• Ich müßte mit meinem Kleinen zum TÜV. Es sind nur 4km. Er ist aber nicht angemeldet. Ich habe mir mal sagen lassen, das für die reine Fahrt zum TÜV keine Anmeldung nötig ist.

    Wer kann mir Auskunft geben? Vielleicht sogar mit Hinweis auf einen Gesetzestext?

    91er Mayfair "Pozilei", 87er Ford F250, 2010er Ford Crown Vic L.A. Police, 2010er Chrysler 300C, Stockccar BMW E30, Stockcar Lada 2101

  • Leider muß ich widersprechen: Du darfst grundsätzlich nicht ohne Nummernschilder fahren! Weder zur Zulassungstelle und schon gar nicht zum TÜV! Zur Zulassungsstelle können Nummernschilder ohne Stempel montiert sein entweder die abgemeldetet Schilder vom Vorbesitzer (Halterwechsel) oder Deine neuen Schilder (Vorfahrt des Autos bei der Zulassung ist hier in Hessen jedoch nicht mehr üblich. Ich habe einmal ein Auto auf dem Hänger zum TÜV gefahren, die Prüfung wurde mit dem Hinweis abgelehnt, daß der TÜV-Mann den Wagen ohne Zulassung nicht bewegen darf, d.H. nicht auf den Bremsprüfstand und über die Grube fahren. Also: wenn keine Zulassung besteht, dann nur mit roten Kennzeichen. Und hier Vorsicht, die Nummern müssen fest, AUSSEN, am Fahrzeug befestigt sein, auf das Amaturenbrett und die Heckablage legen genügt nicht! Keine Besserwisserei aber schlau geworden durch Lehrgeldzahlung! Gruß Hei-Jo

  • wie sieht es denn aus wenn ich den wagen abmelde und home fahre??:confused:
    ich habe mal im TV einen bericht gesehen(Deutschlands Polizisten, glaube ich) da sind die einen wagen gefolgt der keine plaketten hat. nach einer kontrolle hat sich heraus gestellt das er gerade von der zulassungsstelle kommt und den wagen abgemeldet hat. er durfte ohne probleme weiter fahren aber nur richtung nach hause. der wagen soll wohl bis da hin vers.schutz haben.

    stimmt denn diese aussage? kann das jemand bestätigen?

  • wie sieht es denn aus wenn ich den wagen abmelde und home fahre??

    Ja, diese Aussage ist korrekt.
    Sowohl das Finanzamt, als auch die Versicherung berechnen Dir den Tag der Abmeldung voll. D.h. die Rückfahrt an den den Wohnort ist versichert und versteuert. Der Rückweg sollte aber möglichst direkt nach der Abmeldung erfolgen. Als Nachweis muß die Abmeldebestätigung mitgeführt werden (und die Nummernschilder müssen natürlich wieder dran sein)

    Nachzulesen auf diversen HP von Städten, Kreisen und Gemeinden.

    Gruß, Thomas Peteja

    Mini IG Oldenburg

    - 71er Mini 850 von 1981 bis 1983
    - 74er Innocenti Cooper Export B 39/7 von 1983 bis heute: OL-B 3974 H
    - 96er SPI von 2004 bis heute: OL-U 8879
    - 78er Clubman Estate von 2009 bis heute: OL-TP 88 H
    - 81er Puck von 2012 bis heute: OL-EP 81
    - 96er Rover Mini Cabriolet von 2014 bis heute: OL-TP 43
    - 80er Mini Leyland Californian Gal Body Moke von 2015 bis heute: OL-TE 88 H

  • Ich bin mit meinem Kleinen mit roten Nummern zur Zulassungsstelle um ihn anzumelden, dort fiel dann auf, dass er länger als ein Jahr abgemeldet war und zur Vollabnahme mußte. Da ich die roten Nummern aber am selben Tag wieder abgeben mußte und der TÜV schon zu hatte, hat mir der freundliche Herr von der Zulassungsstelle einen Wisch ausgestellt, mit dem ich legal mit meinen ungestempelten neuen Kennzeichen am nächsten Tag von zuhause auf direktem Weg zum TÜV fahren konnte! Mit dem TÜV hat dann auch alles geklappt!

    Gruß Sascha

    44:75:20:62:69:73:74:20:64:65:66:69:6e:69:74:69:76:20:65:69:6e:20:4e:65:72:64:21

  • Ich glaube, das ist nur ne Erfindung vom TÜV um Geld zu machen.
    Mein Wintermini, den ich jetzt fahre hatte keinen TÜV mehr und wurde dann 3 Jahre lang an die Straße gestellt, zu Werbezwecken.
    Dann kam ich und habe ihn gerettet. Ich habe beim TÜV nur die ganz normale Standarduntersuchung (TÜV und AU 116,33 DM) bekommen, nach drei Jahren.

    Ich habe mir übrigens für diese Fahrt so ein 5-Tage-Kennzeichen von der Zulassungsstelle geholt. Das bekommt man ohne Vorlage von irgendwelchen Fahrzeugpapieren. Es genügen wirklich nur mündliche Angaben über das Fahrzeug und ne Doppelkarte von der Versicherung. Der Spaß kostet ca. 50,- DM.

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  • Zur Zulassungsstelle darf ein Fahrzeug ohne Kennzeichen fahren. aber (die Gesetzauslegung ist von Bundesland zu Bundesland bzw. sogar von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich---> vorher anrufen und nachfragen)
    Nach der Abmeldung darf ein Fahrzeug ohne Kennzeichen fahren---> aber nur auf direktem Weg nach Hause und am selben Tag, weil Versicherungschutz noch für den Tag der Abmeldung und für die Fahrt nach Hause besteht.

    Ganzabnahme
    Mittlerweile wurde die Frist für abgemeldete Fahrzeuge auf 18 Monate erhöht. Ein Fahrzeug muß also zur Vollabnahme wenn es 1 1/2 Jahre abgemeldet ist. Innerhalb dieser Frist Standard-Abnahme.


    Kleiner Tip: Fragt bei eurem Händler oder eurer Werkstatt nach, ob die für euch die Zulassung bzw. Abmeldung machen können, denn die haben meist VORFÜHRBEFREIUNG. Dh. daß Autohäuser und diverse Werkstätten nicht mit den Autos zum straßenverkehrsamt fahren müssen, sondern lediglich die Papiere vorlegen müssen.
    Ist meistens billiger als alles selber erledigen(inkl. rote Kennzeichen und deren Versicherung)

    so denn

    Gruß
    Inno-Uwe

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Hey folks!
    Habe ein Problem,denke ich.
    Also mein Tüv läuft im April 2002 ab, aber mein Mini ist gerade abgemeldet und wird erst wieder im Juni angemeldet (Saisonkennzeichen).Kann ich erst im Juni zum Tüv fahren, ohne Probleme, weil kein Tüv undso?????

  • Mit dem TÜV selbst hast Du keine Probleme, Dein Auto ist ja durch das Saisonkennzeichen zugelassen und wenn die Technik in Ordnung ist bekommst Du auch Deinen (zurückdatierten) Stempel. Laß Dich aber nicht von einem Mitglied des grünen Trachtenvereins erwischen! :D

  • Das Auto muß vor der Zulassung zum TÜV, denn ohne gültigen TÜV (UND ASU!!) wird das Auto nicht zugelassen!

    Gruß
    Uwe

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