Hilft zwar nicht weiter, aber sind es nicht Geometer und rote Punkte ?
Hausbau / Baurecht / Gemometer?
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Tobi hat recht - falls es dich beruhigt uns passiert gerade ähnliches, direkt hinter unserem Haus, dem Einspruch wurde nicht stattgegeben, obwohl die Verstösse klar sind und das Baurechtsamt das auch bestätigt hat, aber es handelt sich beim Sohn der Bauherrin um ein Gemeinderatsmitglied
dietmar
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Grundsätzlich gibt es einen Bebauungsplan, auf dem alles geregelt ist. D.h. z. Beispiel Anzahl der Stockwerke, Art der Dachgestaltung usw.
Dieser ist -zunächst mal- bindend.ZitatWer ist für solche Sachen nach Bürgermeisteramt & Landratsamt zuständig?
Das ist normalerweise das Bauamt. Und normalerweise sieht dieses es nicht sonderlich gerne, wenn ohne deren Gehehmigung gebaut bzw. mit mit dem Bau begonnen wird.
Da ist Druck zu machen. Und zwar ordentlich.
Hm, mehr weiß ich leider auch nicht, obwohl ich von berufswegen mehr oder weniger damit zu tun habe. Allerdings liegt mein Aufgabenbereich eher in der Tiefe ....
Thomas (ich frag mal den Vadda, der ist in so Sachen recht fit)
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aehnlich sache auch hier aus dem hohen norden. das nachbargrundstueck meiner eltern hat einen kaeufer gefunden. das dort stehende gebaeude wurde zuletzt als gaststaette genutzt, liegt nun aber seit mehreren jahren brach. der neue eigentuemer wollte zunaechst dieses gebaeude als altensitz fuer seine eltern ausbauen und auf seinem grundstueck ein weiteres eigenes wohngebaeude errichten.
da das bestehende gaststaettengebaeude direkt an der grundstuecksgrenze liegt, entsteht eine baulast. diese waere eintragungspflichtig. ohne die eintragung der baulast erhaelt er keine baugenehmigung. parallelen zu deinem fall sind zu erkennen. beispielsweise ist die hoehe eines zu bauenden gebaeudes auch abhaengig von der entfernung zur nachbargrenze. je dichter diese ist, um so geringer die maximale bauhoehe. zudem ist ein abstand von mindestens 3m bei neubauten einzuhalten.
da meine eltern zwar grundsaetzlich nichts gegen eine weitere private nutzung des gebaeudes haben, welches nebenbeigesagt im grundbuchamt noch als stall ausgewiesen ist, haben sie aber dennoch entschieden die baulast nicht einzutragen. somit erhaelt der neue eigentuemer keine baugenehmigung. darf somit auch keine baulichen massnahmen, veraenderungen am bisherigen gebaeude vornehmen. ohne baugenehmigung erteilt auch keine bank/sparkasse einen kredit fuer einen hausbau.
meine eltern haben diese entscheidung getroffen, weil der neu eigentuemer bereits jetzt unhoeflich, fordernd, unprofessionell, unehrlich und unkooperativ auftritt. nicht zuletzt auch, weil der wert unseres grundstueckes darunter leidet.
ungeachtet dessen murkst der neue nachbar weiter. verbrennt beispielsweise anfallende glasfaserwollereste auf seinem grundstueck etc. - andere geschichte.baugenehmigungen erteilt das bauamt. dort muessen auch eventuelle baulasten auf eurem grundstueck eingetragen werden. weil beispielsweise zu nahe an eurem grundstueck gebaut wird, oder zu hoch gebaut wird. laesst du diese baulasten eintragen, mindert sich der wert deines/eures grundstueckes. deshalb sind abfindungen ueblich. diese kannst du mit deinem nachbarn aushandeln, soweit du das willst. zudem ist die eintragung recht unwiderruflich.
unterscheiden sich die euch vorgelegten plaene von denen der tatsaechlichen umsetzung ist weiterer streit unvermeitlich. scheinbar auch bei dir ein neuer nachbar, der a sagt und b bauen moechte.
bauamt einschalten, liegt keine baugenehmigung vor, darf auch dort nicht gebaut werden.
halte die massnahmen auf fotos fest. -
Zitat
Die Garage dürfen sie mit unserer Genemigung auf die Grenze bauen und auf die andere Seite des Grundstücks, also zu uns hin.
Grenzbebauung lt. LBO (LandesBauOrdnung) -gibt'S auch im Internet als PDF- der Garage ist zulässig. Grundsältlich immer.
Dann gibt es gewisse Grenzabstände, die eingehalten werden MÜSSEN, egal wie groß das Grundstück ist. Für HAuptgenutzte Gebäude sind das in BaWü 3m.ZitatBei der "Nachbaranhörung" haben wir mit einer Änderung der Bauhöhe (das ganze Haus soll 20cm tiefer als geplant)
Tiefer im Sinne von 20cm in -Z (also von oben nach unten?)
Sei doch froh. Normalerweise nutzt man die Firsthöhe möglichst aus.ZitatProblem ist, das die schon seit nem Monat da rumbauen, ohne den grünen Punkt zu haben, und ohne das die Sachen beim Landratsamt durch sind.
HÄ????? Ich hatte schon Schiß, als bei uns ausgehoben wurde, obwohl bei uns zwar der Rote Punkt da war, nur wir nicht dazu kanmen, den irgendwo ranzuhängen.
Das ist DEFINITIV ein Grund den Bau OHNE Weiteres Einzustellen. Wieso pennt euer Baurechtsamt?
ZitatDies Gaube ist auf dem geänderten Plan jetzt auch größer, als auf dem ersten.
Tja, da sollte man das Amt drauf aufmerksam machen. Denn als untergeordnetes Bauelement darf die eine best. Größe nicht überschreiten. Und definitiv ist NUR der Plan genehmigt.
Bei grünem Punkt gilt ganz nebenbei die HAftungsumkehr.
Das Amt prüft die Pläne nicht großartig auf ihre Richtigkeit und somit hat der Architekt die Nachweispflicht, dass das Gebäude nach der LBO und dem BEBAUUNGSPLAN erstellt wurde. Wenn nicht....darf ER zahlen.
Warum ist sein 1 Monat der Bau im Gange, jedoch kein grüner Punkt vorhanden? In BaWü kann man nach 14 Tagen mit einem Bescheid rechnen, ob genehmigt, oder nicht. Roter Punkt dauert i.d.R. 6-8Wochen.ZitatWer ist für solche Sachen nach Bürgermeisteramt & Landratsamt zuständig?
Baurechtsbehörde, Bauamt, Gemeindeverwaltung,...oder das Landratsamt. Im Prinzip dort, wo der Plan eingereicht wurde und ihr eure Nachbarbefragungen herbekommen habt.
TIP: Lass dir den Bebauungsplan (Zeichnerischer und Schriftlicher Teil) für euer Wohngebiet kopieren und dann VIEL SPASS!!!
Dort stehen dann ALLE Angaben drin, die Eingehalten werden müssen - es sei denn, sie wurden Schriftlich gegen Gebühr befreit.(Dachneigung, Firsthöhe, Ziegelfarbe, Dachkonstruktionsart, Firstrichtung, Baulasten, Baufenster,....sonstige Auflagen,....)
Andreas
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Boah is datt Link
Ach ja, Ein GEMOMETER ist ein Geometer also ein Vermesser, der
1. das Grundstück vermessen MUSS (und daraus einen Lageplan für das Haus erstellen und
2. das Gebäude ins Grundstück einmessen muss, bevor ausgehoben bzw. angefangen wird. -
Zitat
Der Bauzeichner/Architekt ist der Sohn von dem Nachbar auf der anderen Seite unseres Hauses.
Das Grundstück hat unseren anderen Nachbarn gehört.
Die Baufirma ist glaub wiederum der Bruder von unserm (alten) nachbarn....
Urspünglich hatte der Nachbar/Sohn vorgehabt der Tochter/Schwester auf das Grundstück ein Haus drauf zu bauen.Hmm...na das hört sich doch sehr nach Vetternwirtschaft an...
Ich will ja nix sonderlich SCHWARZ malen, oder womöglich SCHWARZ sehen.
Aber mal rein Hypotheoretisch angenommen, dass man auf der Baustelle richtig SCHWARZE Hände bekommt, von der vielen Arbeit...also ich meine, sind die Rechnungen auch alle SCHWARZ auf Weiß belegbar oder schreibt der Bauherr aufgrund der kostengünstigen Baufirma eher SCHWARZE Zahlen, wie normalerweise??? Hmm...Zitatund den grünen Punkt können sie ja erst bekommen, wenn wir dem geänderten bauplan zugestimmt haben.
Habt ihr also doch noch net unterschreibselt? Hat man da eigentlich nach der Unterschrift noch eine Art Rückrufsrecht? Weiß ich gar net...
VORHER dürfen die jedenfalls gar nicht anfangen!
mein Nachbar hette auch eine Befreiung von mir unterschreiben lassen...war mir aber egal bzw. sogar Recht, weil er sein Haus 2m in Richtung Norden aus dem Baufenster gedrückt hat.
Jetzt hat er eine Garagenzufahrt mit etwa 20% Steigung (selber Schuld) und wir zu allen Fenstern freie Sicht. Wir sehen seine Hütte nur, wenn wir zur Haustüre rauslaufen.
Aber bringen tut's erst nix...naja..Irgendwer wird sich wenigstens auch drüber freuen können. :-/Andi
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wenn das örtliche bauamt (Rathaus/stadtverwaltung-bauamt) nicht reagiert
dann
landratsamt, wenn die sich nicht zuständig fühlen
dann
Regierungssitzwirst sehen wie schnell die im landratsamt springen.
und IMMER ALLES schriftlich!!! vorsprechen ist in der verwaltung nix wert.
ciao chriss
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.... leider auch oft für die Nachbarn.
Hallo Veit,
ich möchte Dich im Gegensatz zu meinen Vorredner nicht
entmutigen, aber die Chance ein einmal genehmigtes Bau-
vorhaben zu stoppen sind wohl "überschaubar".Ich habe einige Beispiele hier vor der Haustür (S-Sillenbuch/Riedenberg):
- Der eine Nachbar darf mit Dachgaube bauen, der andere nicht
- Das Einhalten von ortsüblicher Bauform ist wohl auch eine
"Kann" Vorgabe (z.b. kpl. metallverkleidetes Haus in "Standard"umgebung)
- Farben sind wohl auch dem Geschmack des Bauherren überlassenEinsprüche bzw. Klagen gegen Neubauten sind eigentlich Standard,
war bei unserem Neubau genau so.Was immer aufmerksam machen sollte, ist das bekannte "Vetterle"
in einem der entsprechenden Ämter, dann ist dank Beziehungen
oder "klebriger" Hände alles möglich.Ein weiteres krasses Beispiel ist der geplante Messeneubau auf
den Fildern. Wem es nicht passt, der wird eben enteignet.
Man muß sich halt das Gesetz nur entsprechend zurechtbiegen
oder -beugen.Was aber noch schlimmer ist, ist das von unserer Stadtverwaltung
geplante und auch verwirklichte Multikulti Wohngebiet.
Dicht am teuersten Wohngebiet Stuttgarts grüßen sich nun
alles Nationalitäten dieser Welt, an jedem Balkon hängt eine
Satellitenschüssel, der Spielplatz sieht aus wie eine Mülldeponie,....
Wirklich eine schöne Nachbarschaft, vor allem für die Glücklichen,
die in 2000 für das letzte Grundstück 2000 DM pro m² gezahlt
haben. -
Zitat
- Der eine Nachbar darf mit Dachgaube bauen, der andere nicht
- Das Einhalten von ortsüblicher Bauform ist wohl auch eine
"Kann" Vorgabe (z.b. kpl. metallverkleidetes Haus in "Standard"umgebung)
- Farben sind wohl auch dem Geschmack des Bauherren überlassenJa, is schwierig. Im Prinzip läuft das so ab:
Es gibt einen Bebauungsplan, wo alles genauestens festgelegt ist. Selbst die Anordnung und Art der Begrünung steht da drin (wer sich dran hält...who cares?)
Wenn man nun ein Baugesuch einreicht, wo entsprechende Änderungen vorliegen, dann MUSS dies durch den Gemeinderat (o.ä....zB. Bauausschuß) genehmigt werden.
Isses da durch, dann ist die Abweichung völlig legitim, da ja die Ortsverwaltung darüber entschieden hat.
Wenn er jedoch ohne Befreiung trotzdem eine Äbweichung herstellt (zB. falsche Ziegelfarbe, Gauben), kann dies entweder den sofortigen Baustopp, ein Rückbau des Objektes (Gaube) oder eine Strafe nach sich ziehen. Es kann aber auch durch die Gemeinde nachgenehmigt werden.
Prinzipiell jedoch sind die Ortsverwaltungen nicht mehr so konservativ wie noch vor 5-10 Jahrne und lassen doch eine gewisse Variation zu (GOTTSEIDANK!)
Ich zB. finde nichts häßlicher als eine ganze Neubausiedlung mit lauter knallroten Dächern...das macht irgendwie aggressiv
Zitat- Farben sind wohl auch dem Geschmack des Bauherren überlassen
Ja, Fassadenfarbe und -gestaltung (Holz, Putz, Metall) sind in der Regel vom Bauherr frei wählbar. Komischerweise...denn wie schon oft erwähnt reiten die Gemeinderäte auf der Ziegelfarbe und -art (zB. Frankfurter Pfanne oder Biberschwand...) rum, wie bekloppt. Bekannten von uns wurde sogar vorgeschrieben, welcher Rot-ton verwendet werden MUSS - Befreiung ausgeschlosen.
Und das sieht ja so zum Ko**en aus...Andi
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