Hallo,
ich würde meinem Mini gerne zwei weitere Zusatzscheinwerfer gönnen,
so das es vier an der Zahl wären
Ist es egal welche Scheinwerfer ich verbaue?
Darf ich auch vier Ferlichter verbauen oder meckert nachher der TüV?
Danke
Timo
Hallo,
ich würde meinem Mini gerne zwei weitere Zusatzscheinwerfer gönnen,
so das es vier an der Zahl wären
Ist es egal welche Scheinwerfer ich verbaue?
Darf ich auch vier Ferlichter verbauen oder meckert nachher der TüV?
Danke
Timo
Hallo Bulli!
4 Zusatzfernlichter geht nur wenn 2 davon nicht funktionieren :santa1:
Ich gehe davon aus dass du schon alle benutzen möchtest. Ist also nicht erlaubt. Da gab es mal einen entsprechenden Beitrag. Suchfunktion!
Danke
ZitatIst es egal welche Scheinwerfer ich verbaue?
Dem Tüv schon....solange sie eine ABE ham...
Du darfst generell nur immer 2 Lampen einer Sorte haben, die Funktionieren.
Sprich:
2x Standlicht
2x Abblendlicht
2x Fernlicht
2x Nebelschweinwerfer
Dann müssen die Funzeln nach gewisse Abstände von Boden bzw. Fahrzeugseitenkante haben ....
...und dann is sowieso irgendwann mal Schluß in der Breite.... :p
Jedoch darfst du munter viele Funzeln auf dein Auto schrauben (auch ausserhalb der passenden Abstände) , wenn sie mit einer lichtundurchlässigen Abdeckung im Straßenverkehr versehen werden.
Die Lampenreihen auf LKWs über der Führerkabine...sind lt. STVO verboten, weil falsche Abstände und ausserdem zuviele vorhanden und trotzdem fahren die damit rum...
Andi
Zitat von C&ADie Lampenreihen auf LKWs über der Führerkabine...sind lt. STVO verboten, weil falsche Abstände und ausserdem zuviele vorhanden und trotzdem fahren die damit rum...
Ich habe, ehrlich gesagt, auch noch nie gehört das jemand deshalb angehalten worden wäre.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe ist es dem TüV soweit auch "egal", zugelassener Scheinwerfer vorausgesetzt, oder könnte ich da Probs bekommen?
Bulli
'Du darfst generell nur immer 2 Lampen einer Sorte haben, die Funktionieren.'
p.s. zur not vor jedem tüv termin abklemmen und/oderkappen drauf?
Nungut mit abklemmen ist es glaube ich nicht getan, getreu dem Motto "was dran ist muss auch funktionieren".
Ist aber auch Wurscht, notfalls macht man, wie Du schon sagst, die Kappen drauf bzw. baut die Kurzerhand ab.
Vielen Dank
Bulli
solange es nicht so aussieht
Zitat
Der in der Mitte ist Imho in Deutschland verboten.
Zitatp.s. zur not vor jedem tüv termin abklemmen und/oderkappen drauf?
Und jedesmal, wenn dich die Polizei anhält....
Zitat"was dran ist muss auch funktionieren".
Ja, das stimmt allerdings auch wieder. Ansonsten gibt es einen Eintrag in die Mängelliste. Da beisst sich der Hund in den Schwanz, denke ich....
hmm....dann hilft da wohl doch nur abdecken....
Da ih mich neben dem Mini auf für Geländewagen interessiere hab ich mir mal die STVZO bezüglich von Zusatzscheinwerfern durchgelesen.
ich kann es mal kurz fassen, wie C&A schon sagte, nur 2 Scheinwerfer von jeder Sorte.
wenn es mehr sind müssen sie über die Lichtanlage mit gesteuert werden, aber abgedeckt sein und über einen Zusatzschalter abgeklemmt werden, wenn man sich im Bereich der STVZO aufhält.
dazu kommen dann noch die Abstrahlwinkel, die Leistung und die Helligkeit. (daher sind Rallyscheinwerfer auch verboten, die habven i.d.R. 100 oder 110W und nur 5 bis 10° abstrahlwinkel.)
ausserdem gibt es eine mindesthöhe, sowie eine maximal höhe (1,4m) und entfernungen zum Rand ausserdem müssen sie symetrisch sein (3 lampen gehen aber trotzdem nicht, auch wenn die eine genau in der Mitte ist).
die Lampen auf dem, Dach sind zulässig, wenn sie an das Standlicht gekoppelt sind und in über 1,4m höhe nicht heller als 1 LUX sind (aber auch nur paarweise montierbar).
ich hoffe das stimmt so immernoch, das ist der Stand von 2001 oder 2002
Suki
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