Hallo !
Habe bei Ebay graue Rückleuchten-Gläser erstanden. Diese haben auch ein E-Zeichen. Muss ich trotzdem eine ABE oder ein Gutachten dafür haben?
Und wenn ja, kann mir jemand diese mailen ?
Danke & Gruß,
Wombat.
Hallo !
Habe bei Ebay graue Rückleuchten-Gläser erstanden. Diese haben auch ein E-Zeichen. Muss ich trotzdem eine ABE oder ein Gutachten dafür haben?
Und wenn ja, kann mir jemand diese mailen ?
Danke & Gruß,
Wombat.
Zitat von WombatHallo !
Habe bei Ebay graue Rückleuchten-Gläser erstanden. Diese haben auch ein E-Zeichen. Muss ich trotzdem eine ABE oder ein Gutachten dafür habe?Danke & Gruß,
Wombat.
Leider braucht man in Deutschland fuer fast alles eine ABE auch in diesem Fall!
Danke !
Das ist doch mal eine Aussage ! Dann kann ich ja mal auf die Suche nach einer ABE gehen.
Gruß,
Wombat.
Sorry,
da bin ich anderer Meinung.
E-Nummer ist entscheidend, außerdem müssen die Lichter gut erkennbar sein.
Die E-Nummer besagt aber nicht das sie Eintragungsfrei sind.
Also ABE oder Gutachten zum Eintragen erforderlich.
Sind die weißen Rückleuchten eintragungsfrei?
Denn die Grauen sind nur eingefärbte weiße Rückleuchten.
(hab ich mal so gehört, deshalb keine Garantie)
morsche
Also ich habe da mal Rescherdingens...ähhh geguckt
Praktisch jede Veränderung am Fahrzeug - und dazu gehört selbstverständlich auch Tuning - muß in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden oder in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) oder EG-Betriebserlaubnis legalisiert sein. Ohne Genehmigung angebaute Teile können die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lassen und im Falle eines Unfalls sogar zum Verlust des Versicherungsschutz führen.
Der VDAT e.V. rät deshalb allen Verbrauchern, sich vor dem Kauf von Tuningteilen eingehend über deren Zulässigkeit informieren. Übrigens: VDAT e.V. Mitglieder bieten nur TÜV-geprüfte Produkte und Dienstleistungen an!
Im allgemeinen gibt es diese fünf Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug genehmigen zu lassen:
Die Einzelabnahme
Spezielle, meist sehr aufwendige Umbauten wie beispielsweise die Implantation eines größeren Motors müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden. Die Kosten können je nach Umfang und Art der Abnahme (z.B. Abgasgutachten) variieren, im Einzelfall aber mehrere Tausend Mark betragen.
Das TÜV-Teilegutachten
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
Die EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.
Ist aus dem Verkehrspotal
Gruß Thomas
Tja, da werde ich mich wohl mal auf die Suche nach der richtigen ABE für diese Rückleuchten begeben. Wenn jemand die gleichen Rückleuchten besitzt wäre ich über eine Kopie echt dankbar !!
Danke & schöne Weihnachtstage !!
Wombat.
habe auch graue Rückleuchten. Da die super schlecht getönt sind (Kenner wissen ja wo man die grauen in Deutschland bekommt) erkennt jeder TÜV-Prüfer, dass die nachträglich angesprüht worden sind. Ein Prüfzeichen ist drauf. Aber nur für die weißen geltend. Mein Tüv-Fritze meinte, dass man die nicht eintragen braucht (wenn Sie weiß sind). Die anderen sind eigentlich verboten. ABER MAN MUSS HALT EIN BISSCHEN MUT HABEN UND HOFFEN DASS DIE GRÜN-WEIßEN NICHT PÄPSTLICHER ALS DER PAPST SIND.
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