Mini im ***** ! Bremsweg 1986 mini?

  • Wer kann mir sagen wie lang der bremsweg eines 1986 mini
    1.0 L ohne Bremskraftverstärker und ohne ABS ist !


    heute würde mein Kleiner schatz ermordet ! jemand ist aus einer einfahrt raus und ich voll darauf !
    die Polizei hat dann den Bremmsweg gemessen und ist auf 22,78 Meter gekommen ! und dan habe sie gemeit bei diesem Bremsweg muß ich 65 Kmh schnell gefahren sein !


    das bin ich aber nicht ! deshalb muß ich wissen nach wievielen metern der mini von 50 auf null ist !


    die wollen mir eine Teilschuld reindrücken 30/70 oder so
    und das muß echt nicht sein wenn der Tüp zu Doff ist um richtig auf die straße zu schauen dann soll die versicherung gefälligst bezahlen !

  • ... mir 4m/s^2 kommt man gut hin, da bist du nur 50km/h gefahren und der reine Bremsweg (den sie anhand der Bremsspur ermitteln können).
    Die Verzögerung kann u.U. so gering angesetzt werden, wenn es naß ist und du vielleich auch ein schlechtes Fahrwerk (alte Gummi-Federn) hast.
    Vielleich solltest du über ein gegengutachten nachdenken.
    Gruß
    Bosch

    Wer hat Infos zum Black Magic ?

  • jep und geht weiter über strassenbelag, welche reifen usw.
    aber ich vermute, das wird nicht einfach mal schnell so geregelt.


    gruß patrick

  • alter und oder härte der reifen ist auch kriegsentscheidend wichtig. mit meinen yokos 038er hauts mich in den sicherheitsgurt und mit meinen "langstreckenreifen" dunlop sp2000 glaub ich das ich trommeln rundum habe.

    kristian cilas

  • Gab's in der Führerscheinprüfung nicht mal ne Faustformel für den Bremsweg (nicht Anhalteweg, also ohne Reaktionsweg) ?
    Bremsweg = (Geschw. / 10) ^2


    Wenn du das zurückrechnest, wärst du bei 23 m Bremsweg noch nicht mal 50 gefahren....


    Grüße, Thommy


    PS: Lass den MINImörder bluten!!!

  • Das läßt sich doch recht einfach ermitteln:


    --1000er mit gleicher Bremsausrüstung auf den Bremsenprüfstand des TÜVs stellen und die Werte (bescheinigt)feststellen lassen.


    --Danach eine Strecke auf trockener und gerader Fahrbahn mit einem 50m Maßband markieren und mit exakt 50km anfahren.


    --Irgendwann bei Erreichen des Maßbandes oder 10m später gibt ein Posten plötzlich ein Handsignal, welches den bremsvorgang auslösen soll.


    --Ein 2.Posten beobachtet wo der MINI war, als das Handzeichen kam.


    --Den Anhalteweg ermitteln, daraus Schlüße ziehen und wenn die eindeutig sind, den gleichen Vorgang unter rechtsanwaltlicher Aufsicht wiederholen und protokollieren lassen.


    Vernünftig organisiert erfordert das 3 Mann und einen Leih-MINI für kurze Zeit.
    Wenn das Protokoll professionell mit präziser Beschreibung des Versuchsaufbaus ausgeführt wird, hat das sicher vor Gericht ein Gewicht.


    Andreas Hohls

    Alle Beiträge verstehen sich als rein sachliche Aussage und tolerieren Meinungen und Vorlieben eines Jeden, auch wenn sie konträr entgegenstünden.

  • stimmt. Der Polizist kannte diese - wenn auch nur - Faustformel wahrscheinlich nicht. Aber gemäß dieser Formel hätte er ja 25 m bei 50 km/h benötigen dürfen, denn die konnten ja nur den Bremsweg und nicht den anhalteweg nachmessen, oder?


    Shorty, der Dir auch raten würde, dass mal von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, wenn Du rechtsschutzversichert bist!??!!?

    Mini - it`s a state of mind...

  • Wie Wird eingentlich der wert von meinen karren ermitelt ?
    ich habe bei http://www.dat.de erfahren das ein mini bj 1991 mit 130 000 Km gerade mal 500 euro wert ist ?
    was bekomme ich dann für meinen ? 1986 BJ ???
    ich habe im lezten jahr tausende von euro und Arbeitszeit reingesteckt ! ist das alles nichts wert ! Der Wagen war vor dem unfall Tip Top alles war Ok ,Tüv ohne Mängel !
    wenn ich mir einen Gleichwertigen kaufen will muß ich min 2000 Euro wenn nicht mehr ausgeben ,aber ich glaube kaum das der Sachvertändige mir soviel für meinen Berechnet !

  • das liegt dann eventuell am sachverständigen. vielleicht hat eine dir bekannte mini-werkstatt einen fähigen im adressbuch?

  • Vorab mein Beileid!


    Bei der Feststellung der Geschwindigkeit ist nicht nur die Bremsspur entscheident, sondern auch der Verformungsgrad des Fahrzeugs. Schließlich hat man beim Aufprall noch Restgeschwindigkeit.


    Wenn ich mich recht erinnere, haben die Gutachter irgendwelche Anhaltspunkte, mit denen sie anhand der Verformung des Fahrzeugs IN VERBINDUNG mit der Bremsspur und den Witterungsverhältnissen das Ganze abschätzen können.


    Das ein einfacher Streifenpolizist nur die Bremsspur mißt, und dann die Geschwindigkeit "im Kopf" ausrechnet, findet ich etwas suspekt.


    Grüßle!
    Alex


    MINImotorsport:
    Hoffentlich vertue ich mich jetzt net, aber so aus dem Hinterkopf bzw. Physikunterricht:
    Bei einer Vollbremsung mit schwarzen Streifen wird es über ein Energiegleichgewicht gelöst. Wenn die Reifen blockieren, kann man mit einem angenommen Gleitreibwert (je nach Witterung, Fahrbahn etc.) und der Verformung des Fahrzeugs (s.o.) die ursprüngliche kinetische Energie ausrechnen. Aus der folgt direkt die Anfangsgeschwindigkeit.

  • die Streifenwagenbesatzung ausrechnen bzw. auch nur im entferntesten einschätzen, wie der Mini bzw. der Gegner verformt sein müssten, wenn noch mit 15 km/h Restgeschwindigkeit reingerutscht worden ist...


    Lass das mal überprüfen, Darkmood! Oder erzähl auch mal, wie die Polizisten gemessen haben..


    Grüsse

    Mini - it`s a state of mind...

  • Die Polizei kann nur den reinen Bremsweg anhand der schwarzen Spuren der Reifen ausmessen, aber nicht den Anhalteweg. Da haben die Vorredner recht. Exakt ermitteln läßt sich das aber nur durch ein unfallanalytisches Gutachten (habe ich gerade hinter mir), das aber nicht billig ist. Der Rechtschutz übernimmt so was, weil es zur Beweissicherung dient. Dein Fahrzeug muß/sollte aber von einem Gutachter angeschaut werden, um den Zustand möglichst exakt zu fixieren. Ebenso muß der Zustand des anderen Fahrzeug möglichst genau festgestellt werden. Der Straßenzustand (Wetter) ist auch wichtig. Aus all diesen Spuren/Daten lassen sich dann recht genau die relevanten Geschwindigkeiten errechnen.


    Aber soweit ich informiert bin, bist Du seit letztem Jahr sowieso mit einem Schuldanteil von 20 % aufgrund der sog. Gefährdungshaftung dabei (also nur, weil du selbst auch mit einem Auto gefahren bist, Punkt).


    Such Dir einen guten Rechtsanwalt oder laß Dir von Deiner Auto-Haftpflicht-Versicherung einen nennen. Die sind nämlich auch interessiert daran, den gegnerischen Schaden nicht bezahlen zu müssen. Die haben sogar die Verpflichtung ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.


    Zur Wertermittlung Deines Autos (Gutachten) zählen auch Zustand, Verbesserungen, Reparaturen, Neuteile etc. Nur der Schwacke- oder DAT-Wert reicht niemals. Rechnungen hast Du noch?

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