...einen abgemeldeten Mini (ohne TÜV) per Abschleppstange über öffentliche Straßen bewegen oder braucht man auf jeden Fall einen Trailer?
Grüße,
Klaus
...einen abgemeldeten Mini (ohne TÜV) per Abschleppstange über öffentliche Straßen bewegen oder braucht man auf jeden Fall einen Trailer?
Grüße,
Klaus
Am Tag der Zulassung darf das Auto nur allein mit der Doppelkarte (also ohne Kennzeichen) auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Aber nur auf direktem Wege vom/zum TÜV und von/zur Zulassungsstelle....Hmm...das war ja gar nicht gefragt...
Ja, nur allein mit Abschleppstange darf ein PKW ohne Zulassung abgeschleppt werden und der 'Fahrer' des hinteren Fahrzeugs muß nichtmal einen Führerschein haben.
Denn: Die gesamte Fuhre ist über das Zugfahrzeug versichert, d.h. man kann im Prinzip sogar an einem Anhänger das Kz. wegschmeißen, solange er am Auto hängt.
Natürlich das Ganze NICHT auf Autobahnen veranstalten.
Andi
Bei der Aktion MUSS der Fahrer des Zugwagens einen LKW-Führeschein(alte Kl. 2) besitzen und der gezogene Wagen MUSS mit einer Abschleppstange am Zugwagen hängen. Andernfalls ist alles hinfällig und du könntest auch einfach so losfahren...ist dann genau so teuer!
kleine Ergänzung zum Beitrag von C & A
Da das "Gespann", bestehend aus Zugfahrzeug und geschlepptem Auto aus mehr als 3 Achsen besteht ist noch folgendes zu beachten:
Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss entweder im Besitz der aktuellen Führerscheinklasse "BE" oder (so wie ich es bei mir noch ist) den Führerschein Klasse 2 (LKW) besitzen.
Gruss Stefan
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