Ohne alles genau gelesen zu haben: der kram mit einordnen in den fließenden verkehr und so könnt ihr auf einem parkplatz vergessen. selbst regelungen wie rechts vor links gelten nicht unbedingt, selbst wenn ein schild auf die StVO hinweist. die richterschaft geht auf parkplätzen immer von gegenseitiger rücksichtnahme aus, mit angepasster geschwindigkeit (was immer das auch sein soll), vorrausschauend fahren etc, also unfallvermeidung, und zwar bei jedem fahrer. daher sind annahmen wie mitschuld nicht unbegründet, so unfair es auch ist.
und da heute fast jeder um seinen fahrerfluchtrabatt bei der versicherung kämpft ist eine rechtschutzversicherung fast schon pflicht.
und ich hab schon mehr als einen rechtsstreit wegen solchen fällen mitmachen dürfen, zum glück nie mit meinen autos
Rückwärts ausgeparkt-mir ans Auto.Wer ist schuld?
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kleiner Tipp!! IMMER SOFORT DIE POLIZEI HOLEN!
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So, mal nen bischen Gesetzestext:
§9 STVO Absatz 5:
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.Die Geschwindigkeit ist (hier) irrelevant, denn selbst wenn Du 20km/h gefahren wärest hätte sich Dein Unfallgegner vergewissern müssen, dass er bedenkenlos rückwärts raus fahren kann.
Ich gehe davon aus, dass man anhand der Beschädigungen der beiden Fahrzeuge rekonstruieren kann, wer wen wie getroffen hat, also dass Du vorbeigefahren bist und er rückwärts raus.
Dann ist der Fall eigentlich klar!
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das herbeirufen der polizei bei bagatellsschaeden ist kostenpflichtig, oder?
"Als Bagatellschaden bezeichnet man einen auch für technische Laien erkennbar gering en Schaden insbesondere an Außenteilen der Karosserie eines Pkw. Dies trifft z.B. zu auf kleinere Dellen oder Abschürfungen mit voraussichtlichen Instandsetzungskosten von ca. Euro 500,- bis 700,- und ohne Einschränkung der Verkehrs- und Betriebssicherheit."
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Zitat
Original geschrieben von die lb
das herbeirufen der polizei bei bagatellsschaeden ist kostenpflichtig, oder?Soweit ich das weis, müssen die Herren in Grün bei Bagatellschäden nicht ausrücken, von kostenpflichtig weis ich nix.
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glaub meine Mitgliedschaft ist abgelaufen, hab den Beitrag schon länger nicht bezahlt.... :-))
wäre cool weil ich glaub Hasi ist auch kein Mitglied (muss ihn nochmal fragen bin grade auf seminar..deshalb fasse ich mich auch kurz)
aber des wäre ja schon mal cool.
wie gesagt ich frag mal Hasi und dann schauen wir malBis denn
gruss ToniaIch langweile mich tod
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