Ich hab mir eben mal die stvzo durchgelesen, weil ich die maße für Licht, Kennzeichen usw. gesucht habe, dabei ist mir folgendes aufgefallen:
Zitat von stvzo
§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung.(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
heißt das nun, wenn ich z.b eine RC-40 drunter habe, und die Polizei mich bei einer Kontrolle anhält, und das bemängelt, dass sie das Auto nicht gleich stilllegen dürfen, sondern mir Zeit geben müssen, das zurückzubauen, sodass ich mit einem Serienauspuff dahin fahre, und alles OK ist??
oder auf wie ist das gemeint?
Gruß Suki