Gelbe Kurzzeitkennzeichen im Ausland

  • Moin!
    Kann mir jemand sagen, ob es eine Versicherung gibt, die einen Versicherungsschutz für das gelbe Überführungskennzeichen auch in Österreich und Italien gewährleistet?
    Ich habe nämlich ein Auto in Italien gekauft und würde lieber selber fahren, als die Kiste im Autozug zu transportieren.
    Mit den italienischen Kennzeichen kann ich leider nicht fahren, weil es keine Versicherung und einen italienischen TÜV mehr hat.

    Vielen Dank schonmal,
    Maximilian

  • nein, gibts nicht, was daran liegt das du mit diesen kennzeichen deutschland nicht verlassen darfst, da sie nur hier gültig sind

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • hi,

    von der logik aus brauchst du italienische ausfuhrkennzeichen.
    die mit dem roten rand bei uns, oder?
    gr
    dirk

    _dirk35

  • Zitat

    als die Kiste im Autozug zu transportieren

    bei der Deutschen Bahn muss das Auto zugelassen sein.

    Chris

  • wie siehts denn mit den deutschen Zollkennzeichen aus? Kann er die nicht hier kaufen, und dann in Italien dranschrauben und damit rüber nach deutschland? Oder geht das nur andersrum???

    Es ist gar nicht auszudenken, was unsere Gedanken aus uns zu machen imstande wären,
    wenn wir imstande wären, etwas aus ihnen zu machen. - Ernst Ferstl - :cool:

    nachtausgabe.de

  • Es gibt so spezielle spezialisten, die nehmen sich die Kennzeichen eines identischen Fahrzeuges und dessen deutschen Fahrzeugschein und überführen das Auto dann damit. Nur passieren darf nix !!!! sonst - Versicherungsbetrug usw. etc. pp ! schon mal an sine Spedition gedacht ? kostet glaub ich so 400-500 Euro ( also das was es dich auch an sprit, nerven, Versicherung und Pickerl oder Vignette kosten würde ! )

  • ich habe meinen Inno auch selbstfahrenderweise nach Hause gebracht(die Frostbeulen wegen der kaputten Heizung hab ich praktisch heute noch, aber das ist eine andere Geschichte... ;) ). Mit Kurzkennzeichen.
    Deutsche Kurzkennzeichen gelten (zufällig) in Italien, weil die einen Vertrag mit Deutschland haben, Italien ist aber das einzigste EU-Land dass diese Kennzeichen akzeptiert. Bei den anderen ist es glückssache, ob oder ob nicht. Ich bin damals durch die Schweiz gefahren, bei mir hat es problemlos geklappt. Meine Versicherung hätte übrigens auch einen Schaden getragen, wenn er im Ausland passiert wäre, und (in dem Fall) die Schweiz wegen des Kennzeichens gezickt hätte.

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  • Stimmt, der von sfxellen genannte Vertrag heißt "Biliteraler Vertrag" und besagt das man mit Kurzzeitkennzeichen in Österreich, Italien und in Holland ohne Probleme fahren kann.

    Wenn mir noch das 4te Land einfällt wird es natürlich nicht vorenthalten :rolleyes: Hab aber gerade Urlaub und denn Zettel nicht zur H
    Hand :cool:

    P.S. Zollkennzeichen gehen nicht weil damit nur Fz. exportiert werden dürfen (werden bei Erteilung sogar extra endgültig abgemeldet!)

    Hüte dich vor Wind und Böen
    (und Autos aus dem Kreise Plön)

  • Zitat

    Stimmt, der von sfxellen genannte Vertrag heißt "Biliteraler Vertrag" und besagt das man mit Kurzzeitkennzeichen in Österreich, Italien und in Holland ohne Probleme fahren kann.

    Genau, interessiert keinen Menschen. Schaut mal wie viele Sportwagen/ Oldtimer an den Sommerwochenenden z.B. am Gardasee mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind.

    Gruß

    Christoph

  • Dass die Kennzeichen auch in Öschiland und Holland gelten wutte ich nicht, die Tante vom Amt hatte damals zu mir gesagt, nur Italien. Wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre ich wohl über Österreich zurückgefahren. So ganz legal war das damals nämlich nicht, und dass ich Versicherungsschutz hatte, liegt nur daran, dass wir mit unserem Versicherungsfritzen extrem gut können und selbiger Fritze ein hmmm, Guru in seinem Verein ist. Also Nachahmung (mit Schweiz) nur bedingt empfehlenswert..... über Öschireich dürfte das mit der Versicherung auf auf dem üblichen Dienstweg kein Problem sein. Sinnig wäre halt, wenn man die Versicherung nimmt, bei der das Auto nachher auch zugelassen werden soll.........
    gruss,
    Ellen

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  • Zitat

    Sinnig wäre halt, wenn man die Versicherung nimmt, bei der das Auto nachher auch zugelassen werden soll.........

    Das ist zu empfehlen, wenn das Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit regulär angemeldet wird, da dann als Versicherungsbeginn der Ausgabetag des Kurzzeitkennzeichens (und nicht der Tag der reg. Zulassung) gilt. Man zahlt den normalen Versicherungsbeitrag also von da an, der Einmalbeitrag (für die 5Tage Kurzzeitkennzeichen), der verhältnismäßig hoch ist (ca. 75-100€ nur Haftpflichtvers.) enfällt dann.

    Ellen:
    Warum sprichst Du eigentlich vom "Fritze"? Wenn es eine Fachmann ist der in seinem Job gut ausgebildet ist und wie gesagt ein "Guru" ist, hat er diesen Namen wohl nicht verdient. Sorry für das "off-topic", aber (ich weiß nicht in welchem Bereich Du arbeitest) Du wärst sicher auch nicht begeistert, als "...-Fritze" bezeichnet zu werden.
    In jeder Kiste gibt es ein paar Faule Äpfel, aber ich appelliere immer (im Sinne aller die Ihre Arbeit ehrlich erledigen), nicht über einen Kamm zu scheren.

    Gruß

    P.S. Das soll keine Diskussion lostreten, wird auch nicht persönlich genommen. Nur als kleiner Hinweis ;)

    Christoph

  • @Christoph:
    *sorry* Das war ein Missverständnis, ich habe vergessen, dass ich mich in einer deutschlandweiten Community geäussert habe. Bei uns ist "Fritze" nichts beleidigendes und nichts abwertendes sondern eher mit einem zwinkern zu verstehen. Unser Versicherungshalbgott (der übrigens mit Zweitnamen tatsächlich "Fritz" heisst) ist der Beste (kriegt er auch oft gesagt ;) ) und beileibe kein fauler Apfel. *kniefall* :)

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  • hallo,

    hab durch zufall deine beiträge gelesen und hab mich deshalb angemeldet weil ich in der zulassung arbeite und gerade versuche mir krampfhaft informationen besorgen möchte.

    bisher haben seit wir die kennzeichen von rot auf gelb umgestellt haben nur probleme mit zulassungen von kurzzeitkennz. die nach italien gehen.

    ob der beitrag rechtzeitig kommt weiss ich net aber es gab schon fälle dass die iti`s das auto beschlagnahmen und 1000 eu geldstrafe verlangen. man hört zwar das sich das seit anfang okt. wieder geändert hat aber das mit den kz-kennzeichen ist immens veraltet.

    also vorsicht.

    bei fragen

    michi.-@web.de

    bye

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