Wagenpapiere nicht da! Was machen?

  • Hallöchen...

    würde gerne einen Mini kaufen... ABER, die Papiere sind nicht mehr da.
    Was nun machen? Wie stelle ich sicher, dass der Wagen nicht gestohlen ist?
    Fahrgestellnummer? Wenn ja, wo ist die zu finden?

    Schon mal danke für eure Hilfe...

    Krümel

    zwei Dinge sind unendlich; das Universum und die menschliche Dummheit...
    beim Universum bin ich mir aber noch nicht so sicher!
    [Albert Einstein]
    ...
    Mini Classic. Own one before there´s none left.
    ...
    leider immer noch ohne Mini

  • es gibt unterschiedliche möglichkeiten, wo die nr. steht.

    was für ein baujahr isses denn?

    Fips auf der Pirsch! 109.gif ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen!

    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen


  • bj 1997

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  • wenn das Kfz bereits in Deutschland zugelassen war muß der Verlierer des Briefes bei der Zulassungsstelle eine "Eidesstattliche Versicherung" abgeben das er ihn verloren hat, und dann kann man dort entweder direkt einen neuen Brief beantragen oder eine Karteikartenabschrift für eine spätere Zulassung.
    Wegen gestohlen kann man in Flensburg beim KBA (Kraftfahrts Bundesamt) anfragen, die geben unbedenklichkeitsbescheinigungen raus.
    Gruß Peter

    Gruß Peter

    a fool with a tool is still a fool

    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • und wie schaut das ganze aus, wenn es zwar die dt. papiere dafür nicht mehr gibt, wohl aber die aus Belgien, wo der Wagen zuletzt zugelassen war?

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  • also, es schaut wohl so aus:

    der Wagen kommt ursprünglich aus Deutschland, und ist dann nach Belgien gegangen und dort auch Zugelassen worden, worauf hin der deutsche Fahrzeugbrief entwertet worden ist (?), und dieser ist jetzt wohl auch nicht mehr vorhanden.

    Er hat jetzt also belgische Papiere...

    Damit sollte es doch kein Problem sein, oder?

    Krümel

    PS: Sind Veränderungen am Auto (Motortuning) in Belgien nicht eintragungspflichtig?

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  • Sollte dann kein Problem sein.
    KBA anfrage holen und danach mit den Beligschen Papieren nen neuen Brief beantragen.
    Gruß Peter
    Wegen Eintragungen ist es egal da du sowieso ne Vollabnahme brauchst, die aber nicht so schlimm ist wie die meisten denken. (ich fand es immer einfacher wie normalen TÜV)

    Gruß Peter

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  • alles klar... dann danke ich schon mal!

    Muss ich bei der Überführung noch etwas beachten?

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  • Nein!

    Belgien ist doch auch in der EU!, oder?:)

    Fahrzeug holen und verfahren wie oben beschrieben.(Schrott-Peter)

    Mini! ...Der Teuerste kleinwagen der Welt....Aber auch der Beste!!!!!

  • also brauche ich nur die roten Überführungskennzeichen aus D-Land?
    Sorry, mache das zum ersten mal... darum die ganzen Fragen...

    Krümel

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    leider immer noch ohne Mini

  • könnte sein das die Gelbier unsere Überführungskennzeichen nicht anerkennen. Aber ich würde es einfach machen!
    Wenn sie nicht anerkennen ist das meistens weil sie ihren Polizisten nicht mitteilen wolle das diese Gültig sind, also wissen diese auch nicht das es nicht so ist.
    Da kann dir höchstens die weiterfahrt untersagt werden.
    Gruß Peter

    Gruß Peter

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    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • Mach es nicht so kompliziert !


    Das fahrzeug ist Belgisch angemeldet?

    Wenn ja,
    volltanken herfahren ,Kaufvertrag und Versicherungsschein nicht vergessen...

    Wenn nicht,
    Verkäufer soll das Teil an die Grenze bringen du holst auf der Zulasungsstelle Kurzeitkennzeichen ( wenn sie wissen wollen fuer was fuer ein Fahrzeug , sagst du du willst auf dem Automarkt erst mal umsehen und weist noch nicht fuer was fuer ein Fahrzeug du dich entscheiden wirst ;) geht schneller und du kannst die daten dann selber eintragen wenn du den belgischen brief erst beim abholen des fahrzeug erst bekommst...ACHTUNG! AUF ALLE FÄLLE DIE DATEN IN DIE KARTE EINTRAGEN DIE GRÜNEN SIND DA SEHR EIGEN; DU FÄHRST DANN OHNE VERSICHERUNG!!!! )

    Dann bei uns die schilder drauf und nach Hause fahren ! vorraus gesetzt das teil ist verkehrssicher, OK ? (kann sein das die Schilder auch schon im Ausland gelten, dann wäre das alles noch einfacher...erkundigen! )

    Fragen ?.... Keine!.... Ausführen und Vollzugsmeldung....:D

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