Eintragungen nötig?

  • Hallo,
    wollte mal wissen ob man alle also bis 175/ 13 zoll felgen eintragen muss und ob man die zusatz scheinwerfer eintragen lassen muss (PS: ich such auch solche scheinwerfer)!!!

  • Felgen muß man immer eintragen lassen !!!!

    Fernlicht und Nebelscheinwerfer nicht ! sie können jedoch aufgrund ihres evtl. nicht konformen Standortes ( unsymetrisch, falsche höhe, falsches Leucht5mittel ...) Beim TÜV Bemängelt werden, und ganz wichtig !! : Oben genannte Veränderungen an der Lichtanlage führen unter umständen zum erlöschen der Betriebserlaubnis !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Alles was montiert ist muß funktionieren ! !!! und ne ABE oder E Nummer haben !

    maximal 2 Fernscheinwerfer (ein paar ) und 2 Nebelscheinwerfer ( ein paar ) sind zusätzlich erlaubt.

  • .. Insgesamt nicht mehr als sieben Lichtquellen an der Fahrzeugfront. Zwei sind als die normalen Hauptscheinwerfer als Einheit mit dem Standlicht und die Windschutzscheibe als dritte feststehende Lichtquelle definiert....

    Zusatzscheinwerfer sollen innerhalb und unterhalb der Hauptscheinwerfer mit "angemessener" Bodenfreiheit montiert werden und dürfen den Gegenverkehr nicht blenden...

    Reifen und Felgen sind sogenannte technische Änderungen, die die Beschaffenheit und das Fahrverhalten des Fahrzeugs verändern und müßen genau aus diesem Grund zur Abnahme vorgeführt werden...

  • ...ein Papier vom TÜV Südwest (als PDF), in dem ziemlich genau beschrieben wird was erlaubt ist. Bei Interesse bitte email-Adresse als PN.

    Gruß,
    Klaus

  • Hat denn jemand noch solche lampen oder minifelgen??
    So hab ich mir das auch ghedacht mit den eintragungen, wollte halt nur mal fragen. Achja, bekomm ich in den mini einfach son neues radio mit cd und so rein? Muss ich noch was umbaun.. an boxen oder so?

  • was ist das für ein mini?
    schreib doch mal neue beiträge in den passenden rubriken (Teile gesucht, Interieur & Hifi).

  • Zitat

    wollte mal wissen ob man alle also bis 175/ 13 zoll felgen eintragen muss



    Es sei denn, dass diese für den Fahrzeugtyp im Baumustergutachten vorhanden sind. Zb. müssen Minilites 5x12 oder die Stahlräder 4,5x12 nicht einegtragen werden, weil die schon im Baumustergutachten des Minis (oder bei anderen Fzg. dito) hinterlegt sind. --> Im Fahrzeugbrief (-schein) letzte Seite --> "mit Nachtrag blablabla" Dieses Gutachten hat zB. die Prüfstelle (TÜV) oder Rover oder ein kompetenter Roverhändler.....oder der Polizei sagen: Des isch Serie... ;)

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

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