• Ich hab die Suche bemüht, allerdings nichts richtiges gefunden.

    Meine Frage: Kann ich K&N, Bastuck, usw.... rückrüsten, also auf original, ohne das es Probleme gibt mit Polizei oder TÜV?

    Ich hab Bastuck und K&N eingetragen, will aber zu Testzwecken den K&N gegen den originalen Luftfilter tauschen und mal ausgiebig testen.
    Kann ich das machen oder muss ich dann den K&N austragen lassen, oder wie???

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. ;)

    Und NEIN, ich bin das Röhren und auch den Bastuck nicht satt..... Er war jung und brauchte......

    Gruß J4n :D

    How hard can it be?

  • Hallo Jan,
    grundsätzlich machen kannst du das, ist nur die Frage, ob du das darfst :D .
    Grundsätzlich ist es so, das für deinen Mini eine Betriebserlaubnis besteht und zwar so, wie es in deinem Fahrzeugschein steht. Verändert man das Fahrzeug, so erlischt diese BE, mit den dann logischen Folgen. Bei einer Kontrolle könnte es dann Ärger geben, mit einer dann folgenden Anzeige. Aber.. ;) ..dazu muß der Kontrollierende sich ziemlich gut auskennen. Alles klar?
    Gruß Jens

    Ich liebe meine Trommelbremsen, denn wer schlechter bremst, ist länger schnell :D

  • wie ist das eigentlich? ein offener k&n und eine bastuck bewirken doch höchstens änderungen an der lautstärke und an der leistung. rüstet man auf serie zurück, wird er leiser und "schwächer", somit überschreitet er doch die genannten grenzen nicht.

    außerdem werden doch serienteile verbaut, mit denen der mini bei der ersteinführung auf dem deutschen markt eine abe erteilt bekommen hat. somit dürfte es doch da keine probleme geben?

    sehe ich das falsch?

  • Zitat von Minifahrer

    außerdem werden doch serienteile verbaut, mit denen der mini bei der ersteinführung auf dem deutschen markt eine abe erteilt bekommen hat.

    Bei denen von dir genannten Eintragungen handelt es sich ja um zusätzlichen Eintragungen und nicht um Änderungen, daher sehe ich das als Problemlos an, würde mich aber kurz lelefonisch mit dem TüVler kurzschließen.

    Gruß Markus

  • ... auf die Serienteile rückrusten kannst du bedenkenlos. Die Bastuck und der K&N sind durch die Eintragung "auch" erlaubt.

    Gruß joerg

    ... ruhig Brauner ...

  • ich stimme den anderen Meinungen eigentlich zu.

    Als Gegenbeispiel will ich aber mal die Anhängerkupplung ins Feld führen.
    Da gibt es ja auch abnehmbare Exemplare. Die muß man dann aber im Kofferraum mitführen. Das ist jetzt leider kein fundiertes Wissen, sondern basiert mehr auf Höhrensagen....

  • Zitat von twiggles68

    ich stimme den anderen Meinungen eigentlich zu.

    Als Gegenbeispiel will ich aber mal die Anhängerkupplung ins Feld führen.
    Da gibt es ja auch abnehmbare Exemplare. Die muß man dann aber im Kofferraum mitführen. Das ist jetzt leider kein fundiertes Wissen, sondern basiert mehr auf Höhrensagen....

    Ja ja, das Hörensagen...

    Natürlich muß man die Ackerschiene äh den Haken nicht mitnehmen wenn man ihn nicht braucht.
    Bei manchen Fahrzeugen verdeckt die Kupplung einen Teil des Kennzeichens. In dem Fall muß der Haken abgenommen werden, wenn man ohne Anhänger fährt.

    Gruß

    Jörg

    ...because they don't build cars like they used to...

  • Also, die Betriebserlaubnis für deinen Mini besteht so, wie dein Auto in deinem Fahrzeugschein-/Brief beschrieben ist, mit allen Veränderungen. Verändert man nun wieder etwas, so muß das Ein- bzw. ausgetragen werden, sonst erlischt die BE.Wenn du z.B. eine Anhängerkupplung eingetragen hast und du baust sie wieder ab, dann muß dieser Eintrag gestrichen werden, sonst erlischt die BE. Ich geb zu, alles ziemlich blöd, aber so sind unsere Gesetze nun mal.Sollte vor dem Eintrag allerdings das Kürzel ww. (wahlweise) stehen, so hast du Glück, dann braucht man den Eintrag nicht zu streichen, weil du es dir aussuchen kannst ob das Teil dran ist, oder nicht.
    Gruß
    Jens :)

    Ich liebe meine Trommelbremsen, denn wer schlechter bremst, ist länger schnell :D

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