LKW Zulassung ???

  • tach leutz,

    hat eigentlich mal jemand von euch versucht seinen mini auf LKW zuzulassen ? wegen der steuern mein ich ?
    dürfte doch kein problem sein, stizbank raus vorne 2 schalensitze rein hinten alles zu machen und 2 sitzplätze eintragen lassen. oder täusch ich mich ?
    kann mir jemand helfen ?

    ich weiß noch das es früher auch bei ganz anderen fahrzeugen ging, corvette und trans-am beispielsweise...

    "So lange mein Chef tut als würde ich viel verdienen,
    tue ich so, als würde ich viel arbeiten".

    frei nach dem Motto:

    "Wer den ganzen Tag arbeitet, hat keine Zeit zum Geld verdienen"

    ...is sogar was dran :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von KingMini
    ich weiß noch das es früher auch bei ganz anderen fahrzeugen ging,

    GING... ist das richtige Wort.

    Du kannst zwar den TÜV davon überzeugen, daß dein Mini nun ein LKW ist, die Steuerbehörden weden ihn trotzdem als PKW einstufen. Für den Mini reichen die Stichworte Ladevolumen und Nutzlast um dein Vorhaben zu kippen.

    Gruß Tom

  • der TÜV kann dir das zwar eintragen (dafür mußt du aber wahrscheinlich die hinteren Fenster alle mit Blechen zuschweißen), ob du dann aber eine LKW-Zulassung bekommst ist immer noch nicht sicher.
    Das entscheidet der Kreis in dem der Kleine angemeldet wird. Also vorher auf jeden Fall beim Kreis (ich glaube sogar beim Finanzamt) erkundigen, was alles an Umbauten nötig ist. Die Regeln sind da Bundesweit unterschiedlich!
    Ich persönnlich glaube, das du bei den leeren Kassen der Kommunen aber keine Chance hast (erst Recht nicht mit dem Mini).
    Ich weiß von Fällen, wo alte Post-Autos (Golf II) mit LKW Zulassung bei der Ummeldung auf den neuen Besitzer trotz der LKW-Zulassung und allen Umbauten nicht anerkannt wurden

    ergo -> keine Steuerersparnis!

  • Hm soweit ich weiß müssen mehr als 50% des Innenraumes dann als Ladefläche nutzbar sein. Die Seitenscheiben müssen entfernt und durch Metall ersetzt bzw. undurchsichtig abgeklebt werden.
    Erschwerend kommt hinzu, das es im ermessen des Prüfers liegt ob alle kriterien erfüllt sind. Noch einen drauf setzt dann das Finanzamt, welches dich vorfahren lassen darf und dann vor ort entscheidet ob sie das auch anerkennen.

    da du einen Mini von hinten nur schwer beladen kannst ausser du baust ihn auf Heckklappe umwird dieser bescheid negativ ausfallen.

    Kauf dir leiber nen Van dann ist das kein Problem !

  • @all

    die Steuergesetzgebeung hat sich geändert. Selbst VW Golf der Post, die ab Werk eine LKW zulassung haben und bei der Post als LKW versteuert werden, werden im Privatbesitz als PKW versteuert. Das ganze war im Geländewagenbereich vor ca. 2 Jahren ein großes Thema. Nur geschafft haben es die wenigsten. UND wer es geschafft hatte war auch nicht sicher, die Finanzämter haben nach der Änderung ihrer Richtlinien haufenweise Steuernachforderungen rausgeschickt. Die einzig vernünftige und sichere Variante ist das Auflasten auf 2.81 to. Doch das scheidet für den Mini aus.

    Gruß

    Tom

  • Denke der Umbau wäre gar nicht sooo schwierig, denn man muß ja 'nur' 1m² Ladefläche aufweisen können...
    Aber selbst wenn du damit Steuern sparen würdest...was sagt deine Versicherung?
    Thema Kleintransporter....--> Hohe Haftpflichtprämien

    Dann hören bei LKW-Zulassung i.d.R. die Rabattsätze (SF-Klassen) bei 50% auf...bei PKW erst bei 30%....

    Da würde ich mich VORHER allergenauestens kundig machen, ob sich das lohnt!

    Ciao


    Andi

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • leutz, danke für die zahlreichen antworten, hat mir sehr geholfen, werds dann eher lassen hat kein sinn.
    war nur so ein gedanke weil es ja früher mal ging, wenn die gesetzeslage sich veränder hat lass ich es gleich bleiben.

    danke nochmal

    "So lange mein Chef tut als würde ich viel verdienen,
    tue ich so, als würde ich viel arbeiten".

    frei nach dem Motto:

    "Wer den ganzen Tag arbeitet, hat keine Zeit zum Geld verdienen"

    ...is sogar was dran :rolleyes:

  • Eindeutig Positiv:

    Ab Werk nur 2 Sitzplätze!
    -Ladebereich vorhanden und ohne Fenster :D
    Light goods Vehicle ( engl. Eintrag in den Papieren)

    damit sollte es kein Problem sein. aber wer will schon auf der Autobahn nur 80 fahren und Sonntags garnicht ?????

    Forget it !

    Paul

  • Na, das mit 80Kmh und Sonntags gar nicht gilt aber nur für Gewerbliche. Sonst dürfte man (privat) Sonntags ja auch keine Umzug machen (mit LKW). Oder irre ich mich?

  • @ Veit

    Da bin ich ehrlich gesagt überfragt, da es bei Geländewagen immer nur darum ging aus einem 4 Sitzer einen 2 Sitzer mit Ladefläche zu machen um die LKW zulassung zu bekommen.

    Ich weiß jedoch, daß die Finanzämter sogar bei 4 Sitzer Pick-up z.B. Nissan, Toyota, Ford Doppelkabine Ärger gemacht haben, da der Transport von Waren, Gegenständen nicht im Vordergrund stünde.
    Viele sind dann den Weg der Auflastung gegangen, was bei diesen Fahrzeugen völlig unproblematisch ist, da fast bei allen die zulässige HA-Last + VA-Last über 2,8 t liegt.

    Es gab sogar dann noch Versuche einzelner Finanz(beamter)ämter (deutsche Beamte arbeiten doch wirklich immer im Staatsinteresse) auch daran zu rütteln, dagegen hat sich aber dann, soweit ich mich erinnere, das BMF in einer Weisung ausgesprochen.

    Was daraus geworden ist habe ich dann aber nicht mehr verfolgt, da mir Mini und Geländewagen als Hobby eindeutig zu viel war.

    Gruß Tom

  • Tempo 80 gilt erst ab 3,5 t =GANZ GROßER Mini Van :D

    und Sonntagsfahrverbot weiß ich nicht genau, aber für kleine LKW gilt Sonntags nur das Verbot Anhänger zu ziehen und zwar immer dann wenn LKW im Brief/ Schein steht, auch wenn das Finanzamt die Kiste als PKW versteuert.

    Tom

  • richtig, tempo 80 erst ab 3,5 Tonnen.

    Der einzige nachteil bei der lkw-Zulassung deines Mini-Kombis: falls du dir nen Hänger (auch Wohnwagen!) dranhängen willst darfst du das.
    Du darfst nur nicht im Gespannbetrieb an Sonn- und Feiertagen rumfahren.

    Rest ist machbar, bleibt wie schon oben aufgeführt nur die frage ob sich die ganze aktion von der Versicherungsprämie her lohnt.

    Grüße
    matthias


    ps. sorry für abwechselnd groß/klein-schreibung, trag grad das schläpptop freihändig durch die hütte und da iss immer nur ein finger zum tippen frei :)

  • Servus, wollte das Thema mal wieder hochziehen :)

    Ich war gestern beim TÜV mit dem Mini Van von meinem Bruder !
    Vollgutachten machen lassen !Das ist Super gelaufen,
    danke an Herrn Schwartz vom TÜV in Feuerbach . Der Mann hat Ahnung von Minis kann ich nur empfehlen.

    1300er Mini SPI Motor mit Vergaser eingetragen bekommen ( dank Rover Freigabe kein Problem ! Danke Herr Erkens )
    165er Reifen mit Revolution Felgen 5x12 hatte zwar ein Gutachten aber das war das falsche ( Gutachten ET 16 auf der felge stand ET23 ) :(
    So dann stand in der Freigabe :
    Leergewicht 690kg
    das ding auf die Waage gefahren und ermitteltes Leergewicht ( Tank Halbvoll 740 kg )
    Zulässiges Gesamtgewicht 990 kg

    So nun meinte der Mann wir haben ein Problem.
    Der wird leider im Schein als LKW zugelassen.

    So dann mal kurz bei http://www.kfz-steuer.de geschaut und siehe da
    Steuer Jährlich 56 Euro :D

    Jetzt bin ich aber nur mal gespannt was das Finanzamt wirklich verlangt :rolleyes:

    Und vorallem was der Spaß dann an Versicherung kostet :?:

  • Also, das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5 t und Gespanne, also LKW mit Anhänger allgemein...also auch leichtere Fahrzeuge.. Ein Mini mit LKW -Zulassung unterliegt also nur dann dem Sonntagsfahrverbot, wenn er einen Anhänger mitführt. da er leichter als 3,5 t ist, darf er natürlich auch schneller als 80 fahren, natürlich nur ohne Anhänger. Alles klar?
    Gruß Jens :D

    Ich liebe meine Trommelbremsen, denn wer schlechter bremst, ist länger schnell :D

  • Hallo,
    ich denke der wichtigste Hinweis kam schon von Andi: Einfach mal die Versicherungsprämie anfragen!
    Soweit ich weiß, tummelt man sich dann so in der "schadensfreudigen" Sprinter-Klasse! Die Steuer-Ersparnisse bringen da recht wenig ...neben all den anderen Auflagen!
    Gruß,
    herby

  • Das Problem ist, man kann den Van aber auch nicht zum PKW umschlüsseln !

    Naja also 56 Euro Steuer als LKW und 326 Euro Steuer ( kein Kat kein garnix 1300ccm)als PKW macht 270 Euro weniger im Jahr Versicherung muß ich noch abwarten , da die wenigsten versicherungen den Mini Van in ihren listen aufführen !

  • ich kann nur beisteuern: ich kenne einen mini-pickup, der als lkw eingestuft ist. eingetragen und steuerlich berücksichtigt. sonntagsfahrverbot und geschwindigkeitsbegrenzung auf autobahnen gelten nicht.

    das nur nebenbei.

  • Das mit dem Auflasten auf 2,8to wird auch bei Geländewagen bald ein Ende haben. Was machen nämlich viele Besitzer von BMW X5 und VW/Porsche Touareg?? Einfach Auflasten und fertig. Da der Staat aber Begriffen hat, das ihm so 35 Millionen € durch die Lappen gehen, wird schon reichlich geprüft. Wahrscheinlich ist dieses Jahr schon Ende.

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