1300 Vergaser U Kat austragen wegen RC 40

  • Hallo
    Ich möchte an meinem 1300 er Vergaser Cooper (zur Zeit noch Gutmann G-Kat) einen Maniflow LCB plus eine RC40 verbauen.
    Den geregelten Kat müßte ich ja ausgetragen bekommen,aber wenn ich die
    Auspuffanlage bestelle muß ich mich entscheiden ob ich den U-Kat drin lasse,oder eine durchgehende Anlage ordere.
    Dann müßte ich den ungeregelten Kat aber auch austragen lassen-geht das?wer macht das?
    Oder kauf oder bau ich mir eine Kat-Attrappe?
    Zuletzt noch:Edelstahl oder normal? Ein Nachteil zu Edelstahl fällt mir auch schon selbst ein:Man erkennt sofort das es keine Serie ist ( Tüv Polizei)

    Ich freu mich schon auf eure Antworten/Empfehlungen

    Gruß Achim

  • Hallo,

    den Kat austrasgen tut Dir das Landratsamt. Wirst dann auf Schadstoffklasse 00 umgeschlüsselt. Ging bei mir stressfrei (damals am Alfa).

  • Steuerlich gesehen wird der U-Kat soweit ich weiss eh wie Schadstoffklasse 00 abgerechnet.

    Ich schreibe was ich denke, wenn das jemanden zum nachdenken bringt hats geklappt.:D

    Mini Cooper 1309

  • Ich war letztens bei TÜV in Krefeld und habe mich da mal erkundigt, ob es möglich sei den U-Kat auszutragen, weil er ja in die gleiche Steuerklasse die ein Fahrzeug ohne Kat fällt.
    Also ich habe die Antwort bekommen, dass ich die Abgasrichtwerte einhalten muss, die zu dem Zeitpunkt gültig waren, als der Wagen zugelassen wurde. Dann sagte er das Rover niemals den Wagen hat ohne U-Kat testen lassen und es deshalb wohl nicht gehen würde.
    Weiterhin hat er mich darauf hingewiesen, dass der Wagen die im KFZ-SChein eingetragende Lautstärke nicht überschreiten darf.

    Aber ich werde mich mal weiter schllau machen, wenn das bei deinem Alfa auch geklappt hat.

    Schöne Grüße

    SeK

  • Zitat

    Weiterhin hat er mich darauf hingewiesen, dass der Wagen die im KFZ-SChein eingetragende Lautstärke nicht überschreiten darf.


    Quatsch. Die Grubengötter erzählen doch immer was anderes. Sorry, aber ich kriege z.Z. Pickel wenn ich TÜV höre.
    Die Lautstärke hängt vom Baujahr ab, das was im Brief steht, ist die Lautstärke mir original Teilen. Die Lautsärke kann auf das Max. erhöht werden.
    Die haben mir auch erzählt, dass er mir die RC40 eintragen kann, Gutachten kostet ca. 600,- und dann darf sie nicht lauter sein als im Brief.
    Sofort den TÜV wechseln, das sind alles SPinner die keine Geld verdienen wollen.

    Chris

  • Besorg Dir nen alten Kat und räum ihn aus! Am besten für bessere Srömung ein Rohr einschweißen.
    ASU wird sowieso vor KAT (Röhrchen im Motorraum) gemacht, also wird ein Prüfer nie feststellen, ob der Kat noch lebt oder nicht!
    Gruß
    Martin

    Minifizierter seit 1990

  • hi!
    dies thema is zwar schon recht alt aber ich hab trotzdem keine so richtige antwort auf die frage gefunden...
    is es denn nun möglich die Gutmann G-Kat Nachrüstung WIEDER und den U-Kat an sich AUCH austragen zu lassen oder stellen sich dei herren vom tüv da mal wieder quer?
    bin mittlerweile im besitz eines 91 vergaser coopers mit nachgerüstetem G-Kat... ich habe aber nicht vor diesen kram nach der restauration wieder einzubauen und würde zumindest diese eintragung gerne wieder rückgängig machen...möglich?
    schonmal jemand vollzogen zumindest mit der G-Kat Nachrüstanlage?
    danke schonmal für eure antworten...

    MfG

    Otten

  • Horzi hat "damals" geschrieben, AU wird VOR dem Kat gemacht??? Bei allen Minimotoren?

    Bei mir hat er die Sonde "Hinten rein" bekommen und ist durchgefallen. Haben die jetzt falsch gemessen? Und wo steht das, wie man beim Mini die AU macht?:confused:

    Gruß, Simon

    Bremsen macht die Felgen dreckig!

  • hhmmmm. ok ;)
    dass es die anlage nicht mehr gibt wußt ich nicht aber umso besser :)
    danke für die fixe antwort... dann kann ich ja das gedöns eintüten...
    is ja ehh defekt ;)

    MfG
    Otten

  • ÄNDERUNGSABNAHMEN BEI VERSCHLECHTERUNG DES ABGASVERHALTENS
    - Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten
    verschlechtert.
    - Die „Verschlechterung“ ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert.
    Deshalb wird seit Einführung der neuen Rechtsvorschrift des § 19
    StVZO aus logischen und praktischen Gründen von folgender Definition
    ausgegangen:
    „Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die
    mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift
    durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten
    wird“.

    Die BE erlischt jedoch nicht, wenn bei einer durchgeführten technischen
    Änderung zwar eine Verschlechterung eintritt, aber die zum
    Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Mindestanforderungen an
    das Abgasverhalten eingehalten werden und darüber ein Nachweis
    in Form eines „Prüfzeugnisses“ (§ 19.3 StVZO) vorliegt. Ggf. kann
    dabei trotzdem eine Korrektur der Abgas-Schlüsselnummer erforderlich
    sein!

    Diese erlaubt eindeutig eine Rückrüstung ohne G-Kat.
    Nächster Schritt wäre: Welche Mindestanforderungen an das Abgasverhalten galten, als das Fahrzeug zugelassen wurde ? Das sollte der Sachverständige beantworten können.


    Quelle: http://www.minimotorsport.de/downloads/Guta…ungsabnahme.pdf

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!