ECE zulassung! was gewährleistet sie?

  • sagt mal, was habe ich denn bitte von einer ECE zulassung? war heute auf der Essener motorshow und hab mich mit dem netten Herrn von Sparco und auch denen von Sabelt unterhalten im bezug auf H-gurte. da diese von schroth ja nicht für den mpi geprüft sind wollte ich halt mal wissen was mit den gurten von ihrem unternehmen ist.

    es hieß, dass die gurte zwar nach europäischen Normen geprüft sind und für den Straßenverkehr zugelassen sind.
    Allerdings meinten die leute an den infoständen, dass ich sie eintragen lassen müsste und dass das wahrscheinlich nur klappt, wenn ich jemanden beim tüv kenne!

    irgendwie verwirrt mich das. ein gutachten ist nicht dabei, sie haben nur eine ECE Zulassung.

  • Hallo kürbis,

    ich habe in meinen Klarglasscheinwerfer vom Golf I drin mit E-Prüfzeichen.

    Als ich die eingestellt habe war zufällig der DEKRA Prüfer auch in der Werkstatt und ich habe Ihn gefragt ob ich die eintragen lassen muss.

    Seine Antwort:

    nach europäischem Recht müssen sie nicht eingetragen werden da E-Prüfzeichen aber nach deutschem Recht müssen sie eingetragen werden, da nur eine Freigabe für Golf dabei war.

    Ich denke bei den Gurten verhält es sich auch so, deshalb beim TÜV nachfragen.

    Viele Grüße

    Georg

    PS Auf Nachfrage bei dem DEKRA Mann; er hätte die Scheinwerfer nicht bemängelt.

    Wenn ich groß bin, will ich 'ne richtige Signatur werden...

  • wenn mich nicht alles täuscht haben die Schroth-Gurte auch ne E- Zulassung (bei mir sind es Rally 3 asm mit dem erstem Autocontrol system), bin mir aber nicht sicher und kann im Moment auch nicht nachsehen, mir ist aber so, als wenn eine auf dem Kunststoff "Plättchen" oben am Gurt ist, auf dem auch das Herstellungsdatum steht.
    Es ist glaube ich E19 oder E6 :confused:

    Ich hoffe ich konnte helfen, werde in den nächsten Tagen nochmal nachsehen

    MfG Suki

    PS das ist genauso verwirrend, wie mit Unterbodenbeleuchtung
    laut Conrad und anderen Firmen müssen röhren mit E zulassungen nicht eingetragen werden, wenn sie nur beim türöffnen angehen.
    Auf nachfrage beim Tüv hat man mir gesagt, das es egal ist, ob es eine E-zulassung gibt, man darf die röhren, egal wie sie geschaltet sind, auf garkeinen fall benutzten, nur auf privatgeländen und man darf sie im Bereich der StvZO nicht mal anbauen!!

  • komisch dabei ist aber, daß die neueren Daimler modelle eben so eine Röhre haben die beim Türöffnen angeht !
    Der Durchschnittsbürger darf nichts nur die die es sich leisten können !
    IN der STVZO steht, daß alle Lichttechnischen anbauteile die am Fahrzeug angebaut sind auch Funktionieren müssen. ( seit neuestem müssen die auch entstört sein ! )
    Das heißt, baust du die lampe an und schließt sie nicht an weil es im bereich der STZVO verboten ist mußt du sie abbauen.
    Banged up Burocrats°!

    zum thema funktioniert nur wenn die Tür geöffnet wird würde ich aber auf jeden fall nochmal bei dem Ing. seinem Boss nachhaken weil das wundert mich doch ! daimler hat soebbes ja !

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