Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

  • Moin Mini-Gemeinde,

    wie schon mehrfach erwähnt, bewege ich mich nicht ausschließlich mit dem Mini fort, sondern bin ab und zu (eher oft) mit dem Fahrrad unterwegs. Gestern bin ich allerdings dabei etwas dumm aufgefallen. Folgender Sachverhalt:

    Ich fahre auf eine Ampel zu, die rot anzeigt. Weil ich nicht in den Abgasen warten will, wechsle ich 10 m vor der Ampel auf den linken Gehweg und benutze dort mit mäßiger Geschwindigkeit den Fußgängerüberweg, der grün anzeigt. Anschließend fahre ich dann direkt ohne weiter den Gehweg zu benutzen zurück auf die Straße, in die ich fahren wollte. Tja, nach 50m überholt mit ein Motorradpolizist, hält mich an und lässt sich nicht davon abhalten, mir eine Anzeige wegen „vorsätzlichem Rotlichtverstoß“ auf’s Auge zu drücken. Laut seiner Aussage gäbe ein einfacher Verstoß einen Punkt und ca. 65 € Bußgeld, wegen des Vorsatzes (meint er) wären bei mir aber 3 Punkte und doppeltes Bußgeld fällig.

    Habt ihr so was in der Art schon mal erlebt? Meiner Meinung nach müsste ich zumindest um den Vorwurf des Vorsatzes herumkommen, weil ich doch absichtlich NICHT die rote Ampel überfahren habe, sondern eine andere benutzt habe. Die Nutzung der normalen Autoampel müsste für mich doch nicht bindend gewesen sein, wenn die Straße nicht eindeutig als Fahrradweg durch entsprechende Kennzeichnung ausgewiesen ist, oder? Drohen mir bei 3 Punkten eigentlich automatisch 1 Monat Fahrverbot oder ist das bei Verstößen mit Fahrrädern was anderes?

    Falls von euch jemand schon Erfahrung mit so was gemacht hat, würde mich mal interessieren, ob ihr da wieder irgendwie raus gekommen seid.

    Gruß, Jan (der demnächst hoffentlich nicht Bahn fahren muss :headshk: )

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    Ich leide nicht unter Realitätsverlust - ich genieße ihn!

  • Hatte sowas auch mal. Aber nicht mit dem Fahrrad sondern per pedes über rote Fußgängerampel. Und das Nachts um halb eins.
    Leider stand die Polizei in der nähe, hat es gesehen, kam zu mir und wollten mich abziehen. Nachdem ich etwas lauter wurde, weil ich das absolut nicht verstehen konnte, warum die mich mitten in der Nacht, auf einer freien Straße anmachen, ging es erst richtig los. (Ja, man sollte aufpassen mit wem man sich anlegt!)

    Das Ende vom Lied war, das die meinen Führerschein sehen wollten, obwohl ich zu Fuß unterwegs war, mich blasen ließen und mir androhten meinen Führerschein einzuziehen, da ich für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zumutbar wäre. Musste dann schließlich auch, wegen vorsätzlicher Missachtung von Verehrszeichen 60€ latzen und durfte dann nach Hause gehen. Punkte habe ich aber bis heute keine bekommen.

    Man was habe ich mich gefreut.....

    Tobsen

  • hhmm - frag doch mal bei Jens Ratzlaff hier im Forum nach... der scheint sich damit auszukennen.

    Für mich hört sich das eher nach "umfahren einer roten Ampel" an - was schlimmer ist, kann ich nicht einschätzen. Aber ich habe irgendwie die Vermutung, da kommst du nicht gut mit weg, weil Du auch keinen Zeugen hast... für - was auch immer - Du hast ja was falsch gemacht...

    Shorty, der jetzt weiß, warum er kein Fahrrad fährt ;)

    Mini - it`s a state of mind...

  • Mit einem Bußgeld und/oder einem Punkt könnte ich mich ja abfinden, ein Fahrverbot wäre aber halt schon hart. Ich hab mal nach Urteilen gegoogelt und gelesen, dass das Umfahren einer Ampel mit einem Fahrrad mit Hilfsmotor auch als vorsätzlicher Vertoß gilt und deshalb auch 1 Monat der Lappen weg ist. Allerdings macht der Hilfsmotor das Ding ja auch zum Kraftrad. Wüsste halt gern, ob das bei Fahrraädern anders ist. Zumal mir gerade in Stuttgart oft nichts anderes übrig bleibt als Fußgängerüberweg zu nutzen, weil alles andere zu gefährlich oder schlicht verboten wäre. Wann darf ich denn nun den Fußgängerüberweg benutzen und wann nicht? Als Radfahrer ist man halt weder Fußgänger noch Kraftfahrzeug und soll an jeder Ampel selbst entscheiden, was man ist, oder wie?

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  • Falsch du darfst dein Fahrrad auf einem Fußweg wenn überhaupt nur schieben gleiches gilt für den Zebrastreifen und eine Fußgängerampel.
    Fahrradfahrer gehören auf die Straße und auf Radwege !
    Gleiches gilt übrigens auch für diejenigen die einen Bollerwagen hinter sich herziehen oder mit einem Krankenfahrstuhl unterwegs sind! theoretischer Weise müsste man ihn auf der Straße ziehen !
    Die einzigen Fahrradfahrer die den Fußweg benutzen dürfen sind kleine Kinder bis 10 jahren ? irgendwie so.
    Ein Mofa ist technisch gesehen auch nur ein Velociped also ein Fahrrad mit Hilfsmotor !

  • Das ich nur Schieben darf hab ich auch schon vermutet. Allerdings ist es dann doch ein andere Verstoß!? In dem Fall hab ich doch nur unberechtigterweise den Gehweg benutzt, nicht aber die rote Ampel überfahren. Wäre ich direkt auf dem Gehweg gefahren, ohne vorher auf die Ampel zu zufahren, hätte mich das vermutlich 10 Euro oder sowas gekostet. Biege ich vor der Ampel ab und fahr dann erst auf den Gehweg, können die das doch dann nicht einfach als Rotlichtverstoß werten, oder etwa doch?

    Zitat

    Ein Mofa ist technisch gesehen auch nur ein Velociped also ein Fahrrad mit Hilfsmotor !

    In dem Urteil, das ich nachgelesen habe, stand in der Begründung eindeutig drin, dass ein Fahrrad mit Hilfsmotor wegen des Antriebs wie ein Kraftrad zu behandeln ist. Macht dann wohl kein Unterschied, ob Velociped oder nicht.

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  • @ tobsen...
    schon mal in flensburg dein punktekonto abgefragt ?

    Früher hast du Frauen getroffen die haben gekocht wie deine Mutter, heute triffst du Frauen die so saufen wie dein Vater!


    Do you know the meaning of
    ABCDEFG
    A Boy Can Do Everything For Girl.

    Reverse the meaning of,
    GFEDCBA
    Girls Forgot Everything Done & Catches new Boy Again

    Der 70A Ford Lichtmachinen thread:
    https://www.mini-forum.de/showthread.php…rd+lichtmachine

  • Zitat

    Als Radfahrer ist man halt weder Fußgänger


    Jepp. Radfahrer (ausser Kinder) gehören auf die Straße.

    Somit wäre es eher der richtige Verstoß, auf'm Fußweg zu radeln. Dass du beim Straße überqueren rein zuuufällig auf die Straße abbiegst, war ja nicht beabsichtigt :rolleyes:

    Also in dem Fall würde ich wohl mal einen Anwalt konsultieren, auch wenn der sich zuerst einmal über deinen geschilderten Sachverhalt kringelig lachen würde...

    Zitat

    @ tobsen...
    schon mal in flensburg dein punktekonto abgefragt ?


    Bei einem Bußgeld ab 40 Euro (damals 80DM) ist immer mind. 1 Punkt fällig.
    So ist die Rechtslage generell.

    Andi

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Zitat

    evtl. haben die Bullen dich nicht so genau gesehen und haben gedacht du fährst tatsächlich über die Ampel !

    So genau scheinen die mich dann doch gesehen zu haben. Ich hab auch gleich gesagt, dass ich doch den Gehweg benutzt habe und erst dann wieder auf die Straße gefahren bin, aber er meinte nur, das wäre egal, weil ich dort nichts zu suchen hätte. Außerdem meinte er, dass auch diese Ampel rot gezeigt hätte, was ich allerdings anders sehe, schließlich waren die Fußgänger gerade erst losgelaufen und ich bin gemeinsam mit ihnen über die Straße gefahren.

    Zitat

    Also in dem Fall würde ich wohl mal einen Anwalt konsultieren, auch wenn der sich zuerst einmal über deinen geschilderten Sachverhalt kringelig lachen würde...

    Hmm, wieso sollte sich der Anwalt kringelig lachen? So unplausibel ist das ganze doch nicht??

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  • Nein, habe ich nicht!
    Aber dann müsste ich mitlerweile 4 Punkte haben. Die ersten drei habe ich bekommen, weil ich meinen ersten Mini quer auf die Motorhaube eine 5er BMW gelegt habe..... :rolleyes:

    Kann man das online nachsehen, oder muss man die anschreiben?

    Tobsen

  • Zitat

    Hmm, wieso sollte sich der Anwalt kringelig lachen? So unplausibel ist das ganze doch nicht??


    Unplausibel keineswegs. Aber wirklich witzlos von Seiten der Landesbeamten.

    Zitat

    .......................


    Das sind aber deutlich mehr als nur 4 Punkte :rolleyes:

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • @ tobsen. du musst dich schriftlich an die wenden glaube ich und die punkte anfordern.

    P.s. könnten ja auch schon 3 sein... wenns wegen der fußgängersache wegen vorsätzlichkeit 3 gibt...

    man bekommt leider nicht in allen fällen bescheid, das und wieviele punkte man kassiert hat.... zum kozn

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    https://www.mini-forum.de/showthread.php…rd+lichtmachine

  • .... in manchen Städten gibt es immer wieder Schwerpunktaktionen, weil sich
    der Fahrstil der Radler doch stark in Richtung Freestyl entwickelt hat ... aber
    in Stuggitown eher ungewöhnlich .... vielleicht Strafzettel abwarten und dann
    eben den RA konsultieren ... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

  • meinte natürlich könnten auch schon 6 sein

    Früher hast du Frauen getroffen die haben gekocht wie deine Mutter, heute triffst du Frauen die so saufen wie dein Vater!


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  • Zitat

    aber
    in Stuggitown eher ungewöhnlich

    Die Anmerkung des Polizisten dazu: "Unter den Radfahrern in Stuttgart herrscht mittlerweile Anarchie."

    Sehe ich eigentlich nicht so. Ich finde, hier geht's noch ganz gesittet zu, wenn man mal mit Münster oder Freiburg vergleicht.

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  • Zitat von brooklands

    Meiner Meinung nach müsste ich zumindest um den Vorwurf des Vorsatzes herumkommen, weil ich doch absichtlich NICHT die rote Ampel überfahren habe, sondern eine andere benutzt habe. Die Nutzung der normalen Autoampel müsste für mich doch nicht bindend gewesen sein, wenn die Straße nicht eindeutig als Fahrradweg durch entsprechende Kennzeichnung ausgewiesen ist, oder? )

    Das Problem für Dich ist, daß Du die rote Ampel unter Nutzung des "geschützten Bereiches" der Lichtzeichenanlage umfahren hast. Zum geschützten Bereich einer Ampel gehört auch der Fußgängerüberweg den Du mit dem Rad genommen hast. Wärest Du vor der Ampel z.B. in eine Seitenstrasse abgebogen um die Ampel zu umgehen, könnte Dir keine was.


    Siehe:

    Zitat: "Wechsellichtzeichen gelten nur an der Straßenstelle (Kreuzung, Einmündung), an der die LZA angebracht ist, nicht also auch außerhalb des geschützten Bereichs oder an einer erst 20 oder 30 m entfernten oder erst später folgenden weiteren Einmündung. Allerdings reicht der Wirkungsbereich einer LZA weiter als die eigentliche Kreuzungsfläche, da er außer den Schnittflächen der Fahrbahnen noch weitere Straßenteile, wie die in ihm liegenden Fußgängerüberwege und parallel zur Fahrbahn verlaufenden Rad- und Fußwege sowie die Rand- und Parkstreifen, mit umfaßt; wer also den Ampelbereich bei "Rot" bewußt auf dem Gehweg umfährt, um dahinter bei anhaltendem "Rot" im geschützten Wirkungsbereich der LZA weiterzufahren, verstößt gegen §§ 2 I und 37 in Tateinheit (sogar bei anschließendem Rechtsabbiegen und Weiterfahrt in der Querstraße), nicht aber beim Umfahren des Rotlichts auf einem außerhalb des geschützten Ampelbereichs gelegenen (Park-)Platz oder beim vorherigen Abbiegen ohne Berührung des durch die LZA geschützten Bereichs und anschließendes Weiterfahren hinter dem geschützten Bereich."

    Quelle: Mühlhaus/Janiszewski - StVO - Erläuterungen zu § 37

    MINI Mayfair Sport BJ 03/1984, 10x6" Weller MS13OS

  • Rotlichtverstoß beim "Umfahren" einer roten Ampel:
    Bußgeld von 125 EUR, 4 Punkte, Fahrverbot von einem Monat.

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