Wenn du das so siehst kannst auf alle Garantien einen lassen...
ÖL-Wechsel adé, soll aber keine neue Öldiskussion werden !!!
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das heißt also wenn Dir einer sagt, dass er Dir immer einen neuen Motor gibt (der ja immerhin ein paar Euros kostet) wenn Du seinen komischen Filter nimmst dann glaubst Du das oder wie?
Sorry, das verstehe ich nicht. Vorallem wenn da so ein komisches Gelaber steht von wegen "große Versicherung" und "bis 1,5 Millionen Euro" und was weiß ich. Mach Dir nix vor: das ist unrealistisch, da will sich jemand einen seriösen Anstrich geben.
Eine richtige Garantie ist an Bedingungen gebunden und umfasst keine 1,5 Millionen Euro usw. Wenn Du lesen willst, wie eine richtige Garantie aussieht, dann lies Dir mal das Serviceheft vom Mini durch. -
schon klar das sowas an Bedingungen geknüpft ist, aber ich denke mal das wird im Falle eines Erwerbs dieses Filters auch irgendwo schriftlich niedergelegt sein..
Mal abwarten was die auf meine Mail antworten und dann sehen wir weiter...
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Zitat von KingMini
Was geschieht, wenn der Trabold-Filter z.B. einen Motorschaden verursacht?
Ihre Ansprüche richten Sie an uns. Für Folgeschäden aus der Anwendung ihres Filters besteht bei einer großen deutschen Versicherung eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden pauschal je Ereignis bis 2,5 Millionen Euro. Je Person werden bis zu 1,5 Millionen Euro geleistet.
Der weltweite Versicherungsschutz bezieht sich sowohl auf Ansprüche aus dem gewerblichen als auch aus dem privaten Bereich und beinhaltet auch langjährige Ansprüche aus dem BGB und dem Produkthaftungsgesetz.Da steht doch eindeutig, das es hier im großen und ganzen eher eine Produkthaftpflichtversicherung ist und nix von wegen Garantie usw. usf. Hier geht es nur um Gewährleistung, und eines kannst Du glauben, die werden Dir mit sovielen gegengutachten um die Ohren hauen, bis du vor lauter Gutachten schon gar nicht mehr weisst, wie ein Minimotor aussieht, denn von denen wirst Du keinen Pfennig sehen! Ich hab grad das Produkthaftungsgesetz bzw. Auszüge dessen nicht zur Hand, aber da steht nirgendwo das Du nen ganzen Motor oder Teile oder sonstwas ersetzt bekommst. Stell dir das mal nicht zu leicht vor.
Ich finds im übrigen äusserst Fragwürdig, das sich da so ein "etablierter" Automobilclub mit reinhängt. Aber das müssen die selbst wissen.
Bin ja mal auf die Antwort der Firma Trabold gespannt.
gruß
jürgen der an das Ding nicht glaubt.
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Sorry für die Länge!
Hier noch eine Info zum Thema Produkthaftung:
ZitatDas ProdHaftG hat in § 12 eine eigene Verjährungsregelung, die auch mit der Änderung des BGB nicht geändert wurde, da sie ohnehin schon der jetzigen BGB-Regelung in den Grundzügen entsprochen hat: Danach beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre; sie beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von (1.) dem Schaden, (2.) dem Produktfehler und (3.) dem Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (grob fahrlässige Nichtkenntnis).
Damit der Hersteller bzw. EU-Importeur nicht in alle Ewigkeit auf Produkthaftungsansprüche gefasst sein muss, sieht § 13 ProdHaftG noch eine 10jährige Ausschlussfrist als zeitliche Obergrenze der Haftung vor. Sie beginnt mit dem Inverkehrbringen des Produkts und kann sich nur durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens verlängern. Sie ist also insbesondere nicht von irgendeiner Kenntnis des geschädigten Kunden abhängig.
Wenn es um Produkthaftung geht, muss man auch immer die herkömmliche Produzentenhaftung des BGB im Auge haben. Sie greift immer dann ein, wenn ein schuldhaftes - d.h. vorsätzliches oder fahrlässiges - Verhalten zu der Schädigung geführt hat. Allerdings kann den Hersteller / Importeur diese Haftung im Grundsatz nur dann treffen, wenn ein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt, i.e.L. wenn Sie Hinweisen auf einen Produktfehler nicht nachgehen (vgl. Sprau in Palandt, BGB, 63. Aufl., § 823 Rn. 180 - Einzelheiten würden den Rahmen dieser Stellungnahme sprengen).
Die Verjährungsfrist für diesen BGB-Anspruch beträgt ebenfalls drei Jahre (ebenso früher). Der Beginn richtet sich auch nach der Kenntnis bzw. (neuerdings) grob fahrlässigen Unkenntnis von den Tatsachen, die den Anspruch begründen. Im Gegensatz zum ProdHaftG kommt es aber jeweils auf den Schluss des Kalenderjahres an, in das die Kenntnisnahme bzw. Kenntnisnahmemöglichkeit fällt (Bsp.: Bei Kenntnisnahme am 27. August 2008 verjährt der ProdHaftG-Anspruch mit Ablauf des 27. August 2011 und der BGB-Anspruch mit Ablauf des 31. Dezember 2011).
Im Rahmen der Verjährung gibt es auch für den BGB-Anspruch eine Obergrenze. Sie lag und liegt allerdings bei 30 Jahren nach dem Inverkehrbringen. Seit dem 1. Januar 2002 gibt es noch eine weitere 10jährige Frist, die mit der Entstehung des Schadens beginnt (Bsp.: Es wird am 14. März 2005 ein Produkt X auf den Markt gebracht, bei dem der Hersteller / Importeur weiss, dass der Hersteller aus Y ein unsicherer Kantonist i.S. Produktsicherheit ist. Fahrlässigkeit ist insoweit anzunehmen. Am 11. September 2022 fackelt der Motor von Kunde A und am 11. September 2042 der Motor von Kunde B ab. Die Motoren waren jeweils von C geliehen, so dass der Geschädigte C zunächst keine Kenntnis von seinen Ansprüchen haben kann. Aufgrund der 10-Jahresfrist müsste C gleichwohl seine Ansprüche in Bezug auf die Motoren bis zum 11. September 2032 geltend machen, und aufgrund der 30-Jahresfrist sind die Ansprüche in Bezug auf den Motor von B von vornherein verjährt.)
Für Sie sind wahrscheinlich die Obergrenzen wichtig, für die also die Regel gilt: 10 Jahre nach Inverkehrbringen für jegliche Produktfehler, 30 Jahre für (ausnahmsweise) fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
Soviel zu der Groß angepriesenen Produkthaftpflicht!
sorry, aber da muss ich wohl einige Träume zerstören.
Obiges Zitat kommt übrigens von einem Patent-Anwalt aus HH, der sich mit sowas auskennen sollte. Es wurde von mir in einigen Punkten etwas geändert, aber nur in den juristisch nicht relevanten! Diese Stellungnahme liegt mir übrigens seit Oktober 2004 in einem anderen Zusammenhang vor, ist also nicht mal eben aus dem Ärmel geschüttelt worden. (In Anlehnung an den Adapter Thread)
gruß
jürgen
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Leute, mal ganz erlich. Egal, ob dieser Filter funktioniert oder nicht. Wenn der Filter gemäß vorgeschriebenem Ölwechselintervall beim Mini alle 5000 km gewechselt werden muss, kommst du ohne diesen Filter aber mit einem guten Öl deutlich günstiger weg. Da braucht man eigentlich nicht weiter diskutieren, oder?
Gruß, Diddi
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Ihr habt ja alle Recht, somit hab ich einen Grund mehr den alten Motor zu entsorgen und was anderes einzubauen
Aber ich geb trotzdem Bescheid wenn ich ne Email bekomme von denen... so long...
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nochmal zum thema gewährleistung bzw. produkthaftung:
meiner meinung nach mußt du dann nachweisen, daß dein motorschaden alleinig an der verwendung (und dessen versagen) dieses wunderfilters gelegen hat. und das wird nicht so einfach (und vor allem nicht billig) werden. zu diversen gutachten kommen noch die kosten für einen fachkompetenten anwalt.es geht ja schon los, nachzuweisen, daß der betroffene motor keinerlei relevante vorschäden/verschleiß aufgewiesen hat. und daß er während der nutzungszeit des filters stetig ordnungsgemäß betrieben wurde uswusf.
wenn es drauf ankommt, kommen die dir wahrscheinlich mit so vielen gegengutachten, und du wirst sicher schon finanziell bedingt die waffen strecken.
da zieh ich die altbewährte methode eines regelmäßigen ölwechsels dann doch vor.
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... mich erinnert das irgendwie an die Story "Liebling du bist die Liebe meines
Lebens, aber lass uns zuerst einen Ehevertrag machen ..." ... if you don´t trust´em leave ´em ... :p -
Ich will auch noch mal was zum Trabold-Filter sagen, habe den in meinem 3L Lupo gefahren und war damit voll zufrieden. Zum Thema Einbau: ich habe eine kleine Verbesserung erfunden, damit ist die Anlage wesentlich besser universial einbaufähig und funktioniert hervorragend. Ich habe die Ölrückführung nicht durch ein gebohrtes Loch im Kopf angeschlossen, sondern einen speziellen Öldeckel gebaut. Wenn jemand Fragen dazu hat, dann mailen.
Für alle, die mal so ein Anlage sehen wollen, anbei ein Bild (auch wenns kein Mini ist)Gruß
Ingo -
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