mini verkauft nun getriebe kaputt

  • hallo
    habe am montag meinen mini verkauft er hatte kleine macken an der tür und so aber lief einwandfrei vom motor und getriebe her war wohl leicht am ölen aber ist ja meistens so.
    nun ist es drei tage her und der käufer rief mich heute morgen an und sagte der mini wäre kaputt er bekommt keinen gang mehr rein obwohl er wie er mir schon sagte die schaltbox ausgetauscht hätte und ne neue gebrauchte eingebaut hatt weil die alte ÜBERDREHT ????????????? war.
    was ist denn überdreht????
    so nun will er das ich den schaden repariere lasse oder ich den mini zurücknehme.
    muss dazu sagen dass ich das nicht recht einsehe weil er ja vorher lief und ne probefahrt gemacht hatte und zu mal da er ja selbst daran schon rungefummelt hatt,wie seht ihr den die sache??


    gruss nicole

  • nee den kaufvertrag hat mein papa gemacht glaube nicht das davon was drin steht aber werde ihn später mal fragen wenn das waichtig ist

    gruss nicole

  • Falls du eine Verkehrsrechtschutz hast, übergib die Sache am besten Gleich dem Anwalt.

    Wenn die Gewähleistung ausgeschlossen ist, was in jedem Standardkaufvertrag von Privat sein sollte, hat der Käufer nur eine Chance auf Erstattung, wenn er dir nachweisen kann, daß du von dem drohenden Getriebeschaden wußtest und ihn verschwiegen hast.

    Gruß Sascha

    44:75:20:62:69:73:74:20:64:65:66:69:6e:69:74:69:76:20:65:69:6e:20:4e:65:72:64:21

  • gehe gleich zum anwalt. das problem hatte ich auch. 500 km damit nach hause gefahren und dann eine rechnung über 2500 euronen für ein reperatur bekommen. die käuferin wollte die kompletten kosten haben.

    ich würde direkt zum anwalt, mit kaufvertrag und alles was du an schriftwechsel hast. gesetz den fall du hast eine rechtsschutzversicherung. wenn du keine hast, kannst du nachträglich auch keine mehr abschleißen, jedenfalls wird dann keine deckung mehr für diesen fall übernommen. also lasse dich von evtl. vertretern nicht über den tisch ziehen ( soll es ja geben).

    bei mir ging das so aus, daß sie sich mit mir vergleichen wolte. das sollte heißen die hälfte sollte ich bezahlen. letztendlich habe ich nichts bezahlt, da sie einer gerichtsverhandlung aus dem weg gegangen ist. außerdem hätte er den mini zu einem gutachter bringen müssen und nicht selber daran rumfummeln.

    ich denke das er keine chance hat, wie gesagt immer mit der rechtsschutzversicherung im nacken.

    wünsche dir viel erfolg, drücke die daumen

    Mr. Van

  • Hier gilt das, was ich jedem nur raten kann:

    Den ganzen Fall nem Anwalt übergeben und jeglichen Kontakt mit dem Kunden abbrechen, mit dem Verweis, daß die Sache beim Anwalt liegt und der Kunde sich mit dem auseinandersetzen soll.

    Und vor allen Dingen: Auf nix einlassen ohne o.k. des Anwalts

    Inno-Uwe
    gibst Du einmal nach ist das ein Eingeständnis und Du wirst alle drei Wochen eine Rechnung über jeden Kratzer bekommen...

    Außerdem hat der Kunde den Wagen manipuliert, als er die Schaltbox gewechselt hat. Also könnte der Defekt auch dadurch entstanden sein.
    Mal abgesehen, das es mit Sicherheit nicht an der Schaltbox liegt (definiere Schaltbox, wahrscheinlich hat er den Splint zum Getriebe nicht wieder eingebaut...)

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Zitat

    Original geschrieben von nicole26
    ... obwohl er wie er mir schon sagte die schaltbox ausgetauscht hätte und ne neue gebrauchte eingebaut hatt weil die alte ÜBERDREHT ????????????? war.
    was ist denn überdreht????

    Abgesehen vom "überdreht" (was auch immer das heißen mag):
    Er hat was am Motor geändert! Wer sagt Dir als unbedarfter Privatverkäufer, dass er dabei nichts verbockt hat?

    Deshalb alles kategorisch verneinen. Dann evtl. zum Anwalt. Nur demm musst Du dann evtl. auch auffe Finger gucken...
    Arick

    Better times without money than times without Mini

  • Hat der Käufer seine Informationspflichten erfüllt, gilt § 442 BGB in dem es heißt: "Die Rechtes des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluß den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."

    § 442 BGB beinhaltet somit die Tatsache, dass der Käufer, wenn ihm Mängel an der Sache bekannt sind, entsprechende Rechte nicht geltend machen kann.

    Im Internet gefunden zum Thema e-bay und Gewährleistung bei Privatverkäufern.
    http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm
    Kannst ja mal den ganzen Artikel lesen vielleicht hilft es ja weiter.
    Du solltest aber bedenken, dass eine Rechtsschutzversicherung meistens eine Eigenbeteiligung beinhaltet.
    Viel Glück
    Gruß Timm

  • ja das hört sich schon relativ gut an sehe nämlich nicht ein das ich für nen schaden den ich nicht gemacht habe zahlen soll
    also rechtschutz habe ich ohne sb
    dann werde ich die sache an den analt weiterleiten
    und dann soll der sich darum kümmern

    vielen dank nochmal nicole

  • Hi Nicole,

    man kann das oft im I-net lesen...bei Privatverkäufen von gebrauchten Gegenständen etc. haftest Du, falls Vertraglich nicht extra festgelegt, nicht für eventuell auftretende Schäden, es sei denn Du hast den Mangel bewusst verschwiegen. Da der Käufer, wie ja bereits erwähnt, seit dem Kauf Änderungen am Fahrzeug vorgenommen hat, wäre eine von dir gegebene Garantie eh nichtig.

    Musst dir also keine Sorgen machen.

    Gruß Pudo

    Ich habe mir meine Meinung bereits gebildet. Bitte hören Sie auf mich mit ihren Tatsachen zu verwirren!!!

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