weg. Meines Wissens gibt es selbst als Fuß(el)gänger
ab einem bestimmten Promillewert Probleme, da man dann als routinierter und
damit abhängiger Trinker gilt.Ganz so einfach ist es nicht, Du musst:
1. Nachweisen, dass Du kein regelmäßiger Trinker bist, d.h. Leberwerte abgeben usw.2. Nachweislich den Verkehr gefährden!
Ohne Gefährdung kein Bestrafung.
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Zitat von Mr. Grease
Hallo Jan,
ähnlicher Fall:
Wenn man betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird (irgendwo ab 1.6 Prolimme)
ist der Lappen auch weg. Meines Wissens gibt es selbst als Fuß(el)gänger
ab einem bestimmten Promillewert Probleme, da man dann als routinierter und
damit abhängiger Trinker gilt.Hi Markus,
das mit den 1,6 Promille hab ich auch gelesen, aber mit dem Fahrverbot eben immer nur in diesem Zusammenhang. Ich hoffe, ich gelte jetzt nicht als routinierter, und damit abhängiger BeiRotüberdieAmpel-Fahrer :D. Naja, mal sehen. Hab gerade ein Urteil gefunden, bei dem ein Radfahrer für im Prinzip das gleiche Vergehen nur einen Pkt. und 65 € Bußgeld bekommen hat. Vielleicht treffe ich ja auf einen Sachbearbeiter, der selber Fahrrad fährt *SchnellnocheinStoßgebetabschick*.
Gruß, Jan
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bissu Rechtsverdreher?
Gilt nicht ab einem bestimmten Promillewert automatisch die Annahme,
dass man ein Problem mit (oder eher ohne) dem Alkohol hat? -
Zitat von Mr. Grease
bissu Rechtsverdreher?
Nä. Auf kein Fall, aber bissle interessieren tun mich so urteile schon und des is halt mein halbwissen.
ZitatGilt nicht ab einem bestimmten Promillewert automatisch die Annahme,
dass man ein Problem mit (oder eher ohne) dem Alkohol hat ?Ich bin der Meinung, dass des erst nachgewiesen werden muss! Du bist bestimmt auch schonmal mit nem ordentlichen Zacken in der Krone nach Hause gelaufen, oder? Des kann ja dann wohl net sein wenn ein Bullizischt kommt und sagt "eh du läufst hier um halb vier morgens mit 1,8 heim du bist Alkoholiker"
Is ja ähnlich mit der Kiff-Geschichte! Da sollte man, beim erwischt werden auch immer einen Bluttest verlangen... husthust...
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... meines Wissen nach kommt man als nicht routinierter Trinker nicht auf einen
Wert über 1,5 Promille, davor setzen dann schon Übelkeit und Ausfallerscheinungen
ein. Aus einem Wert darüber schließt anscheinend dann die Staatsmacht, dass
man besser nicht mehr am Straßenverkehr teilnimmt, bevor man nicht sein
Schluckspechtproblem behoben hat ..... aber auch bei mir nur gefährliches
Halbwissen ... bin ja nur von Dr. Pepper und Kaffee abhängig ... -
@ brooklands,
ich fürchte, du bist zu Recht angehalten worden, wenns so war wie du beschrieben hast . Erschwerend kommt in der Tat hinzu, dass du die Ampel bewusst und gewollt umfahren hast, wie du selber schilderst. Und da du als Minifahrer natürlich auch einen Führerschein hast und die Verkehrsregeln kennst, wusstest du, was du tatest. Eigentlich dumm gelaufen. Aber stell dir vor, du würdest das mit dem Auto machen... Eine Kreuzung die es dir erlaubt vor einer roten Ampel rechts abzubiegen, dort zu drehen und dann auf der Querstraße wieder rechts abzubiegen, weil deine Fahrtrichtung dann ja grün zeigt. Wenns jeder machen würde... ich glaub das wäre übel. Deshalb behandelt der Gesetzgeber die jenigen, die das machen genauso, wie die, welche das Rotlicht nicht beachten. Normalerweise wird Fahrlässigkeit bei einer Rotlichtfahrt unterstellt, mit dem üblichen Folgen. Leider gibts aber den Passus mit der einen Sekunde, wo dann so langsam der Vorsatz ins Spiel kommt und dann wirds teuer. Nagel mich nicht auf die Preise fest, aber die sind happig und.. der Führerschein ist dann auch gleich immer in Gefahr, leider auch mit dem Fahrrad. Ich weiß nicht, ob du http://www.verkehrsportal.de kennst. Geh mal rein, da findest du dann noch mehr darüber.
Aber, was tun: zunächst mal den Bussgeldbescheid abwarten. Vorher läuft sowieso nichts. Je nachdem wie der ausfällt, einen Anwalt einschalten und Widerspruch einlegen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich deiner, eigentlich logischen Argumentation der Richter anschließt und dementsprechend urteilt. Aber... immer dran denken, vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Es könnte sein, dass sich der Richter auf einen Deal einläßt und gegen angemessene Erhöhung des Bussgeldes auf das Fahrverbot verzichtet, aber das weiß ein Anwalt noch besser als ich.
Noch was allgemeines: Ihr glaubt gar nicht, wie schnell man seine Pappe heutzutage los ist, also immer schön vorsichtig damit sein, war schließlich teuer.
Gruß Jens -
Danke Jens, für die ausführliche Antwort. Nach einiger Internetrecherche bin ich auch zu dem Schluss gekommen, dass der Polizist das geltende Recht wohl besser kannte als ich . Aber im ernst, mir war wirklich nicht klar, dass es ein Rotlichtverstoß ist, wenn ich mit dem Fahrrad den Fußgängerüberweg benutze. Tja, jetzt weiß ich es besser. Aber wie gesagt, hab da noch ein Urteil gefunden, bei dem ein Radfahrer trotz Vorsatz und sogar noch Uneinsichtigkeit nur zu einem Punkt unt dem normalen Bußgeldsatz verurteilt worden ist. Vielleicht hilft mir das ja weiter. Ich warte einfach ab. Hoffe, das dauert nicht so lange.
Gruß, Jan
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Hallo Jan,
nur als Trost: Es gibt eine Szene bei Mr. Bean, wo er sieht, wie ein Fahrradfahrer
die rote Ampel (wie Du) umfährt und macht es dann mit dem Mini genauso .... -
Zitat
die rote Ampel (wie Du) umfährt und macht es dann mit dem Mini genauso ....
Hmm...*grübel*
Aber der schiebt dann den Mini über die Kreuzung, oder?
hähähä...pruuust.....grad rausgegoooooooooogled:
http://www.webfile.de/peffe-de/videos-sounds/jul02/ampel.wmv
(Weiß aber net, ob's tut, weil leidiger Modemuser ....) -
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Sooo, nach gerade mal 5 Wochen hab ich dann auch endlich Post vom Ordnungsamt bekommen. Und ich muss echt sagen......SCHWEIN GEHABT .
Offensichtlich bin ich auf einen nachsichtigen Sachbearbeiter gestoßen. Der Vorwurf lautet jetzt "Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage ..." mit einer ganzen Latte von Paragraphen und Verordnungen. Die Strafe fällt jedenfalls nicht mehr allzu drastisch aus. Das Bußgeld liegt jetzt bei 25 €, allerdings plus Gebühren von 25,60 €. Das ist zwar immer noch teuer genug für einmal Fußweg benutzen, aber immerhin gibt's keine Punkte und schon gar kein Fahrverbot.
Puuhhh, nochmal gut gegangen. Kann jetzt wieder beruhigt Mini fahren gehen...
Gruß,
ein entspannter Jan
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Zitat von brooklands
Sooo, nach gerade mal 5 Wochen hab ich dann auch endlich Post vom Ordnungsamt bekommen. Und ich muss echt sagen......SCHWEIN GEHABT .
Offensichtlich bin ich auf einen nachsichtigen Sachbearbeiter gestoßen. Der Vorwurf lautet jetzt "Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage ..." mit einer ganzen Latte von Paragraphen und Verordnungen. Die Strafe fällt jedenfalls nicht mehr allzu drastisch aus. Das Bußgeld liegt jetzt bei 25 €, allerdings plus Gebühren von 25,60 €. Das ist zwar immer noch teuer genug für einmal Fußweg benutzen, aber immerhin gibt's keine Punkte und schon gar kein Fahrverbot.
Puuhhh, nochmal gut gegangen. Kann jetzt wieder beruhigt Mini fahren gehen...
Gruß,
ein entspannter Jan
Super, dann mach das aber nicht mit dem mini, das wird nämlich teuer..........
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