HI !!
Ich habe mir einen Mini Bj 71 gekauft.
Er ist aber schon seit dem 23.08.98 abgemeldet.
Meine frage:
Kann ich ihn ohne weiteres wieder anmelden oder muß ich auf bestimmte sachen achten?
HI !!
Ich habe mir einen Mini Bj 71 gekauft.
Er ist aber schon seit dem 23.08.98 abgemeldet.
Meine frage:
Kann ich ihn ohne weiteres wieder anmelden oder muß ich auf bestimmte sachen achten?
Hi Mini 61,
wie Veit schon treffend geschrieben hat, brauchst Du eine Vollabnahme beim TÜV.
Das ist so, wenn man das Fahrzeug länger als ein Jahr, (oder waren es doch zwei?grübelgrübel), abgemeldet hat. Das hättest Du Dir sparen können, wenn Du das Fahrzeug am 22.08.1999 wieder kurzzeitig angemeldet hättest.
Aber ne Vollabnahme beim TÜV zu schaffen ist sehr schwierig, meines Erachtens!
Gruß Olli
Die Frist beträgt glaube ich, 18 Monate ab Stillegung.
Die Neuabnahme ist im wesentlichen die gleiche Prozedur wie bei der normalen Untersuchung bei der HU.
Wenn das Fahrzeug technisch in Ordnung ist, sollte es doch keine Probleme geben
Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber es wird sogar ein neuer Kfz Brief erstellt, deswegen muss das ganze auch vom TÜV abgenommen werden, die Dekra macht sowas z.B. nicht.
Viel Erfolg bei der Neuabnahme
Gruß Tappi
Dolle sache. So etwas habe ich mir schon gedacht.
Dann auch noch Haupttüf (grrrrrr) das sind ja meine
besten Freunde !!!
Besten Dank an euch Drei für eure Auskunft !!
Mini61 bald auf dem Weg zum Haupttüf!
tschau tschau !!
Sag bescheid wie es euch beim TÜV ergangen ist,würde mich mal interesieren
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