Dreist !
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Hey, also da kannste wirklich nix sagen!
Also ich mein ja nur, aber da bekommt man sogar eine
Preisliste noch gratis dazu.
Mooment...ich hab da noch 'n Otto-Katalog....OK - bissken angestaubt...*puuust* Jetzt wieder wie neu
Weil du's bist: 10 Euro + 15 Euro Versand
Andi -
den gibts auch umsonst:
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ja, also wenn man alles verkaufen kann....?
ich habe da noch ne kestel liste mit preisen in dm. die muß ja schon echt wertvoll sein... -
Ich hätte evtl. auch noch ein paar Rabatmarken von BurgerKing, aber nur an Selbstabholer
Wundert mich nur das er nicht noch diese "Kundenkarte" mit verkauft die da normalerweise bei ist
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96,1% pos. Bewertungen...vielleicht hat einer gemerkt dass der 4free ist?
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cool, so eine hab ich hier auch noch, nur 4,99€ plus Versand
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Die negative Bewertung kommt hier her.
Bei Ebay gibts also doch noch Schnäppchen!:D7,70 Euro sind bestimmt der Händlereinkaufswert...
Grüße
Kristof -
"Hinterlistig, akzeptiert keine Tippfehler!" Wie geil! Ich lach mich tot...
Ich hätte den Tippfehler auch nicht akzeptiert
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hei cool, für 7,70 nimm ich auch den Alfa,
aber cool ist der kommentar seinerseits, 2. von oben,
guckstu
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…7037274&frm=284
vertippt, ja ja, ...
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Jaja, dann soll er mal zum Rechtsanwalt. Da kommt er ohne Auto wieder raus. Sowas nennt sich Irrtum und da es hier evident ist... ich sollte zwei Semester Recht belegen... ach halt, das hab ich ja schon hinter mir
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Aber ab wann ist ein Irrtum ein Irrtum??
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Hier ist es ein Erklärungsirrtum, da der Verkäufer was erklärt, aber im Irrtum über den Inhalt seiner Erkärung ist (Schreibfehler). Hier kann er nach §119 I BGB anfechten. Es heißt immer so schön: „Wenn er bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles die WE nicht abgegeben hätte“
Allerdings ist es erforderlich, dass der Irrtum erheblich ist. Wenn du statt 5,1 Euro nur 5 Euro schreibst, dann ist es nicht als Irrtum zu werten, da es kein erheblicher Mangel ist.Hier ist es evident, also offensichtlich, da niemand für 7.70 Euro sein Auto verkauft (in diesem Zustand und dieser Preisklasse), zumindest nicht unter normalen Umständen, von denen, sofern nicht anders beschrieben, auszugehen ist.
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Jep, das leuchtet ein
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Neulich hat doch jemand ein Haus für 1,- € ersteigert und der Käufer hat auch Recht bekommen.
Chris -
Der Käufer versucht das doch gerade vor Gericht durchzufechten, oder???
Gruss Stefan -
Ich denke es gibt einen Unterschied zwischen Sofort-Kauf und Auktion...
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Zitat
Neulich hat doch jemand ein Haus für 1,- € ersteigert und der Käufer hat auch Recht bekommen.
Ne, sie fighten und vermutlich verliert die Gewinnerin, weil sich bei einem Vertrag beide Parteien einig sein müssen. Was weder beim Auto noch bei dem Haus der Fall sein wird. Somit zu früh gefreut. Auch wenn der Vertrag im ersten Moment tatsächlich als rechtskräftig erscheint, wird dieser aber spätestens gerichtlich für Nichtig erklärt.
Schon alleine weil er gegen die guten Sitten (Sittenwidrigkeit) verstößt...im Prinzip genauso wie Wucher, nur umgekehrt.
Bei einem Hauskauf - so wie hier mit Grundstück - ist sowieso nur der Notarielle Kaufvertrag gültig. Wegen dieser nicht ganz einfachen Rechtslage ist ja auch bei Ebay das Immo-Ersteigern erst seit Kurzem möglich.
Das Auto wurde per Sofortkauf ersteigert. Da hat der Verkäufer tatsächlich den falschen Preis selber eingetippt.
Andreas
-----Edit--------------
wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Kuh-Rana sagte es ja bereits schon.
Zwar mit anderer Begründung aber mit gleichem Ergebnis
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